AA

Auch Babys brauchen Reisepässe: Fotos ohne Schnuller

Auch Babys benötigen seit dem Vorjahr eigene Reisepässe. Damit gibt es auch für die kleinsten Österreicher bestimmte Passbild-Kriterien. Darauf wies die Bundesinnung der Berufsfotografen am Freitag in einer Pressekonferenz hin. Vor allem sind Fotos mit Schnuller und Kopfbedeckungen - außer aus religiösen Gründen - nicht zulässig.
Darüber hinaus muss das Gesicht vollständig mit geöffneten Augen zu sehen sein und das Baby muss allein auf dem Foto sein.

Auf die Passämter und damit wohl auch auf die Fotografen kommt heuer generell viel Arbeit zu: Rund 1,2 Millionen Österreicher benötigen 2010 ein neues Reisedokument, weil die Gültigkeit des alten abläuft. Hintergrund war eine massive Erhöhung der Passgebühr vor zehn Jahren, die damals zahlreiche Staatsbürger veranlasste, sich noch schnell vor der Verdopplung der Gebühren einen neuen Pass zu besorgen.

Im Vorjahr wurde darüber hinaus die Möglichkeit der Miteintragung von Kindern in den Pässen ihrer Eltern abgeschafft. Dabei verlieren bestehende Miteintragungen erst am 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Wird für das Kind ein eigener Pass beantragt, dann streicht die Behörde die Miteintragung im Dokument der Eltern. Deren Pässe verlieren aber nicht ihre Gültigkeit dadurch.

Wie lange ein Pass verwendet werden darf, hängt vom Alter des Inhabers ab: Ab der Geburt bis zum zweiten Lebensjahr beträgt die Gültigkeit zwei Jahre, von da an bis zum zwölften Lebensjahr fünf Jahre. Bei älteren Personen ist ein Pass grundsätzlich zehn Jahre gültig.

Die Berufsfotografen-Innung wies auch noch einmal auf die Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO für biometrische Pässe hin:

– Format: Das Foto muss 35 Millimeter breit und 45 Millimeter hoch sein. Der Kopf soll rund zwei Drittel des Bildes einnehmen und darf nicht höher als 36 mm sein.

– Kopfposition und Gesichtsausdruck: Das Foto muss die Person in einer Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck zeigen. Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist unzulässig. Augen, Nase und Mund dürfen in keiner Form verdeckt sein.
– Augen- und Blickrichtung: Die abgebildete Person muss direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und gut sichtbar sein. Der Augenabstand (Abstand von der Mitte des linken Auges zur Mitte des rechten Auges) muss mindestens acht Millimeter betragen (optimal sind zehn Millimeter). Die Augenlinie muss waagrecht sein. Bei Brillenträgern müssen die Augen klar und deutlich erkennbar sein.
– Schärfe, Kontrast, Belichtung: Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet und in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Schattenbildung im Gesicht und Reflexionen sind zu vermeiden. Die Hauttöne sind möglichst natürlich wiederzugeben.
 - Hintergrund: Der Hintergrund muss einfärbig und hell sein, außerdem ausreichend Kontrast zu Gesicht und Haaren zulassen. Seidenraster oder freigestellter Hintergrund sind nicht zulässig.
– Kopfbedeckung: Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur aus religiösen oder medizinischen Gründen zulässig.
Die Innung der Berufsfotografen wies darauf hin, dass ihre Mitglieder sowohl über die ICAO-Richtlinien als auch über die Kriterien für Babys Bescheid wissen. Zur Kennzeichnung dieser Betriebe wurde ein Qualitätssiegel geschaffen, das jene Fotografen kennzeichnet, die EU-konforme Pass- und Ausweisfotos anfertigen. Es bestätigt dem Konsumenten, dass er ein von der Behörde akzeptiertes Bild bekommen hat. Im Ablehnungsfall ist damit auch einen Gewährleistungsanspruch auf Ersatz vom Fotografen garantiert.
  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Auch Babys brauchen Reisepässe: Fotos ohne Schnuller
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen