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ATV zeigte sexuellen Übergriff im Fernsehen: Frau klagt Sender

Schwere Vorwürfe gegen den Privatsender ATV.
Schwere Vorwürfe gegen den Privatsender ATV. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Der TV-Sender ATV sieht sich mit einer Klage einer jungen Frau konfrontiert, die behauptet, in einer Reality-Show ohne ihre Zustimmung während eines sexuellen Übergriffs dargestellt und ausgestrahlt worden zu sein. Der Sender wehrt sich.
"Geschäft mit der Liebe" wird ausgesetzt
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Prüfung nach Sexismus-Vorwürfen
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Der Privatsender ATV sieht sich mit einer Klage wegen Unterlassung und Schadenersatz konfrontiert. Eine junge Frau erhebt schwere Vorwürfe: Im Juni 2022 sei sie im italienischen Urlaubsort Lignano von einem betrunkenen Mann an der Brust begrapscht worden – vor laufender Kamera und in Begleitung eines ATV-Kamerateams. Der Vorfall wurde laut der Klägerin unverpixelt in der Reality-Show „Tutto Gas! – Ausnahmezustand in Lignano“ ausgestrahlt und als unterhaltsam dargestellt. ATV betonte auf APA-Anfrage, die Frau sei „mit einer produktionsbedingten Ausnahme“ unkenntlich gemacht worden.

Übergriff laut Klägerin ohne Zustimmung ausgestrahlt

In der der APA vorliegenden Klage heißt es, die Frau sei von dem Übergriff überrascht worden, habe nicht gewusst, wie sie reagieren solle und sei zusätzlich durch die Kamera und das Scheinwerferlicht eingeschüchtert gewesen. Das ATV-Kamerateam habe nicht eingegriffen, der Übergriff sei später ohne ihre Zustimmung ausgestrahlt worden. Besonders brisant: Die Szene wurde laut der Klägerin als humoristisches Element dargestellt. Erst Wochen später habe sie durch die Ausstrahlung im Fernsehen von der Aufnahme erfahren.

Der mutmaßliche Täter sei mittlerweile identifiziert, das strafrechtliche Delikt jedoch verjährt. Zivilrechtlich ist eine Klage aber weiterhin möglich – die Frist beträgt hier drei Jahre. Der Streitwert liegt bei 35.000 Euro, davon entfallen 25.000 Euro auf das Unterlassungsbegehren, 10.000 Euro auf Schadenersatz.

ATV verweist auf Unkenntlichmachung – und reagiert auf Kritik

ATV bestätigte der APA die Klage und erklärte, dass die Frau in sämtlichen verfügbaren Versionen unkenntlich gemacht worden sei – abgesehen von einer Ausnahme. Zudem habe sie die Veröffentlichung „seit fast drei Jahren nicht beanstandet“.

Der Fall reiht sich in eine Serie von Kritikpunkten am Sender ein. Erst kürzlich geriet ATV wegen des Formats „Das Geschäft mit der Liebe“ unter öffentlichen Druck. Der Chefredakteur des Falter, Florian Klenk, hatte einzelne Szenen als „frauenverachtenden Müll“ und „Verharmlosung von Rape-Culture“ kritisiert. In Folge wurden die restlichen Folgen der 11. Staffel abgesetzt und offline genommen. ATV kündigte an, interne Richtlinien zu überarbeiten. ATV-Geschäftsführer Thomas Gruber betonte: „Unterhaltung darf keinesfalls menschenverachtendes und frauenfeindliches Verhalten fördern.“

(APA/Red)

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