Atomstrom-Plakate der ÖVP zulässig
Die ÖVP darf nun doch behaupten, dass die SPÖ nicht gegen Atomstrom ist. Von einer entsprechenden Entscheidung des OGH berichtet die "Presse".
ÖVP gewinnt Atom-Rechtsstreit gegen SPÖ
Der Gerichtshof sieht ein zulässiges Werturteil. Die Sozialdemokraten hatten davor zwei Mal eine einstweilige Verfügung gegen die Volkspartei durchgebracht. Das Oberste Gericht sieht das anders. Die Meinungsfreiheit sei gerade in der politischen Auseinandersetzung weit zu ziehen, betonen die Höchstrichter.
Hintergrund ist eine Sitzung des Bundesrats, in der die SPÖ eine Ökostromnovelle zu Fall brachte. Die ÖVP beantwortete das Stimm-Verhalten der SPÖ in Inseraten und auf Plakaten. "SPÖ sagt: Nein zu Ökostrom!", war darauf zu lesen und weiter: "Österreich ist gegen Atomstrom, nur die SPÖ nicht. SPÖ vernichtet Tausende Arbeitsplätze." Die SPÖ war verärgert und betonte, gegen Atomstrom zu sein. Am Ökostrom-Gesetz würden sie die fehlenden Förderhöhen stören.
OGH kippte Entscheidungen unterer Instanzen
Das Handelsgericht Wien verbat der ÖVP die Anzeigen. Es handle sich um eine unwahre kreditschädigende Tatsachenbehauptung, die die SPÖ Wähler kosten könne. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte die einstweilige Verfügung gegen die ÖVP.
Der OGH hat einen anderen Blickwinkel. In Richtung SPÖ urteilt er: "Durch ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat kann zugespitzt argumentiert werden, dass sie sich dadurch nicht aktiv gegen Atomstrom eingesetzt hat bzw. als Einzige gegen die Novelle gestimmt hat".
(APA/Red)