Asylwerber leisteten 250.000 Stunden gemeinnütziger Arbeit

70 Prozent der im Rahmen der Grundversorgung des Bundes untergebrachten Asylwerber übernahmen Tätigkeiten wie die Pflege von Grünflächen. Die restlichen lehnten derartige Arbeiten ab und mussten daher mit reduziertem Taschengeld auskommen.
3.115 Asylwerber haben 250.000 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet
Die entsprechende Regelung gilt seit vergangenem Sommer für in der Grundversorgung des Bundes untergebrachte Flüchtlinge. Das ist nur ein geringer Teil der Asylwerber. Anfang Februar waren mehr als 66.000 Personen in Landesbetreuung, aber nur gut 1.300 in einer der Bundeseinrichtungen. Von diesen gibt es mittlerweile nur noch acht. Wer in einer dieser Einrichtungen untergebracht ist, muss sich an den gemeinnützigen Aufgaben beteiligen. Die können etwa an Grün- oder Sportanlagen im Besitz der Gemeinden absolviert werden. Zehn Stunden pro Monat sind abzuleisten. Ausgenommen von der Regelung sind Personen unter 16 sowie jene, denen die Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden können.
Bisher kamen 3.115 Flüchtlinge zum Einsatz, die insgesamt knapp eine Viertel Million an Arbeitsstunden leisteten. 30 Prozent der Verpflichteten verweigerten die Tätigkeit. Gezwungen werden können sie nicht, sehr wohl kann ihnen aber ein Teil des Taschengelds von 40 Euro im Monat gestrichen werden. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) will die Tätigkeiten jedenfalls fortsetzen: "Wer Schutz und Unterstützung bekommt, soll der Allgemeinheit auch etwas zurückgeben." Die "Arbeitspflicht" sei dabei eine wichtige Maßnahme "für einen harten, aber gerechten Asylkurs in Österreich.
(APA/Red)