Die für zwei Tage anberaumte Verhandlung am Landesgericht Wiener Neustadt beginnt nächsten Dienstag. Der 25-Jährige leidet laut Gutachten an paranoider Schizophrenie.
Nigerianer soll 26-Jährigen in Asylunterkunft getötet haben
Der Nigerianer soll in der Nacht auf den 3. Mai einen Mann aus Bangladesch in einer Asylunterkunft überraschend angegriffen, zu Sturz gebracht und ihm kräftige, zum Teil stampfende Fußtritte gegen Kopf, Hals und oberen Brustbereich versetzt haben. Der 26-Jährige erlitt laut Staatsanwaltschaft im Zuge des Gewaltexzesses u.a. vielfache Kehlkopfbrüche und ein Blutstauung im Schädel, die infolge einer Atem- und Hirnlähmung zum Erstickungstod führten. Das Opfer wurde leblos aufgefunden. Die Polizei hatte zuvor wegen des Verdachts der Körperverletzung ein Betretungsverbot für das Quartier gegen den 25-Jährigen verhängt.
Angeklagter soll auch Kinder mit Meißel beworfen haben
Nach der Tat soll sich der Nigerianer in der Umgebung von Maria Enzersdorf aufgehalten haben. Weil er am Nachmittag des 3. Mai auf einem Freizeitgelände Kinder bedroht und versucht haben soll, einen rund 30 Zentimeter langen Steinmeißel gegen ein Mädchen zu schleudern, verständigte ein Zeuge die Polizei. Gegen eine Durchsuchung bzw. Festnahme soll sich der 25-Jährige mit Schlägen, Tritten und Kopfstößen gewehrt haben. Ein Beamter erlitt eine Kratzwunde am Rücken, eine weiterer konnte einem Faustschlag gegen den Kopf gerade noch ausweichen. Blut, das sich am Schuh des Nigerianers befand, stammt laut Abgleich vom Opfer.
Mitinsasse wurde schwer verletzt
Kurz nach Einlieferung in die Justizanstalt Wiener Neustadt soll der aufgrund von Drogendelikten vorbestrafte Nigerianer einen Mitinsassen schwer verletzt haben. Er soll den Mann in einem Haftraum plötzlich gepackt, gewürgt und ihm u.a. eine Kaffeetasse und ein Fernsehgerät gegen Kopf bzw. Körper geschleudert haben. Das Opfer konnte den Alarmknopf drücken.
Der 25-Jährige ist laut Gutachter nicht zurechnungsfähig. Die ursprünglich verhängte U-Haft wurde im Juni in eine vorläufige Anhaltung umgewandelt. Wäre der Mann zurechnungsfähig gewesen, wären ihm die Taten als Verbrechen des Mordes sowie die Delikte der teils versuchten schweren Körperverletzung, der absichtlich schweren Körperverletzung sowie des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt zuzurechnen.
Neben der Einvernahme des 25-Jährigen stehen Befragungen von Zeugen sowie die Erörterung eines psychiatrischen, gerichtsmedizinischen und DNA-Gutachtens auf dem Programm. Als zweiter Tag der Geschworenenverhandlung ist der 20. November angesetzt.
Infolge der Bluttat kündigte Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) an, Asylwerber aus der Unterkunft in andere Quartiere zu verlegen. Die ersten Bewohner mussten im Juni umziehen. Die Verlegung sorgte für heftige Diskussionen.
(APA/Red)