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Asylstreit: Häupl sieht Einigung

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Die außerordentliche Landeshauptleutekonferenz zur Asylfrage hat am Donnerstag zwar Einigkeit bei der weiteren Vorgangsweise gebracht, unterschiedliche Auffassungen in der Frage der Grundversorgung von Flüchtlingen bleiben aber bestehen.

Dies ging aus den Aussagen von Wiens Bürgermeister Michael Häupl (S) in einer Pressekonferenz nach Abschluss der rund vierstündigen Beratungen hervor. Er selbst steht jedenfalls weiterhin hinter der Bund/Länder-Vereinbarung. Daran könne ihn ebenso wenig jemand hindern wie den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider in dessen Bestreben, die 15a-Vereinbarung zu bekämpfen.

Zwölf-Punkte-Programm steht weiter zur Diskussion

Ausgemacht wurde bei der Sitzung, dass in den kommenden Wochen ein Zwölf-Punkte-Programm der neun Landesamtsdirektoren weiter diskutiert werden soll. Darin enthalten ist unter anderem der Wunsch der Länder nach einem Kriterien-Katalog, in dem die Schutzbedürftigkeit der Flüchtlinge genauer definiert werden soll. Weiters ist die Etablierung eines zusätzlichen Erstaufnahme-Zentrums vorgesehen – vor allem zur Entlastung des Flüchtlingslagers Traiskirchen: „So, wie es dort zur Stunde ist, kann man es nicht lassen…Das ist raschest zu sanieren“, unterstrich Häupl.

Grundsätzlich verwies der Bürgermeister darauf, dass manche Länder auch aus finanziellen Gründen ein Problem damit hätten, dass nun statt der erwarteten 16.000 über 26.000 Flüchtlinge in die Grundversorgung fielen. Er selbst stehe ungeachtet dessen zu der Vereinbarung, weil er deren Geist unterstütze – im übrigen wie die meisten anderen Länder auch. Einzig Kärnten und teilweise Tirol nahm Häupl aus dieser Einschätzung heraus.

Kündigung nicht möglich

Eine Kündigung der 15a-Vereinbarung ist nach Ansicht des Vorsitzenden der LH-Konferenz jedenfalls trotz des vorgebrachten Widerstands aus dem Süden nicht möglich. Denn der Vertrag beinhalte einen Kündigungsverzicht bis 2007. Da danach noch eine entsprechende Frist läuft, könne ein Ausstieg erst ab 2008 Realität werden. Häupl rechnet nun damit, dass letztlich das Höchstgericht Klarheit schaffen musss: „Es entscheidet mit Sicherheit am Ende des Tages der Verfassungsgerichtshof.“

Zurückgewiesen wurden von Häupl Vorwürfe, wonach Wien zu viele Personen in das System eingegeben habe. Es stimme zwar, dass man Fälle von abgelehnten Asylwerbern versorge. Bei diesen Personen handle es sich aber um Flüchtlinge, die nicht abgeschoben werden könnten, wodurch sie zur Zielgruppe der 15a-Vereinbarung gehörten. Nichts anfangen kann der Bürgermeister sichtlich auch mit Länderwünschen, wonach in Wiener Privatquartieren untergebrachten Flüchtlinge aus der Quote herausgerechnet werden sollten. Schließlich handle es sich dabei nicht um wohltätige Familien, die armen Kindern Unterkunft bieten, sondern um Quartiere, die von Hilfsorganisationen wie der Caritas beschaffen worden seien.

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