AA

Asylgesetz zum Teil verfassungswidrig

Teile des neuen Asylgesetzes sind verfassungswidrig. Das hat der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Korinek, am Freitag bekannt gegeben.

Nicht der Verfassung entspricht demnach das umstrittene Neuerungsverbot, eine Schubhaft-Bestimmung sowie die Regelung, dass kein Abschiebe-Schutz für Asylwerber bei negativem Bescheid in erster Instanz besteht.

Das Neuerungsverbot sah vor, dass Asylwerber in zweiter Instanz nur dann neue Beweise vorbringen durften, wenn der Flüchtling „aufgrund einer medizinisch belegbaren Traumatisierung“ nicht in der Lage war, diese vorzubringen. Diese Bestimmung war für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu eng gefasst. In Zukunft können sich alle Asylwerber auf eine „psychische und physische Sondersituation“ und damit auf die Ausnahmebestimmungen berufen.

Strasser nicht sehr glücklich

Nicht aufgehoben wurde vom VfGH hingegen die ebenfalls beeinspruchte Liste sicherer Dritt- und Herkunftsländer. Auch die Durchsuchungsbestimmungen und das Bundesbetreuungsgesetz ist verfassungskonform.

Nicht sehr glücklich auf den Richterspruch reagierte Innenminister Strasser. Er befürchtet, dass Österreich zum „bevorzugten Zielgebiet von Asylwerbern in der EU“ wird. Es müsse klar sein, dass damit eine Verlängerung der Verfahren, eine wesentliche Verteuerung für Bund und Länder und eine längere Ungewissheit für Asylwerber einhergehe. Auch FPÖ-Sicherheitssprecherin Partik-Pable befürchtet eine Verzögerung der Verfahren.

Die SPÖ fühlt sich durch die VfGH-Entscheidung bestätigt. Menschenrechtssprecher Posch sieht darin „einen neuerlichen Beleg, dass die Regierung glaubt, mit Drüberfahren Politik machen zu können“. Die Grüne Menschenrechtssprecherin Stoisits sprach von einer „richtungsweisenden Entscheidung des VfGH gegen die kaltschnäuzige und menschenrechtswidrige Asylpolitik“ von Strasser.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Asylgesetz zum Teil verfassungswidrig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen