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Asylgericht für Prammer „unverzichtbar“

Nach ihrer ursprünglichen Kritik an den Regierungsplänen begrüßt Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) nun die Schaffung eines Asylgerichtshofs. Grüne kritisieren Prammer-Kehrtwende

„Diese Einrichtung ist unverzichtbar“, erklärte Prammer am Dienstag gegenüber der APA. Es handle sich um einen „neuen Obersten Gerichtshof“, der „entscheidende Qualitäten“ haben werde. Noch Mitte November hatte Prammer die Streichung der Berufungsmöglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof abgelehnt und betont, sie wolle nicht, „dass Rechte einzelner Asylwerber abgeschnitten werden“.

Gegenüber den ersten Entwürfen habe es „viele Änderungen gegeben, die mir wichtig sind“, sagte die Nationalratspräsidentin nun zum Asylgericht, dessen Einrichtung am Mittwoch im Nationalrat beschlossen werden soll. So würden nun Asylverfahren verkürzt werden. Es werde auch künftig im Asylbereich Momente geben, wo der Verwaltungsgerichtshof gebraucht werde. Prammer geht davon aus, dass zudem der Verfassungsgerichtshof gestärkt werde.

Der neue Asylgerichtshof wird künftig die letzte Berufungsinstanz im Asylverfahren und ersetzt damit den Unabhängigen Bundesasylsenat. Das Gericht ist im Bundeskanzleramt angesiedelt und wird im Regelfall die Letztentscheidung über den Asylantrag treffen. Denn Asylwerber haben in Zukunft keine Möglichkeit mehr, sich an den Verwaltungsgerichtshof zu wenden. Diese Option besteht nur für das Gericht selbst oder für den Innenminister, sollte dieser nach einer Grundsatzentscheidung begehren. Starten soll der Asylgerichtshof Mitte nächsten Jahres.

Prammer bedauerte außerdem das vorläufige Scheitern der Untergruppenverhandlungen zur Erweiterung der parlamentarischen Minderheitenrechte. „Es ist jedoch zu früh zu sagen, wie es nun weitergehen wird“, so die Nationalratspräsidentin. Grund für das Scheitern war das Nein der ÖVP zur Einrichtung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse als Minderheitenrecht.

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