Die Ressortchefin signalisierte aber am Dienstag vor dem Ministerrat, dass sie auch mit dem von Verteidigungsminister Norbert Darabos (S) gewünschten Begriff der “Mitwirkungspflicht” leben könnte. Wenn man das Ziel erreicht, “dann soll es nicht am Wort hängen”, so die Ministerin.
Sie könne “selbstverständlich” mit dem Begriff “Mitwirkungsbegriff” leben. “Es geht darum, dass sie (Anm. die Asylwerber) den Behörden in den ersten sieben Tagen zur Verfügung stehen”, so Fekter. Man brauche diese Anwesenheit der Betroffenen, damit man die Anträge rasch abarbeiten kann. Fekter drängt auf eine Einigung noch vor der Wiener Landtagswahl. Sie wolle es aus dem Wahlkampf heraushalten.
Die “Mitwirkungspflicht” solle in etwa eine Woche betragen, so die Ministerin. Wenn die Asylwerber in dieser Zeit das Erstaufnahmezentrum verlassen und untertauchen, so sollen sie im Fall eines Aufgriffs durch die Exekutive ins Erstaufnahmezentrum zurückgebracht werden. Die Frage, ob angesichts des jüngsten Anstiegs bei den Asylwerberzahlen nicht doch ein drittes Erstaufnahmezentrum nötig wäre, verneinte Fekter. Wenn man die Aufenthaltspflicht einführt und für rasche Verfahren sorge, dann komme man mit den derzeitigen Aufnahmezentren aus.
Darabos erklärte, es gäbe noch Gespräche. Er sei nicht glücklich über die öffentliche Diskussion. Es müsse ein “verfassungskonforme Lösung” geben, und diese könne nicht “wegsperren” heißen. Es müsse eine Möglichkeit der “Mitwirkungspflicht” geben. Diese müsse klar definiert werden. Es dürfe jedenfalls nicht grundsätzlich sondern nur im Einzelfall eine Schubhaft verhängt werden. Von Wortklauberei wollten weder Darabos noch Fekter reden.