AA
Das steht im neuen Regierungsprogramm.
Das steht im neuen Regierungsprogramm. ©APA/HANS KLAUS TECHT

Asyl, Sozialhilfe, Mieten: Das Regierungsprogramm im Detail

Österreichs erste Dreier-Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS ist fix. Die Parteien präsentierten am Donnerstag ihr Regierungsprogramm mit dem Titel "Jetzt das Richtige tun. Für Österreich". Wir haben den Inhalt und alle Themen im Detail.
Zuckerl-Koalition steht fest
Neue Regierung - neue Klubs
ORF-Beitrag bleibt

Das Regierungsprogramm der Zuckerl-Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS ist mehr als 200 Seiten stark und trägt den Titel "Jetzt das Richtige tun. Für Österreich". Darin wird vor allem "Konsens und Pragmatismus" betont.

Asyl, Mietrecht und Soziales wichtige Punkte im Regierungsprogramm

Scharfe Maßnahmen werden von der Regierung vor allem im Asylbereich angekündigt. So soll der Familiennachzug zumindest vorübergehend "sofort" gestoppt werden, auch ein Kopftuchverbot für unmündige Minderjährige ist angepeilt. Auch finden sich Maßnahmen im Mietrecht im Programm, so soll etwa die Mindestdauer der Befristung bei Mietverträgen auf fünf Jahre steigen. Am Aufbauplan für das Bundesheer wird festgehalten, ebenso an der Teilnahme von Sky Shield. Der ORF-Beitrag soll bis 2029 nicht erhöht werden. In den Kinderbetreuungseinrichtungen soll es eine gesunde Jause kostenlos geben. Frauenhygiene- und Verhütungsartikel sollen von der Umsatzsteuer befreit werden.

Neuerungen sind laut dem Entwurf unter anderem auch im Bereich Armut und Soziales geplant. Der Kinderarmut soll mit einer "Kindergrundsicherung" entgegengetreten und bis 2030 halbiert werden. Die bisherige Sozialhilfe soll zu einer "Sozialhilfe NEU" werden, mit einem einheitlichen Tagsatz, der sich am Ausgleichszulagen-Richtsatz orientiert. Die 2019 unter Schwarz-Blau statt der Mindestsicherung geschaffene Sozialhilfe legte hingegen Höchstgrenzen statt der bis dahin gütige Mindeststandards fest.

Das Regierungsprogramm im Detail

Asyl

Vorübergehender Stopp für Familiennachzug

Angesichts der Regierungsbeteiligung der SPÖ unerwartet scharf sind die von der Koalition geplanten Maßnahmen im Bereich Asyl und Integration. So wird der Familiennachzug mit sofortiger Wirkung vorübergehend gestoppt. Wird er wieder zugelassen, können Ehepartner erst ab dem 21. Lebensjahr und nicht wie bisher ab 18 nachreisen. Wieder eingeführt werden soll ein Kopftuch-Verbot für Mädchen. Erschwernisse gibt es bei der Staatsbürgerschaft.

Die gemeinsame Asylpolitik der Union soll gemäß Regierungsprogramm so weiterentwickelt werden, dass die Zahl der Anträge in Österreich selbst auf null reduziert wird. Gegebenenfalls würde man bei steigenden Antragszahlen die EU-Notfallklausel auslösen, was de facto bedeuten würde, keine Ansuchen mehr zuzulassen. In Resettlement-Programmen würde man niemanden mehr aufnehmen, ehe nicht der Außengrenzenschutz funktioniert.

Rückkehrverfahrenszentren gegen Untertauchen

Etabliert werden sollen Rückkehrverfahrenszentren. In diesen sollen Personen untergebracht werden, deren Asylanträge abgelehnt wurden, um ein Untertauchen zu verhindern.

In der Grundversorgung soll das Modell einer Sachleistungskarte ausgebaut werden. Weiters sollen Leistungskontrollen verstärkt werden. Quartiergebern soll die Inflation automatisch abgegolten werden.

Antisemitismus-Erklärung

Eingeführt wird ein verpflichtetes Integrationsprogramm für Schutzberechtigte und Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit. Dieses geht von einem Kompetenzscreening über Werte- bis zu Deutsch-Vermittlung. Werden Deutschkurse nicht bestanden, soll es Pönalen etwa in Form von Selbstbehalten geben. Alle Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten müssen eine Antisemitismus-Erklärung unterfertigen.

Kopftuchverbot

Für unmündige minderjährige Mädchen (bis zur Vollendung der 14. Lebensjahres) soll ein verfassungskonformes Kopftuchverbot erarbeitet werden.

Vor einer Einbürgerung muss künftig ein Staatsbürgerschaftskurs absolviert werden. Dazu werden höhere Deutschkenntnisse verlangt. Bei Personen aus dringend benötigten Berufen sollen die finanziellen Anforderungen gesenkt werden. Auch leichte Verwaltungsübertretungen sollen kein Hindernis mehr sein.

Förderung für Nikolo

Weiterer Punkt: Die österreichische Fest- und Feiertagskultur - etwa Nikolo und Erntedankfest - soll in Schulen und Kindergärten gefördert werden.

Extremismus und Terrorismus

Hinsichtlich der Themen Extremismus und Terrorismus, die seit dem Anschlag in Villach und einem mutmaßlich verhinderten Attentat am Wiener Westbahnhof im öffentlichen Bewusstsein stark präsent sind, enthält das Regierungsübereinkommen ein Bekenntnis zum Kampf gegen den "politischen Islam". Weitere strafrechtliche Bestimmungen gegen religiös motivierten Extremismus sind geplant. Kommen soll auch die Überwachung von Messengerdiensten zur Terrorabwehr.

Gegen den "politischen Islam" sollen bestehende Bestimmungen im Strafgesetzbuch (StGB) ausgeweitet und verschärft werden, neue Strafbestimmungen sind angedacht. So soll die Möglichkeit weiterer freiheitsbeschränkender Maßnahmen gegen so genannte Gefährderinnen und Gefährder "geprüft" werden, heißt es im Koalitionsübereinkommen.

Verschärfungen sind auch im Verwaltungsstrafrecht sowie bei begleitenden Verwaltungsregelungen vorgesehen. Damit will man als extremistisch eingestuften Organisationen beikommen. Für "Organisationen, die die Grundprinzipien unseres demokratischen Staates und die daraus abzuleitenden Werte nicht anerkennen" soll weiters das Vereinsgesetz verschärft werden. Die Dokumentationsstelle Politischer Islam (DPI) will man wiederum weiterentwickeln.

Überwachung von Messengerdiensten "zum Zweck gezielter Terrorbekämpfung"

Grundsätzlich zeigt sich sie kommende Regierung bestrebt, jegliche Form von Extremismus mit verstärkten "rechtlichen, systemischen und personellen Maßnahmen" zu bekämpfen. "Zum Zweck gezielter Terrorbekämpfung" soll daher auch die zuletzt von der ÖVP und der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) geforderte Überwachung von Messengerdiensten möglich gemacht werden, die im Regierungsübereinkommen als "verfassungskonforme Gefährder-Überwachung" bezeichnet wird.

Maßnahmenpaket gegen Online-Radikalisierung

Mit einem Maßnahmenpaket will man der Online-Radikalisierung auf Plattformen wie TikTok entgegenwirken, auf der sich vor allem Jugendliche, teilweise noch Kinder binnen kurzer Zeit zu Islamisten entwickeln, indem sie sich mit Videos von salafistischen oder jihadistischen Influencern bzw. Predigern versorgen lassen. Innerstaatlich will man die Verbreitung extremistischer, islamistischer und terroristischer Propaganda unter Strafe zu stellen, insbesondere dann, wenn dabei die Ablehnung der österreichischen Rechtsordnung zum Ausdruck kommt. Angestrebt wird in diesem Zusammenhang eine verstärkte Regulierung und Kontrolle der digitalen Plattformen auf europäischer Ebene auf Basis des Digital Service Acts und des Digital Market Acts. Mit einstweiligen Verfügungen sollen Accounts von Hasspredigerinnen und Hasspredigern gesperrt werden können. Gegen Desinformation und Deepfakes soll konsequenter vorgegangen werden, die Verantwortung bei Moderations- und Löschungsverpflichtungen verschärft werden.

Aktionsplan gegen Rechtsextremismus

Was die "Bedrohung von rechts" anlangt, soll zukünftig jährlich ein Rechtsextremismusbericht veröffentlicht werden. Die Regierung will außerdem nach internationalem Vorbild einen Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" erstellen und erarbeiten. Die Antisemitismusstrategie unter Berücksichtigung der besonderen Schutzwürdigkeit der jüdischen Gemeinde soll überarbeitet und ausgeweitet werden.

"Bestimmte Arten von Messern" sollen "zur flächendeckenden Gewaltprävention" verboten werden

Zur Abwehr extremistischer und terroristischer Bedrohung will die kommende Regierung mehr Augenmerk auf Deradikalisierungsmaßnahmen und Extremismusprävention legen. Die regionalen Präventionsprogramme gegen Extremismus an Schulen und Jugendzentren sollen ausgebaut werden. Eine öffentlich einsehbare Liste mit extremistischen Organisationen ist geplant. "Zur flächendeckenden Gewaltprävention" soll das Tragen "von bestimmten Arten von Messern" verboten werden, nachdem Attentäter im In-und im Ausland zuletzt vermehrt mit Stichwaffen ihre terroristischen Absichten umgesetzt hatten.

Was die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen betrifft, soll der Schutz klassifizierter Informationen der DSN durch die Einführung eines sogenannten Behördengutachtens ausgebaut werden. Ein bundesländerübergreifender Datenverbund von Polizei und Verfassungsschutz soll das raschere Erkennen und Bekämpfen von Bedrohungslagen bewirken. Eine Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes soll die Sicherheitsüberprüfungen von natürlichen und juristischen Personen verbessern.

Mieten

Das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS sieht auch Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter vor. Demnach dürfen Kategoriemieten, Richtwertmieten und Mieten in gemeinnützigen Wohnbauten heuer gar nicht mehr erhöht werden, im kommenden Jahr ist ein Anstieg um maximal ein Prozent erlaubt und 2027 höchstens um zwei Prozent. Ab 2028 gilt dann im "gesamten Wohnbereich" eine Begrenzung von Mietsteigerungen auf maximal drei Prozent.

Bei einer Inflation über drei Prozent sollen Erhöhungen dann gebremst werden und nur zur Hälfte für die Mieter anfallen. Außerdem soll etwa die Mindestdauer der Befristung bei Mietverträgen auf fünf Jahre steigen. Derzeit liegt sie bei mindestens drei Jahren.

Lagezuschlag wird unter die Lupe genommen

Der sogenannte Richtwertmietzins gilt für Altbauwohnungen (vor 1945 errichtet) und nach dem 1. März 1994 angemietet wurden. Die von der ÖVP-Grüne-Regierung 2023 beschlossene Mietpreisbremse hatte die Erhöhung der Kategoriemieten, Richtwertmieten und Mieten in gemeinnützigen Wohnbauten 2025 und 2026 mit fünf Prozent gedeckelt. Für heuer wäre es um die Jahresinflationsrate 2024 von 2,9 Prozent angehoben worden - der Mietpreisdeckel hätte also nicht gegriffen.

Dem neuen Programm zufolge wird zudem das System des Lagezuschlags unter die Lupe genommen, um "einen leicht nachvollziehbaren transparenten Zugang zur Berechnung" zu gewährleisten. Auf fünf Jahre begrenzt wird - in Reaktion auf ein OGH-Urteil - die Rückforderung von Mietzinszahlungen aufgrund rechtsunwirksamer Wertsicherungs- bzw. Hauptmietzinsanpassungsvereinbarungen. Ebenso soll künftig bei der Bildung des Mietzins die "energetische Qualität der Gebäude und Wohnungen sowie getätigte oder unterlassene Maßnahmen zu deren Verbesserung im Sinne eines Bonus-Malus-Systems ausdrücklich Berücksichtigung finden".

Pensionen

Im Pensionsbereich bleibt auch nach dem Vorliegen des Regierungsprogramms einiges unklar. Fix ist, dass gesetzlich ein Nachhaltigkeitsmodus eingeführt wird. Dieser sieht vor, dass wenn bis 2030 der entsprechende Budgetpfad nicht eingehalten werden kann, verpflichtend Gegenmaßnahmen unternommen werden. Weiters eindeutig festgelegt ist die Einführung einer Teilpension.

Was die Gegenmaßnahmen beim Nachhaltigkeitsmodus angeht, wird eine Anhebung der Versicherungsjahre für die Korridorpension ab 2035 erwähnt. Dazu käme ein Mix aus Maßnahmen beim Beitragssatz, beim Kontoprozentsatz, aber auch bei Anfallsalter und Pensionsanpassung.

Zugang zur Korridorpension später und schwieriger

Schon bald dürfte der Zugang zur klassischen Frühpension, eben der Korridorpension, etwas schwieriger werden. Ab 2026 soll über drei Jahre verteilt die Voraussetzung von 40 auf 42 Versicherungsjahre erhöht werden. Auf zwei Jahre verteilt wird das Antrittsalter von 62 auf 63 angehoben.

Was die Pensionsanpassung angeht, soll es im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt eine Aliquotierung von 50 Prozent geben.

Teilpension ersetzt Altersteilzeit

Eingeführt wird eine Teilpension. Ab dem Zeitpunkt, wo Zugang zu dieser möglich ist, kann die Altersteilzeit nicht mehr in Anspruch genommen werden. In die Schwerarbeitsregelung wird der Pflegebereich hinein genommen. Weiters sollen die Kriterien für die Zulassung objektiviert werden - das unter Berücksichtigung der Geschlechter.

Die betriebliche Pensionssäule soll für alle geöffnet werden. Geplant ist ein Generalpensionskassen-Vertrag. Verbesserungen sind auch bei den Pensionskassen geplant. Die Alterssicherungskommission soll sich in Zukunft auch über zweite und dritte Säule austauschen.

Gesundheit

Im Bereich Gesundheit hat man sich langfristige Effizienzsteigerungen vorgenommen. Das soll durch eine Stärkung des niedergelassenen Bereichs, der Prävention und der Telemedizin erfolgen. Wartezeiten auf Arzt- und Operationstermine will man reduzieren, Zahlungsströme gemeinsam steuern und Spitäler entlasten. Bei konkreten Umsetzungsschritten bzw. angestrebten Gesetzesänderungen bleibt das Regierungsprogramm allerdings auffällig vage.

Bei der Wartezeitenverkürzung - ein Lieblingsthema der SPÖ - heißt es etwa, dass man "klare, verbindliche, qualitätsgesicherte Versorgungspfade nach bundeseinheitlichen Standards" schaffen will. Im niedergelassenen Bereich sind multidisziplinäre Facharztzentren (unter Einbeziehung aller Gesundheitsberufe) vorgesehen. Einzelpraxen in Gruppenpraxen umzuwandeln, soll leichter werden, allerdings will man das nur "prüfen".

Erstversorgungsambulanzen und Facharztzentren

Ausbauen wollen ÖVP, SPÖ und NEOS Versorgungszentren für chronisch Kranke sowie im psychosozialen Bereich, ebenso die Expertisezentren für seltene Erkrankungen. Angestrebt wird zudem der Ausbau von Erstversorgungsambulanzen zur Entlastung von Krankenhäusern und die Verbesserung der ambulanten Versorgung nach regionalen Erfordernissen.

Präventionsleistungen will man "in allen Lebenslagen massiv ausbauen", etwa durch strukturierte Vorsorgeprogramme. Bei den Impfungen sollen alle, die im nationalen Impfprogramm empfohlen werden, kostenlos angeboten werden - allerdings "nach wissenschaftlicher Priorisierung". Bei Kindern soll der Eltern-Kind-Pass bis 18 kommen und ausgebaut werden, das Programm "Gesund aus der Krise" will man weiterführen.

Leistungskatalog und Gesamtvertrag

Die Rahmenbedingungen zur Ausübung der Gesundheitsberufe will die Regierung verbessern, und zwar durch einen einheitlichen Leistungskatalog und einen bundesweit einheitlichen Gesamtvertrag zur Abgeltung. Hier werden auch "erforderliche rechtliche Rahmenbedingungen", also eine Gesetzesänderung, versprochen.

Bei Wahlärzten werden Teilzeitkassenverträge angestrebt. Außerdem soll eine Verpflichtung kommen, im Notfall Patienten zu Kassenkonditionen zu behandeln. Angestrebt wird zudem ein neues Sanitätergesetz mit Zielrichtung Modernisierung und Professionalisierung, das Freiwilligensystem will man aber beibehalten. In der Pflege will man Kräfte aus dem Ausland gezielt anwerben.

Nichts dürfte aus der diskutierten Teilrücknahme der unter Schwarz-Blau beschlossenen Sozialversicherungsreform werden. Lediglich eine Evaluierung hat den Weg ins Regierungsprogramm geschafft, zudem will man eine eigene, trägerunabhängige Selbstverwaltung beim Dachverband schaffen.

Pflege

Im Pflegebereich will die Regierung unter anderem die Versorgung in der Langzeitbetreuung verbessern. Dazu soll eine bundesweite Pflege- und Betreuungsstrategie erarbeitet werden. Geplant ist auch eine Angleichung der Pflegekriterien zur Qualitätssicherung. Auch peilt die Regierung "One-Stop-Shops" an, um unterschiedliche Systeme der Pflegeservicestellen zu vereinheitlichen. Attraktivieren will man auch die Arbeitsplätze im Pflegebereich.

Personaloffensive

Um mehr Personal zu schaffen, will die Regierung eine "Fachkräfteoffensive" starten. Angestrebt wird hier eine "gezielte Anwerbung von Pflegekräften" (aus dem Ausland), eine Beschleunigung und Vereinfachung der Abwicklung der Rot-Weiß-Rot-Card sowie die Schaffung von berufsrechtlichen Maßnahmen, um Erwerbstätigkeit während der laufenden Nostrifizierungsverfahren (Anerkennungsverfahren der im Ausland abgeschlossenen Ausbildungen, Anm.) zu ermöglichen. Für die Nostrifizierung soll auch eine einheitliche Kompetenzstelle geschaffen werden.

Inländisches Fachpersonal soll durch attraktive Angebote in den Beruf zurückgeholt werden. Auch müssten die Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege verbessert werden. Dabei gehe es um planbare Arbeitszeit und Freizeit sowie um physische und psychische Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Auch sollen die Dokumentationspflichten vereinfacht werden. Als "Zeichen des Respekts und der Wertschätzung" ist laut Regierungsprogramm die Aufnahme der Pflegeberufe in die Schwerarbeitspensionsregelung geplant. Auch will man betreffend des Pflegepersonalbedarfs neue Daten einholen, eine entsprechende Studie soll aktualisiert und mit Studien der Bundesländer abgestimmt werden.

Zielsetzung: "Daheim vor stationär"

Als zentrales Motto wird "Daheim vor stationär" genannt. Ziel ist dabei u.a. die weitere Entlastung von pflegenden Angehörigen, ebenso der Ausbau der mobilen und teilstationären Pflege und der Tagesbetreuung. Das Pflegegeld soll evaluiert werden und in Richtung der ambulanten Pflege weiterentwickelt werden. Auch soll eine "Heimbeatmung" in ganz Österreich möglich sein. Zusätzlich strebt man den Ausbau digitaler Unterstützungsmöglichkeiten an. Bei der stationären Pflege will man strenge Kontrolle der Qualitätsstandards und der Arbeitsbedingungen implementieren.

24-Stunden-Betreuung ausbauen

Ausgebaut und verbessert werden soll auch die 24-Stunden-Betreuung daheim. Für die in Österreich tätigen Vermittlungsagenturen von Betreuungskräften sollen bundesweit einheitliche und verbindliche Qualitätskriterien etabliert werden. Auch die Tätigkeit von Drittstaat-Angehörigen soll geprüft werden. Die Einkommensgrenzen für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung sollen angehoben werden (derzeit 2.500 Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen unberücksichtigt bleiben).

Generationenwohnen, Pflegefonds

Gefördert werden soll das Generationenwohnen, außerdem wird die Schaffung von post-stationären Betreuungsplätzen als Ziel genannt, dabei geht es um den Ausbau der Kurzzeit- und Übergangspflege. Auch der Pflegefonds soll evaluiert und weiterentwickelt werden.

Lohn statt Taschengeld für Menschen mit Behinderungen

Im Behindertenbereich ist u.a. vorgesehen, die Arbeit von Betroffenen besser anzuerkennen. Dazu soll unter dem Motto "Lohn statt Taschengeld" eine Evaluierung und Begleitung von bestehenden Pilotprojekten durchgeführt werden. Als Ziel wird auch die sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere im Alter, genannt.

Auch die Forcierung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt wird angestrebt. Geprüft sehen wollen ÖVP, SPÖ und NEOS auch die Möglichkeit der Teilerwerbstätigkeit - auch unter der Berücksichtigung von chronischen Krankheiten.

Vereinheitlichungen im Behindertenbereich

Auch werden einheitliche Regelungen im ganz Österreich angestrebt, etwa hinsichtlich der persönlichen Assistenz. Dabei gehe es u.a. um die rechtliche Absicherung für persönliche Assistentinnen und Assistenten sowie um die Klärung der Qualifikation und des Berufsbildes. Auch soll eine Anlaufstelle für persönliche Assistenz geschaffen werden. Verstärkt werden soll darüber hinaus die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst sowie u.a. der Ausbau der Barrierefreiheit.

Arbeitsmarkt

Die schwarz-rot-pinke Koalition plant beim Arbeitsmarkt keine große Reform, hat aber zahlreiche Einzelmaßnahmen vorgesehen. Der Zuverdienst beim Arbeitslosengeld wird strenger gehandhabt. Bei der Bildungskarenz ist ein eingeschränktes Nachfolgemodell ab 2026 geplant. In der Vorgängerregierung war Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bei der Reform des Arbeitslosengeldes und der Bildungskarenz am Widerstand der Grünen gescheitert.

Arbeitslosengeld-Zuverdienst

Arbeitslose können derzeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551 Euro brutto pro Monat dazuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe kommt. Die künftige Regierung plant für Langzeitarbeitslose bei der Neuaufnahme einer geringfügigen Beschäftigung eine Befristung der Tätigkeit auf sechs Monate. Für ältere Langzeitarbeitslose sind Ausnahmeregelungen geplant.

Arbeiten in der Pension

Für Personen in einer echten Alterspension (keine vorzeitige Alterspension) will die Regierung ein neues Modell des Zuverdienstes mit den Sozialpartnern entwickeln. Das "Arbeiten im Alter"-Modell soll unter anderem eine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer enthalten und das Zuverdiensteinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll nur mit 25 Prozent endbesteuert werden. Die Maßnahme soll am 1. Jänner 2026 in Kraft treten.

Bildungskarenz

Das bestehende Modell der Bildungskarenz wird abgeschafft und es soll eine "treffsichere Nachfolgeregelung" ab 1. Jänner 2026 geben, heißt es im Regierungsprogramm. Angedacht sind eine Arbeitgeber-Beteiligung und eine "Behaltefrist". Derzeit kostet die Bildungskarenz dem Arbeitgeber kein Geld und der Arbeitgeber kann während und nach der Weiterbildungsmaßnahme gekündigt werden. Weiters soll künftig kein direkter Anschluss der Bildungskarenz an Elternkarenz mehr möglich sein. Laut Wifo-Angaben aus dem Frühjahr 2024 ging mehr als jede zehnte Frau nach der Elternkarenz in Bildungskarenz. Außerdem plant die neue Regierung für Bezieher von Weiterbildungsgeld stärkere Anwesenheitsverpflichtungen bei den Bildungsmaßnahmen und eine Anhebung der erforderlichen ECTS-Anzahl (Studienleistung). Die Möglichkeit zur Bildungskarenz gibt es seit 1998. Unselbstständig Beschäftigte können sich zur Aus- und Weiterbildung zwei bis zwölf Monate freistellen lassen. In der Zeit der Karenzierung gibt es ein Weiterbildungsgeld, das dem Arbeitslosengeld entspricht. Die Bildungskarenz inklusive Sozialversicherungsbeiträgen kostete der öffentlichen Hand im Vorjahr rund 640 Mio. Euro. Rechnungshof und Wifo plädierten in der Vergangenheit für eine Reform der Bildungskarenz, um die Effektivität der Weiterbildungsmaßnahme zu erhöhen.

Kurzarbeit, Arbeitsstiftungen und Fachkräfteoffensive

Angesichts der steigenden Arbeitslosenzahlen seit Frühjahr 2023 und der seit zwei Jahren andauernden Rezession hat die künftige schwarz-rot-pinke Koalition mehr AMS-Mittel für Kurzarbeit, Arbeitsstiftungen und Fachkräfteoffensive eingeplant. Für 2025 sind zusätzlich 230 Mio. Euro vorgesehen, danach 100 Mio. Euro 2026 sowie ab 2027 zusätzlich 20 Mio. Euro unter Budgetvorbehalt.

Teilzeit

Damit mehr Arbeitnehmer wieder Vollzeit arbeiten, will die künftige Regierung die gestaffelten Arbeitslosenversicherungsbeiträge "überdenken". Es sollen mehr Möglichkeiten für einen Wechsel von Teilzeit in Richtung Vollzeit geschaffen werden. Konkrete Maßnahmen dafür stehen nicht im Regierungsprogramm. Insgesamt soll das Modell der geringfügigen Beschäftigung "weiterentwickelt" werden.

Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte)

Die "qualitative Zuwanderung" soll durch eine Änderung des Einwanderungsrechts erhöht werden. Geplant sind eine Beschleunigung, Digitalisierung sowie mehr Flexibilität bei der Rot-Weiß-Rot-Karte. Die RWR-Karte gibt es für Arbeitnehmer von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Weiters soll die Anerkennung von Bildungsabschlüssen vereinfacht und vereinheitlicht werden und die Verlässlichkeit und Verbindlichkeit erhöht werden.

Budget und Steuern

Beim Thema Budget und Steuern ist in den kommenden Jahren Sparen angesagt. Gemäß dem EU-Konsolidierungspfad sollen noch heuer mehr als 6,3 Mrd. Euro eingespart werden, im kommenden Jahr 8,7 Mrd. Gelingen soll dies etwa mit der Abschaffung von Klimabonus und Bildungskarenz, Kürzungen bei Förderungen und Einsparungen in Ministerien. Einnahmenseitig sind im Regierungsprogramm eine Bankenabgabe und höhere Bundesgebühren vorgesehen. Millionärs- oder Erbschaftssteuern kommen keine.

Klimabonus wird abgeschafft, Neuregelung der Bildungskarenz

Der Klimabonus, der 2022 als Kompensation der CO2-Steuer eingeführt wurde, wird ersatzlos gestrichen. Die Maßnahme gilt als größter Brocken, laut Experten können damit noch heuer knapp zwei Milliarden Euro eingespart werden. Laut Regierungsprogramm soll es zumindest für Pendler ab 2026 eine Teilkompensation durch einen Absetzbetrag geben. Die Bildungskarenz wird ebenfalls abgeschafft, ab 2026 soll es aber eine eingeschränktere Nachfolgeregelung geben.

Bankenabgabe und Übergewinnsteuer steigen

Die SPÖ-Forderung nach einer Bankenabgabe war einer der Gründe für das Scheitern der ersten Dreierkoalitionsverhandlungen. Nun kommt eine Erhöhung der Stabilitätsabgabe für heimische Kreditinstitute. 2025 und 2026 soll die Bankenabgabe laut Regierungsprogramm rund 500 Millionen Euro ins Budget spülen, in den Folgejahren je rund 200 Mio. Auch die ausgelaufene Übergewinnsteuer heimischer Energieunternehmen wird verlängert. Millionärs- bzw. Erbschaftssteuer, eine der Kernforderungen der SPÖ, sind dagegen keine geplant.

Variables Drittel der Kalten Progression wird ausgesetzt

Die Verteilung des sogenannten "variablen Drittels" aus der Kalten Progression wird ausgesetzt. Die automatische Anpassung der Steuerstufen zur Abgeltung der restlichen zwei Drittel der schleichenden Steuererhöhung im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer bleibt bestehen. Der eigentlich 2025 auslaufende Spitzensteuersatz von 55 Prozent ab Einkommen von einer Million Euro wird um weitere vier Jahre verlängert. Steuererhöhungen gibt es für Stiftungen, bei der Grunderwerbssteuer für große Immobilientransaktionen und für Gewinne aus Umwidmungen. Die Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen fällt, die motorbezogene Versicherungssteuer muss künftig auch für E-Autos bezahlt werden. Die Tabaksteuer wird angehoben und auf alternative Produkte ausgeweitet. Im Bereich Glücksspiel werden Glücksspielabgabe und Wettgebühr erhöht.

Steuererleichterung für Unternehmen und Selbstständige

Auch steuerliche Erleichterung will die Dreierkoalition - vor allem für Unternehmen und Selbstständige. So sollen der Gewinnfreibetrag und die Basispauschalierung für Gewerbetreibende und Freiberufler angehoben werden, ebenso wie die Betragsgrenze für die steuerliche Abschreibung von Firmenautos. Klein-Lkws sollen von der NoVA befreit werden. Für Arbeitnehmer sind steuerliche Begünstigungen für Überstunden bzw. Zuschläge sowie für Weihnachts- und Urlaubsgeld geplant, eine steuerfreie Mitarbeiter-Prämie soll eingeführt werden.

Eine Steuererleichterung für Frauen soll die Umsatzsteuerbefreiung für Hygieneartikel sowie verwandte Produkte (Tamponsteuer) ab 2026 bringen, auch Verhütungsmittel werden umsatzsteuerbefreit.

Senkung der Lohnnebenkosten abhängig von Konjunktur

Die von ÖVP und NEOS seit langem geforderte Senkung der Lohnnebenkosten soll bis zur Mitte der Regierungsperiode kommen, allerdings abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung. Konkret gesenkt werden sollen die Beiträge für den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), die Leistungen sollen stattdessen aus dem Budget bezahlt werden.

Bundesgebühren steigen deutlich

Die seit 2011 nicht mehr erhöhten Bundesgebühren sollen nachträglich valorisiert werden. Gebühren bei Behördengängen wie die Ausstellung von Reisepass, Führerschein oder Kfz-Zulassung dürften damit um rund 44 Prozent steigen.

Förderungen sollen mittels eines Förder-Taskforce in Bezug auf Wirkung und Treffsicherheit evaluiert werden. Neu beschlossene Bundesförderungen sollen grundsätzlich zeitlich befristet eingeführt.

ORF-Reform

Das Medienkapitel des Regierungsprogramms sieht eine Reform des ORF unter Einbeziehung der Bevölkerung vor. Der Sender soll schlanker, transparenter und bürgernäher werden. Zudem wird der ORF-Beitrag bis 2029 eingefroren. Auch soll eine Neuregelung für die Bestellung der ORF-Gremien, die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als zu regierungsnah und damit verfassungswidrig erkannt wurde, erfolgen. Werbeausgaben will man drosseln und Fake News bekämpfen.

ORF-Gremien werden reformiert

Nachdem der VfGH 2023 ein zu großes Gewicht seitens der Regierung bei der Bestellung des ORF-Stiftungsrates festgestellt hat, soll dessen Besetzung nun neu geregelt werden. Dies muss fristgerecht bis Ende März erfolgen. Künftig soll die Bundesregierung sechs anstatt bisher neun Stiftungsräte entsenden, dies erfolge nach einer öffentlichen Ausschreibung. Beim Bundeskanzler liege das Vorschlagsrecht für drei Mitglieder, für zwei beim Vizekanzler sowie einem weiteren bei NEOS. Eine Neubestellungsmöglichkeit nach Regierungswechseln soll es nicht mehr geben. Der Publikumsrat wiederum entsendet neun anstelle von derzeit sechs Personen in das oberste ORF-Gremium. Die Qualifikationserfordernisse für Stiftungsräte sollen auf Basis der VfGH-Rechtsprechung neu gefasst werden.

Der Publikumsrat wird von derzeit 30 auf 28 Personen verkleinert, wobei 14 Mitglieder direkt von gesetzlich festgelegten Institutionen (ein zusätzliches Mitglied entfällt auf den Dachverband der Sozialversicherungsträger) sowie weitere 14 von der Bundesregierung repräsentativ aus den bestehenden Bereichen und Gruppen wie Bildung, Kunst oder Sport entsandt werden. Die Repräsentativitätskriterien für die Auswahl sollen gesetzlich nachgeschärft werden, zudem werde ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis angestrebt.

ORF-Beitrag bis 2029 eingefroren

Weiters ist eine Gesamtreform des ORF vorgesehen, was auch zusätzliche Sparmaßnahmen mit sich bringen dürfte. Das betrifft etwa den ORF-Beitrag, der bereits bis Ende 2026 in der Höhe von 15,30 Euro pro Haushalt eingefroren war. Der ORF kalkulierte ursprünglich damit, dass der Beitrag nach dem kommenden Jahr an die Inflation angepasst wird. Da dies nun für zumindest drei weitere Jahre nicht möglich ist, muss der ORF wohl mit einem mittleren, zweistelligen Millionenbetrag jährlich weniger rechnen. ORF-Chef Roland Weißmann betonte Mitte Februar, dass der ORF schon derzeit ein Sparpaket abzuarbeiten habe und heuer 80 Mio. Euro und 2026 104 Mio. Euro einspare. Er bekenne sich zu einem sparsamen ORF, "irgendwann ist aber eine Grenze erreicht", sagte er und warnte bei weiteren höheren Einsparungen vor Einschnitten im Programm.

Mehr Bürgerbeteiligung

Die Regierung sieht nun letztlich eine Stärkung der Bürgerbeteiligung vor, etwa in Form von jährlichen Befragungen, Publikumsformaten oder einem effizienteren Beschwerdemanagement. Auch soll der öffentlich-rechtliche Auftrag gestärkt und weiterentwickelt werden, beispielsweise was den Einsatz von Künstlicher Intelligenz betrifft. Vorgesehen sei insgesamt ein "schlankerer ORF mit bester Qualität". In diesem Zusammenhang sollen Strukturen und Prozesse optimiert sowie kommerzielle Aktivitäten des Senders weiter beschränkt werden. Auch die stärkere Kooperation mit privaten Medien ist ein Ziel. Das Objektivitätsgebot des Senders soll nachgeschärft und die Notwendigkeit von Social-Media-Guidelines gesetzlich verankert werden. Das Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung von ORF-Landesdirektoren soll gestrichen werden.

Nicht erwähnt wurden auf den drei Seiten des Medienkapitels hingegen die Sender ORF III, ORF Sport+ und FM4 oder das ORF Radio-Symphonieorchester (RSO), deren Zukunft zuletzt immer wieder debattiert wurde. Die Fortführung von ORF Sport+ als linearer Kanal stand schon einmal auf der Kippe, ein Umstieg auf einen reinen Digitalkanal wurde bereits avisiert. Der Sport-Spartenkanal muss wie auch der Kultur- und Infospartenkanal ORF III laut ORF-Gesetz nur "nach Maßgabe der wirtschaftlichen Tragbarkeit" (linear) betrieben werden. Die Zukunft des RSO war zuletzt ab 2027 ungeklärt. Bis dahin werden noch jährlich zehn Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt für die Aufrechterhaltung des "Orchesters auf Weltniveau", wie es Weißmann nannte, zugeschossen. Der ORF-Chef verwies zuletzt auf wirtschaftlich schwierige Zeiten, wolle aber dennoch "harte Verhandlungen" im Sinne des RSO führen.

Regierung will bei Inseraten sparen

Sparen will die neue Regierung bei der Inseratenvergabe. Man bekenne sich zu einem "sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln" und werde die Informationsbudgets um zehn Prozent reduzieren. Außerdem soll das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, das eine vierteljährliche Veröffentlichung der Inseratenausgaben der öffentlichen Hand vorsieht, hinsichtlich des europäischen Medienfreiheitsgesetzes evaluiert werden. Die Bundesministerien werden außerdem dazu verpflichtet, die Ausgaben für Informationstätigkeiten transparent im Detailbudget aufzulisten. Im 1. Halbjahr 2024 wiesen die Medientransparenzdaten der türkis-grünen Bundesregierung Werbeausgaben in Höhe von 18,7 Mio. Euro aus.

Förderungen im Medienbereich sollen "im Sinne einer einheitlichen Förderstrategie mit dem Fokus auf Qualitätsjournalismus, Treffsicherheit, Zukunftsfähigkeit und Medienvielfalt weiterentwickelt" werden. Bestehende Förderkriterien will man ausbauen, etwa durch die Aufnahme eines Redaktionsstatuts als Grundvoraussetzung, wobei das Ziel die Schaffung eines "resilienten Medienstandorts" sei. Qualitätsjournalismus soll unabhängig von Erscheinungsform unterstützt werden. Sichergestellt werden soll auch eine flächendeckende Zeitungszustellung in den Regionen. Die Zweckwidmung der Mittel aus der Digitalabgabe für die Medienförderung soll geprüft werden.

Digitale Plattformen sollen in die Pflicht genommen werden

Besonderes Augenmerk legt die Regierung auch auf digitale Plattformen, die man bei Moderation- und Löschungsverpflichtungen stärker in die Verantwortung nehmen möchte. Dafür will man sich sowohl auf EU-Ebene einsetzen, als auch nationale Maßnahmen prüfen. Damit sollen letztlich auch Desinformation, Deep Fakes sowie strafrechtlich relevante Inhalte bekämpft werden. Mehr Transparenz soll es wiederum bei Algorithmen und der Verwendung von User-Daten geben. Beim Thema KI will die neue Regierung wiederum proaktiv vorgehen und streicht die Chancen neuer Tools hervor, seien diese doch für eine digitale Transformation im Medienbereich essenziell. Die RTR-Servicestelle soll dabei als Kompetenzzentrum fungieren und auch Schulungen anbieten.

Um Fake News entgegenzuwirken, soll ein kostenloser Zugang zu Digitalangeboten heimischer Medien für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge bereitgestellt werden, wobei eine neue Plattform etwa auf Basis des APA-Kiosk in Aussicht gestellt wird. Parallel dazu soll die Medienkompetenz gefördert werden, sowohl an Schulen wie auch in der Erwachsenenbildung.

Klima- und Umweltschutz

Neun Seiten umfasst das Kapitel "Klima- und Umweltschutz" im Regierungsprogramm, über 50 waren es noch in der schwarz-grünen Regierung. Jedoch soll unter der Ampelkoalition das Umweltressort - wieder ohne die Energie- und Verkehrsagenden - auch wieder mit dem Landwirtschaftsministerium zusammengeführt werden. Am Ziel der Klimaneutralität 2040 wird festgehalten, eine neue "Governance-Struktur" soll diese ermöglichen, insgesamt gibt es keine großen Würfe.

Klimaschutz wird eingangs in der Präambel gemeinsam mit Umweltschutz als ein "zentrales Anliegen" bezeichnet. An konkreten Vorhaben wird im Umweltkapitel die "Schaffung einer Governance-Struktur" zur Erreichung der Klimaziele genannt, wie auch ein Klimagesetz, "das den regulatorischen Rahmen für Maßnahmen, Werkzeuge und Governance zur Erreichung der Klimaziele und der Klimaneutralität, der Klimawandelanpassung und der Kreislaufwirtschaft" schafft. Das im schwarz-grünen Regierungsprogramm vorgesehene "Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Reduktionspfaden bis 2040 und verbindlichen Zwischenzielen bis 2030" samt Sektorzielen wurde ja bekanntlich nicht umgesetzt.

Sektorale Treibhausgasbudgets, verbindliche Obergrenzen für Gesamtemissionen

Die noch im vorigen Regierungsprogramm erwähnten spezifischen Sektorziele sind zwar aus dem österreichischen Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) vom August 2024 gestrichen worden, sind im neuen Regierungsprogramm aber wieder zu finden. So heißt es, dass die neue Steuerungsgruppe einerseits einen Klimafahrplan erstellen wird, der "indikative Reduktionspfade bzw. Treibhausgasbudgets für jeden Sektor beinhaltet, denen Projektionen der Emissionsentwicklungen gegenübergestellt werden". Jedoch ist dann erst bei den jährlichen Obergrenzen für Gesamtemissionen von einer Verbindlichkeit die Rede. Und was den NEKP betrifft, so soll dieser von der neuen Bundesregierung überarbeitet werden.

Task Force für Klimawandelanpassung

Im Unterkapitel "Klimawandelanpassung und Schutz vor Naturgefahren" wird die Einrichtung einer entsprechenden Task Force mit Mitgliedern aus Wissenschaft und Technik zur Beratung der Bundesregierung angekündigt. Erwähnt wird die Notwendigkeit "v.a. auch öffentliche Infrastruktur anpassungsfähiger an die Erderhitzung und Extremwetter zu machen".

Beim Thema "Kreislaufwirtschaft" heißt es beim Einwegpfand, dass "Kleinstbetriebe" von der Rücknahmepflicht ausgenommen werden sollen. Es folgt ein Bekenntnis, dass aktiver Bodenschutz einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von "Grün- und Freiräumen" leiste, eine verbindliche Obergrenze für den Bodenverbrauch findet sich noch nicht. Jedoch bekennt sich die Regierung dazu, den Bodenverbrauch effektiv auf 2,5 Hektar pro Tag reduzieren zu wollen. Zu diesem Zweck sollen "Planungs- und Widmungskompetenzen stärker auf Landesebene gebündelt und ein klarer Zielpfad bis Ende 2026 entwickelt werden."

Verkehr

Die Koalition will laut ihrem Programm auch den öffentlichen Verkehr weiter ausbauen und auch an einem "leistbaren Klimaticket" festhalten und dieses weiterentwickeln. Angekündigt ist aber auch der Bau von Autobahnen und Schnellstraßen, die bereits über eine Genehmigung verfügen. Dies soll "schnellstmöglich realisiert werden" - damit wäre wohl der Bau des umstrittenen Lobautunnels wieder am Tisch, auch wenn im Regierungsprogramm explizit nur die "z.B. S1 Spange" erwähnt ist.

Bau von Lobau-Tunnel möglich

Die Maßnahme sei zur "Ankurbelung der heimischen Wirtschaft sowie zur dringend notwendigen Entlastung der Bevölkerung von Durchzugsverkehr" nötig. Anhängige Verfahren und Planungen seien zügig weiterzuführen. Die damalige Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) hatte den Bau des Wiener Lobautunnels Ende 2021 gestoppt. Die Pläne für eine Lobau-Autobahn mit ihrem Tunnel durch ein Naturschutzgebiet wurden danach nicht weiterverfolgt. Laut aktuellem Regierungsprogramm soll jedenfalls der Bau der Spange Aspern (S1 Spange), also jenes Autobahnastes, der an die Stadtstraße anschließend die Seestadt mit der S1 verbinden würde, kommen.

Härtere Strafen für Raser

Zudem soll der öffentlich oftmals geforderte eigene Strafbestand für die Teilnahme an illegalen Straßenrennen eingeführt werden, um härter gegen "notorische Raserinnen und Raser zum Schutz der Bevölkerung" vorgehen zu können.

Die "Abhängigkeit vom Auto, insbesondere auch am Land" soll ebenfalls reduziert werden. Stufenweise wird eine Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs angestrebt. Dafür soll es einen Ausbau von E-Infrastruktur entlang des hochrangigen Straßennetzes, insbesondere auch an Rastplätzen, geben.

Die Regierung verkündet ein Bekennen zu den Klimazielen und will umweltfreundliche Initiativen unterstützen - aber mit Einschränkungen. "Dabei gewährleisten wir, dass wirtschaftliche, soziale und regionale Aspekte in Einklang bleiben", heißt es. Allerdings wird hervorgehoben, dass der Anteil des Radverkehrs von derzeit sieben auf 14 Prozent wachsen soll. Dafür wird in einer akkordierten Strategie von ÖBB und Asfinag die Errichtung von Radwegen bzw. Rad-Highways vorangetrieben. Diese klimarelevanten "Begleitmaßnahmen" seien bei Straßen- und Eisenbahnbauprojekten von vornherein einzuplanen.

Stärkung von Buslinien am Land

Am Land soll es zu einer Stärkung von Interregio-Buslinien kommen. Die neuen Verbindungen von Expressbuslinien sollen in Gebieten helfen, die schlecht überregional und bundesländerübergreifend an das Netz des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) angebunden sind. Zudem sind gute Rahmenbedingungen angekündigt, die Gemeinden und Bundesländer rasch kleinteilig öffentliche Verkehrsverbindungen garantieren. Dies sei besonders in ländlichen und touristischen Regionen eine wichtige Ergänzung.

"Sie ermöglichen der Bevölkerung, Gästen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine komfortable Anbindung an die Verkehrsknoten. Bei der Weiterentwicklung solcher Maßnahmen werden sowohl innovative als auch soziale Aspekte berücksichtigt", heißt es im Programm. Zudem wird eine Attraktivierung von Radwegen im ländlichen Bereich sowie die konsequente Berücksichtigung von Fuß- und Radwegen bei Infrastrukturplanungen versprochen.

Fahrradverordnung wird geprüft

Um eine integrierte Mobilitätswende gewährleisten zu können, kündigt die Regierung an, das zentrale Verkehrsmanagement zu bündeln. Ein Infrastrukturentwicklungsprogramm für strategische Mobilitätslösungen im Bereich Straße und Schiene soll erstellt werden. Orientieren soll sich das am Bedarf, volkswirtschaftlichen Effekten und CO2-Minderungszielen. Zudem wird eine Baustellenkoordination versprochen, die "effiziente Aufrechterhaltung flüssiger Verkehrsströme" sicherstellt.

Geprüft werden soll auch die Fahrradverordnung, nämlich "hinsichtlich laufender Entwicklungen". Dabei könnte es um ein Verbot von E-Mopeds auf Radwegen und eine Legalisierung von Fahrrädern mit zwei Kindersitzen gehen, die schon länger im Gespräch sind.

Nationale Buchungsplattform im Fokus

"Die Entwicklung von One Mobility soll beschleunigt werden, um österreichweit unternehmensübergreifende und diskriminierungsfreie Vertriebslösungen für den öffentlichen Verkehr zu ermöglichen", heißt es im Papier. Die One Mobility GmbH wurde 2021 als 100-prozentige Tochter des Bundes gegründet. Bisher organisierte sie bereits den Vertrieb des Klima-Tickets für das Klimaschutzministerium. Mit den Verbesserungen soll es für Kundinnen und Kunden künftig leichter werden, auch grenzüberschreitende Reisen innerhalb der EU zu buchen.

Familie und Kinder

Die schwarz-rot-pinke Koalition zielt darauf ab, Kinderarmut mit einer Kindergrundsicherung bis 2030 zu halbieren. Sie soll etwa kostenlose gesunde Mahlzeiten in den Bildungseinrichtungen beinhalten. Neben der Maßnahme findet sich im Familienkapitel des Regierungsprogramms auch eine Offensive im Bereich Elementarpädagogik sowie die Stärkung der Väterbeteiligung bei der Karenz.

Kindergrundsicherung gegen Kinderarmut

Die Kindergrundsicherung soll auf zwei Säulen fußen: Die erste fokussiert auf den Ausbau von Sachleistungen und kindgerechter sozialer Infrastruktur - darunter etwa kostenlose gesunde Mahlzeiten in Bildungseinrichtungen und eine verbesserte Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche. Die zweite Säule beinhaltet die Weiterentwicklung bestehender Transferleistungen. Kinder sollen als eigenständige Zielgruppe aus der Sozialhilfe herausgelöst und über eine bundesweit harmonisierte einkommensabhängige Leistung abgesichert werden.

Elementarpädagogik-Offensive

Schwarz-Rot-Pink plant außerdem eine "Qualitäts- und Ausbau-Offensive" im Bereich Elementarpädagogik. Dafür soll ab 2026 ein zusätzliches Ressourcenpaket zur Verfügung stehen. Gekoppelt ist dieses an Qualitätsstandards sowie an Stufenpläne für eine schrittweise Senkung der Gruppengrößen sowie eine schrittweise Umsetzung hin zu einer Garantie auf Vermittlung eines ganztägigen und ganzjährigen Kinderbetreuungsplatzes. Qualitätsstandards sowie Stufenpläne sollen rechtlich verbindlich festgehalten werden. Die Mittel können die Länder, der Städte- und der Gemeindebund vorrangig in den Ausbau, aber auch in die laufende Finanzierung sowie in Bildungsqualität und Maßnahmen gegen den pädagogischen Fachkräftemangel leiten.

Väterbeteiligung stärken

Die bisher niedrige Väterbeteiligung bei der Karenz soll gestärkt werden. Dafür will die Regierung eine interministerielle Arbeitsgruppe einsetzen und unter Einbindung von Stakeholdern und Sozialpartnern Vorschläge erarbeiten. Auch soll es Informationskampagnen für Väter geben und die Väterbeteiligung in der Beratung stärker ins Bewusstsein gerückt werden. Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld sollen regelmäßig evaluiert und angepasst werden. Gestärkt werden sollen auch die Kinderrechte - so soll ein Modell für ein Monitoring zur Umsetzung der UN-Kinderrechte geprüft werden.

Frauen

Im Frauenkapitel des schwarz-rot-pinken Regierungsprogramms findet sich ein Bekenntnis zur geschlechtergerechten Sprache: Frauen sollen "im Sprachbild abgebildet sein und nicht zulasten ausschließlich genderneutraler oder männlicher Formulierungen unsichtbar gemacht werden", heißt es darin. Die Koalition will Geschlechterstereotype aufbrechen und Frauen in Sicherheits- und MINT-Berufen fördern. Die Umsatzsteuer auf Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel soll fallen.

Anreize für Vollzeit

Unterstützung für Frauen soll es bei Polizei, Feuerwehr und Bundesheer geben, zudem sollen Frauen in Führungspositionen, MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) sowie in den Bereich Künstliche Intelligenz (KI) gebracht werden. Anreize für Vollzeitarbeit sollen Frauen zu einer Abkehr von der Teilzeit bewegen - konkret gesprochen wird hier aber lediglich von besseren Informationen, etwa bezüglich der Vorteile wie ökonomischer Unabhängigkeit und Altersabsicherung. Für Frauen und Mädchen soll es schließlich "echte Wahlfreiheit" gelten.

Umsatzsteuerbefreiung für Frauenhygieneartikel

Mit eigenen Frauen-Primärversorgungseinheiten will Schwarz-Rot-Pink die Gesundheitsversorgung von Frauen verbessern. Zudem soll es eine Umsatzsteuerbefreiung für Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel geben, im Rahmen eines Pilotprojekts sollen sie an Schulen und öffentlichen Gebäuden kostenlos verfügbar sein.

Gewaltambulanzen in allen Bundesländern

Auch eine Stärkung des Gewaltschutzes nimmt sich die künftige Regierung vor. So will sie einen Nationalen Aktionsplan "Gegen Gewalt an Frauen" erarbeiten und bekennt sich zur ausreichenden Finanzierung von Gewaltschutz- und -präventionseinrichtungen. Gewaltambulanzen sollen in allen Bundesländern etabliert werden. Überhaupt soll der Opferschutz verstärkt werden, etwa durch einen Ausbau sicherheitspolizeilicher Fallkonferenzen. Auch will man sich dem Kampf gegen ehrkulturelle Gewalt widmen - durch die Bekämpfung von Zwangs- und Kinderehen und weiblicher Genitalverstümmelung sowie den Ausbau von Männer- und Burschenarbeit in diesem Bereich. Um Frauen im öffentlichen Raum besser zu schützen, soll ein umfassendes Maßnahmenpaket kommen - mit kostenlosen Taschenalarmen, der verstärkten Bewerbung eines stillen Notrufs und der besseren Beleuchtung von Orten wie Bahnhöfen oder Parkanlagen.

Justiz

Im Justizbereich sticht im Regierungsprogramm die Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft als Spitze der Weisungskette der Staatsanwaltschaften hervor. Eingerichtet werden soll sie als Kollegialorgan mit sechsjähriger Amtszeit ohne Wiederbestellungsmöglichkeit. Bestellt wird aber nicht wie von einer Reformgruppe zuletzt vorgeschlagen aus der Justiz heraus, sondern auf Vorschlag einer Expertenkommission durch das Parlament.

Bundesstaatsanwaltschaft kommt als Kollegialorgan

Derzeit ist die Justizministerin bzw. der Justizminister die oberste Fachaufsicht der Staatsanwaltschaften. Das sollte schon unter Türkis-Grün geändert werden - allerdings einigten sich die Parteien nicht über die Konstruktion einer Bundesstaatsanwaltschaft bzw. Generalstaatsanwaltschaft. Die Grünen pochten auf eine kollegiale Lösung als Entscheidungsinstanz sowie eine Bestellung auf Grundlage eines Besetzungsvorschlags aus der Justiz selbst. Die ÖVP wiederum wollte eine einzelne Person an der Spitze, die dem Parlament verantwortlich ist.

Die Dreierkoalition trifft sich nun irgendwo dazwischen. Die Bundesstaatsanwaltschaft wird als Kollegialorgan eingerichtet, bestellt wird sie "auf Vorschlag einer unabhängigen Kommission bestehend aus anerkannten Persönlichkeiten beispielsweise aus der Justiz, Wissenschaft, Verwaltung und der Praxis" durch das Parlament. Dieses soll auch bei der laufenden Kontrolle einbezogen werden.

Keine Senkung der Strafmündigkeit

Nicht im Regierungsprogramm zu finden ist eine im Vorfeld diskutierte Senkung der Grenze der Strafmündigkeit von 14 Jahren. Zur Bekämpfung der Jugendkriminalität plant man stattdessen die Schaffung spezialisierter sozialpädagogischer Wohngemeinschaften der Kinder- und Jugendhilfe, für die es die "Option eng befristeter Formen von Zwangsaufenthalt mit Überprüfung der Freiheitsbeschränkungen durch Pflegschaftsrichterinnen und -richter" geben soll. Außerdem sollen Normverdeutlichungsgespräche auch für nicht strafmündige Jugendliche stattfinden. Dabei werden Betroffene etwa auf eine Polizeidienststelle geladen, um sie über rechtskonformes Verhalten zu belehren. Für unmündige Intensivtäter sind verpflichtende Fallkonferenzen vorgesehen.

Änderung bei Diversion und Scheidungsrecht

Änderungen soll es auch bei der Diversion geben: Einerseits sollen die potenziellen Maßnahmen zur Vermeidung eines Strafverfahrens ausgeweitet werden - konkret genannt werden auch Wertekurse oder Ausstiegsprogramme aus dem Rechtsextremismus. Andererseits soll auch im Verwaltungsstrafverfahren eine Art Diversion möglich werden: Der Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen soll durch gemeinnützige Leistungen ersetzt werden können. Die "angespannte Haftsituation" soll auch durch Ausweitung der Fußfessel, die Forcierung der Verbüßung der Haft im Herkunftsland oder einen verstärkten Entlassungsvollzug (im Zuge dessen Strafgefangene kurz vor der Freilassung etwa bereits Ausgänge gewährt bekommen, Anm.) entschärft werden.

Ansonsten hat man sich vorgenommen, viele jener Maßnahmen umzusetzen, die zuletzt liegengeblieben waren. Dazu zählen etwa eine Reform des Scheidungsrechts inklusive einer Unterhaltsregelung unabhängig vom Verschuldensprinzip, die Ausweitung des Spionageparagraphen, ein Dick-Pic-Verbot sowie Änderungen beim Ehealter. Außerdem soll die Berücksichtigung des Kindeswohls in allen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren und in der Grundversorgung durch eine Obsorge ab dem ersten Tag gesetzlich verankert werden.

Vieles wird evaluiert

Bemerkenswert viel bleibt aber auch sehr unkonkret bzw. wird mit einem "wird evaluiert" versehen. So hat man sich etwa die "Einleitung eines grundlegenden Reformprozesses des Justizsystems rund 20 Jahre nach der letzten großen StPO-Reform mit Blick auf Strafrecht, Strafprozessrecht und Justizorganisation" vorgenommen. Auch eine nicht näher konkretisierte Reform des Stiftungsrechts ist angedacht oder eine "Evaluierung der Strafdrohungen" im Strafrecht. Gleiches gilt für die Kronzeugenregelung - hier hat man sich neben der Evaluierung aber zumindest auch eine entsprechende (nicht näher konkretisierte) Reform ins Programm geschrieben. Zurückgedrängt werden sollen sogenannte SLAPP-Klagen.

Bundesheer

Die künftige schwarz-rot-pinke Koalition bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm dazu, den Aufbauplan des Bundesheeres weiter "konsequent" umzusetzen. Zur langfristigen Absicherung - bis 2032 - soll das Verteidigungsbudget auf zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes angehoben werden. Novelliert werden soll dafür das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz. Ebenfalls weiterverfolgt wird das Engagement beim Europäischen Luftabwehrschirm Sky Shield.

Attraktivieren möchte man den Grundwehrdienst und den Soldatenberuf. Auch soll der Frauenanteil im Bundesheer durch diverse Maßnahmen weiter erhöht und die Miliz gestärkt werden. "Klar" bekennt sich Schwarz-Rot-Pink zur "Neutralität im Einklang mit der Verfassung". Gleichzeitig werde man sich weiter für multilaterales Engagement in der UNO und der OSZE einsetzen, "basierend auf den Grundsätzen der UN-Charta", wie es heißt.

Festgeschrieben wurde auch, dass in Sachen Eurofighter-Nachfolge (die Abfangjäger sollen 2035 ausscheiden) eine "Grundsatzentscheidung" erforderlich ist. Der Zulauf erster Nachfolgeflugzeuge wird für 2033 angestrebt. Für die Luftraumüberwachung soll zudem ein "leistungsfähiger" Nachfolger für die in den Ruhestand geschickten Saab-105-Trainingsjets beschafft werden. Für die Luftabwehr sollen Lenkwaffensysteme mittlerer und großer Reichweite zum Schutz vor Raketen und Drohnen zulaufen.

Aufbauplan "Unser Heer 2032+" läuft weiter

Der unter Verteidigungsminister Klaudia Tanner (ÖVP) auf den Weg gebrachte Aufbauplan des Bundesheeres soll fortgesetzt werden. Dieser soll aber laufend evaluiert werden. Zur langfristigen Absicherung wird mit einer Novelle des Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetzes das budgetäre Ziel auf zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes angehoben. Auch sollen "entsprechende legistische Schritte" gesetzt werden, um bessere Rahmenbedingungen für die Rüstungs- und Sicherheitsindustrie zu ermöglichen. Das betrifft insbesondere Produzenten von Schlüsseltechnologien, wie z.B. Mikrochips, Life Science, Cyber Security, Defence Tech oder Climate Tech.

Luftraumsicherung und Engagement bei Sky Shield

In Sachen Luftraumsicherung will Schwarz-Rot-Pink das Engagement beim Europäischen Luftabwehrschirm Sky Shield "konsequent" fortsetzen. Dafür sollen Lenkwaffensysteme mittlerer und großer Reichweite gekauft werden. Auch die Beschaffung von Langstrecken-Luftabwehrraketensystemen wird in den Aufbauplan aufgenommen. Angestrebt wird auch eine Entscheidung, was die Nachfolge der Eurofighter und der Saab-105 anbelangt. Auch hier soll wieder eine "kooperative Beschaffung, Training, Ausbildung und Wartung mit europäischen Partnern" geprüft werden. Für kritisches Personal wie Fluglotsen wird die Implementierung von Sonderverträgen angestrebt.

Attraktivierung des Soldatenberufs, des Grundwehr- und Zivildienstes

Weiter attraktivieren will die schwarz-rot-pinke Koalition den Soldatenberuf ebenso wie den Grundwehrdienst. Neben der Erhöhung des Soldes soll ein Grundwehrdienstbeauftragter eingesetzt werden. Die Tauglichkeitskriterien werden weiter evaluiert und angepasst sowie Informationskampagnen ausgebaut. Bei der Alternative Zivildienst wird die Teiltauglichkeit neu gestaltet, er soll zudem freiwillig um zwei bis drei Monate verlängert werden können.

Zudem soll es beim Bundesheer eine Personaloffensive geben, das Dienst- und Besoldungsrecht novelliert und das Arbeitsumfeld der Soldaten attraktiviert werden. Die Bestrebungen zur Erhöhung des Frauenanteils sollen fortgesetzt werden, unter anderem soll dafür die Stabsstelle strategische Gleichstellung und Diversity gestärkt werden. Um die Miliz zu stärken, sollen unter anderem pensionsrechtliche und besoldungsrechtliche Nachteile beseitigt und der Versicherungsschutz verbessert werden.

Bekenntnis zur Neutralität und Engagement bei UNO und OSZE

"Österreich bekennt sich klar zur Neutralität im Einklang mit der Verfassung und setzt sich für multilaterales Engagement in der UNO und der OSZE ein", heißt es in dem Regierungsprogramm. Unterstützt wird zudem eine starke gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU. Dafür werde man weiter "aktiv" an der Weiterentwicklung der GSVP leisten. Kollaborative Beschaffungen im Rahmen der EU sollen verstärkt genutzt werden. Neben der Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland soll es auch ein verstärktes Engagement im Bereich der bi- und multilateralen militärischen Beratung und Unterstützung geben.

Glücksspiel und Tabak

Im Bereich Glücksspiel sollen mehr Steuern lukriert werden. Das gilt auch für den Tabakbereich. Laut Programm soll das Glückspiel, dessen Aufsicht und Lizenzvergabe unabhängig werden soll, noch heuer 50 Mio. Euro Mehreinnahmen bringen. Im Jahr danach sollen es 129 Mio. Euro werden, 2027 dann 150 und 2028 sowie 2029 je rund 200 Mio. Euro. 2030 geht es um 220 Mio. Euro, 2031 schließlich um 240 Mio. Euro. E-Zigaretten werden künftig wie normale "Tschik" besteuert.

Heuer und 2026 kommt eine Erhöhung der Wettgebühr in Richtung 5 Prozent sowie des Verwaltungskostenbeitrags. Die Glücksspielabgabe steigt auf 10 Prozent. Das Monopol im Glückspiel soll weiterentwickelt und das illegale Glücksspiel weiter zurückgedrängt werden, auch um die Zahl der Spielsüchtigen zu minimieren. Dahingehend werden die Bereiche Spielerschutz, Aufsicht, Regulierung, Lizenzvergabe sowie die fiskalischen und Eigentümerinteressen des Finanzministeriums entflochten. Die Zuständigkeit für Aufsicht und Lizenzen soll an eine unabhängige, weisungsfreie Aufsichtsbehörde als "operative Glücksspielaufsicht" gehen. Dort soll ein richterlicher Konzessionssenat für die Lizenzvergabe hinkommen.

Mehr Spielerschutz

Im Bereich des Spielerschutzes sind viele Maßnahmen angekündigt. Dazu gehört "die Prüfung der Einführung einer betreiberunabhängigen Spielerkarte mit verschiedenen Funktionalitäten zur Sicherung des Spielerschutzes unter Berücksichtigung des administrativen Aufwands und der Effektivität".

Lizenzen bei Video Lotterie Terminals sollen auslaufen, keine erneute Ausschreibung erfolgen. Wie bei Wetten sollen Doppelgleisigkeiten mit den Bundesländern enden. "Die Wettgebühren werden auf das europäische Niveau angepasst, unter Wahrung der bisherigen Einnahmen der Gebietskörperschaften."

Tabakmonopol wird erneuert

Das Tabakmonopol wird erneuert, die Rede ist von einer "nachhaltigen Besteuerung von Tabak und Nikotinprodukten". Es 2026 wird auf neuartige, nicht medizinische Nikotinprodukte, also elektronische Zigaretten und sogenannte Nikotinpouches, erweitert. Für E-Zigaretten wird die Einführung eines Lizenzsystems erwogen. Neuartige Tabakerzeugnisse sollen leichter zulassbar werden. Derzeit gebe es einen Steuerverlust gegenüber EU-Nachbarn. Es soll zu einer Verwaltungsvereinfachung im Bereich der Zulassung. Menschen mit Behinderung sollen weiter im Rahmen des Vertriebsmonopols eine Inklusion erfahren, die ausgebaut und gesichert werde.

E-Mobilität und Transport

Das Regierungsprogramm zum Thema Verkehr ist sehr allgemein gehalten, viele Details sind noch offen. So wird der Klimabonus abgeschafft, dafür soll es ab Jänner 2026 eine "Teilkompensation" für Pendler geben - wie hoch diese ist, bleibt aber offen. Fix ist, dass das Kilometergeld für Fahr- und Motorräder auf 25 Cent reduziert wird. Bitter für E-Auto-Besitzer: Die motorbezogene Versicherungssteuer wird ausgeweitet. Die Wirtschaft bekommt eine NoVA-Befreiung für Kleinlaster.

Die Normverbrauchsabgabe für Lkw unter 3,5 Tonnen - die sogenannte "Sprinter"-Klasse - wurde unter der ÖVP/Grünen-Regierung eingeführt und hat den Kauf von Kleinbussen und Pick-ups deutlich verteuert. Nun fällt die NoVA, allerdings erst mit 1. Juli 2025. Auch in einem anderen Punkt kommt die neue Regierung einer Forderung der Transportwirtschaft entgegen: Es soll eine "praktikable" Regelung für "Heimfahrer" mit Klein-Lkw geben, hier geht es um die erlaubten Lenkerzeiten.

Agrardiesel und Steuerzuckerl für Dienstauto bleibt

Gute Nachrichten gibt es auch für Wohnwagen-Besitzer, hier soll die Mautpflicht zumindest "evaluiert" werden. Wer mit einem Fahrgeschäft zu einer Veranstaltung fährt, soll bei den Mauten ebenfalls entlastet werden. Verbesserungen soll es beim Top-Jugendticket für Lehrlinge geben, die über Bundesländergrenzen hinweg pendeln.

Das oft kritisierte Dieselprivileg, also eine geringere Besteuerung auf Diesel als auf Benzin, kommt im Regierungspapier nicht vor. Unangetastet bleibt auch der steuerlich begünstigte Agrardiesel. Und auch für Dienstauto-Nutzer gibt es gute Nachrichten: Der angedachte Wegfall des Sachbezuges bei Elektroautos ist vom Tisch. Wäre dieser erhebliche steuerliche Vorteil gestrichen worden, hätte dies den Zulassungszahlen von Elektroautos den Todesstoß gegeben, hatte es zuvor aus der Automobilwirtschaft geheißen.

Beim öffentlichen Verkehr wird das Regierungspapier wenig konkret. "Der öffentliche Verkehr wird weiter ausgebaut und Qualitätsverbesserungen werden vollzogen", heißt es da etwa. Die künftige Regierung bekenne sich zum öffentlichen Verkehr und dazu, "die Abhängigkeit vom Auto, insbesondere auch am Land, zu reduzieren". In den Regionen soll es "zusätzliche" Expressbuslinien geben. Das Klimaticket soll beibehalten und "weiterentwickelt" werden.

Für die ÖBB soll die "kontinuierliche Finanzierung des ÖBB-Rahmenplans" für den Ausbau und Erhalt der ÖBB-Infrastruktur sichergestellt sein. "Die derzeit gewährten Bundeszuschüsse für den Bahngüterverkehr sollen fortgeführt werden", wird im Kapitel Verkehr betont. Und auch den Seilbahnen widmet sich das Regierungspapier. Diese seien ein "bedeutender Faktor" für die Wirtschaft, hier werden "urbane Seilbahnen" angeregt. Diese würden Mobilität und regionale Wertschöpfung stärken.

Mobilitätspläne werden überarbeitet

Die Mobilitätsmasterpläne sollen wieder einmal überarbeitet werden. Es gebe ein Bekenntnis zu den Klimazielen, diese sollen aber mit wirtschaftlichen, sozialen und regionalen Aspekten "in Einklang bleiben". Die Energieabgabe für Eisenbahnen soll fallen, um das Bahnfahren und den Güterverkehr auf der Schiene attraktiver zu machen.

Eine Absage gibt es an den Wunsch der Frächter nach überlangen Lkw, sogenannten Gigalinern. Die diversen regionalen Lkw-Fahrverbote sollten aufrechterhalten und strenger kontrolliert werden, die Umgehung von Vorschriften für Schwer-Lkw durch den vermehrten Einsatz von Klein-Lkw soll verhindert werden. Und überhaupt sollen die Kontrollen im Schwerverkehr verstärkt werden. Beim Luftverkehr hält sich die Regierung sehr allgemein, von einer Kerosin-Besteuerung ist nichts zu lesen.

Banken

Die viel diskutierte Bankenabgabe wird unter der neuen schwarz-rot-pinken Koalition angehoben. In den Jahren 2025 und 2026 soll die Abgabe auf 500 Mio. Euro erhöht werden. Danach soll sie auf rund 200 Mio. Euro sinken, heißt es im am Donnerstag veröffentlichten Regierungsprogramm. Ein Anliegen ist der Regierung auch die Bargeldversorgung, zudem bekennt sie sich zur Stärkung des Kapitalmarkts. Details dazu bleibt das Programm allerdings weitgehend schuldig.

Bankenabgabe steigt auf 500 Mio. Euro

Die Bankenabgabe soll einen "gerechten Beitrag" zur Stopfung des Budgetlochs leisten. Weitere Ausführungen zur Bankenabgabe gibt es darüber hinaus nicht. 2023 zahlten die Banken etwas mehr als 150 Mio. Euro in Form der "Stabilitätsabgabe". Schon seit längerem gibt es vonseiten der Gewerkschaft und der Arbeiterkammer Rufe nach einer Abgabe der Kreditinstitute, um die durch die gestiegenen Zinseinnahmen hohen Gewinne der Banken teils abzuschöpfen. Sogar der Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), Robert Holzmann, sprach sich für eine Bankenabgabe aus. Von den Banken selbst wurde die Abgabe immer abgelehnt.

Bankomatenversorgung soll ausgebaut werden

Ausgebaut werden soll die Versorgung mit Bargeld und Bankomaten. Die Regierung bekenne sich "zu einer flächendeckenden Bargeldversorgung" um die noch bestehenden Lücken zu schließen. Die Umsetzung soll "gemeinsam mit der Nationalbank und unter Einbindung der Banken" passieren. Aktuell hätten bereits 97 Prozent der Bevölkerung einen Bankomaten im Umkreis von 5 Kilometern. Erst am gestrigen Mittwoch wurde bekannt, dass die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) bis zu 120 neue Geldautomaten für Gemeinden aufstellen wird.

Bekenntnis zum Kapitalmarkt

Auch der Kapitalmarkt soll gestärkt werden, viele konkrete Maßnahmen werden aber nicht angeführt. "Die Aufgabe des Kapitalmarktes ist die effiziente Allokation von Kapital. Wichtig dabei ist, dass alle Menschen Zugang zu Finanzdienstleistungen und zum Kapitalmarkt haben. Eine faire Regulierung, transparente Regeln und eine starke unabhängige Finanzaufsicht sind daher unverzichtbar", heißt es lediglich im Programm. Mit der Wiener Börse soll über eine Erleichterung von Börsengängen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gesprochen werden. Ein eher unkonkretes Bekenntnis gibt es auch zu einer "europaweiten Vertiefung der Kapitalmärkte", also einer Kapitalmarktunion.

Eine Abschaffung der Kapitalertragssteuer (KESt) auf Wertpapiere - etwa mit gleichzeitiger Einführung einer Behaltefrist, wie sie in der schwarz-grünen Vorgängerregierung diskutiert wurde - ist im Programm nicht vorgesehen. Für Junge sollen aber Möglichkeiten zur Vorsorge über Wertpapiere, beispielsweise über ETF-Sparpläne, ausgelotet werden. Weiters wird eine "Attraktivierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen" angestrebt.

Darüber hinaus bekennt sich die Regierung zur Stärkung der "umfassenden Finanzbildung" mit Blick auf die Themen Haushaltsbudget, Sparen, Versicherungen sowie diverse Veranlagungsinstrumente. Aufgeklärt werden soll über Konsumentenschutz sowie über Möglichkeiten zur Überschuldungsprävention quer durch alle Bevölkerungs- und Altersgruppen, die "zielgruppenspezifisch" angesprochen werden sollen, wie es im Regierungsprogramm heißt.

Generalpensionskassenvertrag wieder im Programm

Im Versicherungsbereich schreibt die Regierung erneut die Umsetzung eines Generalpensionskassenvertrags bei der betrieblichen Pensionsvorsorge fest. Mit einem solchen würden mehr Arbeitnehmer in die zweite Säule der Altersvorsorge einbezogen werden. Den Punkt hatte auch die letzte Regierung 2020 im Programm, umgesetzt wurde er trotz beständigen Forderungen aus der Branche aber nicht. Eine weitere ewige Bitte der Versicherungswirtschaft findet sich im Programm: Der jährliche Freibetrag für die Zukunftssicherung soll "im Rahmen der budgetären Möglichkeiten" angehoben werden. Der Freibetrag liegt aktuell bei 300 Euro und wurde seit den 1970er-Jahren nicht mehr erhöht.

Bildung

Im Bildungskapitel des Regierungsprogramms finden sich viele langjährige Forderungen der SPÖ und der NEOS, denen in einer künftigen Dreierkoalition das Bildungsministerium zufallen soll - vom zweiten Pflichtkindergartenjahr bis zu mehr Geld für Brennpunktschulen oder Kinder mit Behinderung. Wegen des klammen Staatshaushalts steht ein guter Teil aber unter Budgetvorbehalt. Ein starker Fokus wird in Kindergarten wie Schule auf Sprachförderung und Mitwirkung der Eltern gelegt.

Für die Kindergärten wird von Schwarz-Rot-Pink eine Qualitäts- und Ausbauoffensive angekündigt, dafür soll es "ein zusätzliches Ressourcenpaket" ab 2026 geben. Vorgesehen ist die Einführung verbindlicher bundesweiter Qualitätsstandards, die Gruppen sollen stufenweise kleiner werden, außerdem soll eine Garantie auf einen ganztägigen, ganzjährigen Kindergartenplatz kommen. Unter dem Titel "Sprachförderung" soll außerdem ein zweites Pflichtkindergartenjahr eingeführt werden - zuletzt haben bereits 95 Prozent der Vierjährigen einen Kindergarten besucht - und die Besuchspflicht für Fünfjährige mit Sprachförderbedarf von derzeit 20 auf 30 Stunden ausgeweitet werden. Zu Beginn des vorletzten Kindergartenjahrs soll es eine Sprachstandserhebung geben. Wer nicht gut genug Deutsch spricht, soll vor Schuleintritt noch einmal getestet werden und bei Bedarf Sprachförderung bekommen.

Zweites Kindergartenjahr und kleinere Gruppen mit Fragezeichen

Diverse Maßnahmen sind auch bei Aus- und Weiterbildung der Pädagoginnen und Pädagogen geplant, immerhin leiden die Kindergärten seit Jahren unter Personalmangel. Außerdem soll der Bildungsrahmenplan, der die Bildungsinhalte im Kindergarten festschreibt, aktualisiert werden. Eltern sollen stärker in die Pflicht genommen und bei mangelnder Mitwirkung auch sanktioniert werden.

Ein relevanter Teil dieser Maßnahmen kommt allerdings nur, wenn das Budget das auch hergibt, wird im Regierungsprogramm eingeschränkt. So würde eine "Qualitätsoffensive Elementarpädagogik" mit einem Stufenplan für kleinere Kindergartengruppen ab 2027 und zur Pädagogenausbildung heuer auf 10 Mio. kommen, 2026 auf 15 Mio. und 2027 auf 205 Mio. Euro. Der Zweckzuschuss an die Länder für das schon lange diskutierte verpflichtende zweite Kindergartenjahr käme auf 80 Mio. Euro für 2026 und zusätzlich 20 Mio. ab 2027. Sollte das Budget es zulassen, würde die Koalition mit September 2026 auch gern ein Projekt für eine gesunde kostenlose Jause im Kindergarten starten.

Gesamtschul-Modellregionen, Ganztagsschul-Ausbau und "Chancenbonus"

An den Schulen plant die Dreierkoalition u.a. Maßnahmen für mehr Autonomie und weniger Bürokratie, die Stundentafeln und eben erst überarbeiteten Lehrpläne sollen "an die Anforderungen der modernen Gesellschaft" angepasst werden. Angekündigt werden außerdem eine bundesweite tägliche Bewegungseinheit an den Schulen, ein "Chancenbonus" für Schulen mit größeren sozialen Herausforderungen, mehr Leseförderung und die Einführung einer Mittleren Reife, die garantieren soll, dass jeder am Ende der Schulpflicht ausreichende Grundkenntnisse in Deutsch, Mathe und Englisch vorweisen kann.

Auch ein ewiges Streitthema zwischen ÖVP und SPÖ hat in der neuen Dreierkonstellation seinen Weg ins Regierungsprogramm gefunden: So sollen Modellregionen für eine gemeinsame Schule der 10- bis 12- bzw. 14-Jährigen erleichtert werden. Bei den Ganztagsschulen wird ein Ausbau angestrebt, der den Eltern lückenlose Wahlfreiheit ermöglicht. Zuletzt (Schuljahr 2023/24) haben nur 31 Prozent der Kinder an allgemeinbildenden Pflichtschulen bzw. AHS-Unterstufen einen Standort mit schulischer Tagesbetreuung besucht. Einen neuen Anlauf soll es auch bei der Reform der Finanzierung von Freizeitpädagoginnen und -pädagogen geben.

Außerdem werden "klare Regelungen zur altersgerechten Umsetzung eines Handyverbots" in der Schule angekündigt. Dabei hat das Bildungsressort gerade erst seine Rechtssicht klargestellt, dass derzeit solche Vorgaben des Ministeriums oder der Bildungsdirektionen in den Ländern gar nicht möglich sind, weil die Entscheidung laut Gesetz im Rahmen der Schulautonomie bei den Vertretern von Lehrpersonal, Eltern und - bei den Älteren - Schülern vor Ort liegt.

Verpflichtende Deutschförderung in der Sommerschule

Ein Schwerpunkt ist außerdem die Deutschförderung. Geplant ist u.a. eine Weiterentwicklung der umstrittenen Deutschförderklassen. Außerordentliche Schüler, die große Probleme mit der Unterrichtssprache Deutsch haben, sollen verpflichtend im Rahmen der Sommerschule Deutschförderkurse besuchen. Für zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne Schulerfahrung sollen eigene Orientierungsklassen ermöglicht werden.

Auch in den Schulen soll eine Mitwirkungspflicht für Eltern festgelegt werden, bei wiederholter Nichteinhaltung soll es Sanktionen geben. Unter dem Titel "Werte und Integration" soll eine "Vermittlung der österreichischen Lebensart und traditionellen Feiern" in der Schule weiter gefördert werden. Zudem wird betont, dass Religionspädagogik auch "im Einklang mit unserem westlichen Lebensmodell (Europäischer Islam)" unterrichtet werden muss. Vorgesehen ist außerdem eine religionsunabhängige Schulaufsicht, derzeit übernehmen diese die Fachinspektorate der jeweiligen Religionsgemeinschaften. Unter dem Titel "Schule als sicherer Ort" will die Dreierkoalition Gewaltpräventionsmaßnahmen ausbauen, aber etwa auch spezielle "Reha-Klassen" für "erziehungsschwierige Kinder" einrichten.

Demokratiebildung als eigenes Fach?

Im Schulbereich stehen ebenfalls diverse prominente Maßnahmen nur mit der Einschränkung im Programm, dass sie auch finanzierbar sein müssen. Budgetvorbehalt gibt es etwa beim seit Jahren diskutierten "Chancenbonus", über den Standorte mit besonders vielen Schülern mit Förderbedarf mehr Ressourcen bekommen sollen. Vorgesehen wären dafür 20 Mio. für 2025, 65 Mio für 2026 und ab 2027 zusätzliche 20 Mio. Auch Regionen mit vielen außerordentlichen Schülerinnen und Schülern sollen mehr Mittel bekommen. Gemeinsam mit einem ebenfalls angedachten Ausbau der Schulsozialarbeit würden dafür 2025 Kosten von 55 Mio. anfallen, 2026 wären es 90 Mio. und ab 2027 zusätzlich 15 Mio. Euro.

Verbesserungen für behinderte Schüler wie die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein 11. und 12. Schuljahr und die Anhebung der Deckelung für den Sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF), wegen dem es derzeit für maximal 2,7 Prozent der Schüler bis zur 9. Schulstufe zusätzliche Lehrerplanstellen gibt, kommen ebenfalls nur, wenn es das Budget erlaubt (Kosten: 25 Mio. Euro ab 2027). Dasselbe gilt für digitale Lehr- und Lernmittel, Maßnahmen zur Stärkung und Qualifizierung der Schulleitungen und die Einführung eines mittleren Managements an mittelgroßen und großen Schulen oder eine "Weiterentwicklung der Pädagogik" etwa durch einen Ausbau der Schulautonomie oder die Einführung eines seit Monaten vom kolportierten künftigen NEOS-Bildungsminister Christoph Wiederkehr beworbenen Fachs Demokratiebildung in den Mittelschulen und AHS-Unterstufen.

Unternehmen

Ebenfalls sind im Regierungsprogramm etliche Erleichterungen für Unternehmen vorgesehen. Berichtspflichten sollen "spürbar reduziert" werden, heißt es in dem Dokument. Mit dem NEOS-Mann Josef Schellhorn soll ein eigens eingesetzter Staatssekretär für Deregulierung Anlaufstelle "für Vorschläge zur Entbürokratisierung" werden und Doppelgleisigkeiten überprüfen. Der Posten wird im von Beate Meinl-Reisinger (NEOS) geführten Außenministerium angesiedelt sein.

"Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Bürokratiebremse sowie zur transparenten Darstellung von Bürokratiekosten", heißt es im Programm recht vage. Gleichzeitig dürften die angekündigten Maßnahmen "zu keiner Aufweichung von Arbeitnehmerinnen/-nehmerschutz und Konsumenten-/Konsumentinnenschutz führen", wird versichert. Jährlich soll ein Entbürokratisierungsbericht vorgelegt werden.

Bis 35 Euro keine Belegpflicht

Liberalisiert wird zum Beispiel im Einzelhandel. "Unter der Beibehaltung von Betrugssicherheit und Erhalt aller Umsätze in der Registrierkasse ("Verkettung") wird die Belegausstellungspflicht bis 35 Euro abgeschafft ("Ausdruck") und darüber hinaus als Alternative ein digitaler Beleg eingeführt." Verbraucher sollen auf Wunsch aber einen gedruckten Beleg erhalten. Beim Wirtschaftsbund zeigt man sich erfreut über die Maßnahme. "Das ist ein wichtiger Erfolg, der Unternehmen entlastet und Bürokratie abbaut", so Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger.

Eine limitierte Liberalisierung soll es auch bei den Ladenöffnungszeiten geben. "Nahversorger, die gänzlich digital oder in Randzeiten digital und ohne angestelltes Personal betrieben werden", soll ganz vom Öffnungszeitengesetz ausgenommen werden.

Das Gewerberecht soll modernisiert werden. Zudem soll gewährleistet werden, dass die Gewerbeordnung österreichweit einheitlich vollzogen wird. Die Basispauschalisierung inkl. Vorsteuerpauschale soll 2025 "zuerst auf EUR 320.000 sowie 13,5% und ab 2026 auf EUR 420.000 sowie 15% angehoben werden", steht es in dem Dokument. Aktuell beträgt die Betriebsausgabenpauschale 12 Prozent und kommt für Betriebe mit einem Vorjahresumsatz bis zu 220.000 Euro in Frage.

Dachfonds zur Finanzierung von Start-ups

Zur Vereinfachung bei der Unternehmensgründung soll die Digitalisierung beitragen. Beim Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) soll die Gewerbeanmeldung ausgebaut werden. "Ziel muss es sein, alle Ausbildungsnachweise, die bereits elektronisch verfügbar sind, im Sinne von Once-Only mit dem GISA zu vernetzen (...) Dadurch wird eine "Instant-Online-Gewerbeanmeldung" ermöglicht und somit ein wesentlicher Schritt in der Beschleunigung und Digitalisierung beim Start in die Selbstständigkeit gesetzt".

Ein österreichischer Dachfonds soll es Start-ups auch erleichtern, an nationales und internationales Kapital zu kommen. Der Interessenverband invest.austria sieht darin einen "Meilenstein für die österreichische Wirtschaft", schreibt er in einer Aussendung. "Der Dachfonds dient als Risikopuffer, der es auch risikoaversen Investoren wie Pensionskassen und Stiftungen erleichtert, in die österreichische Wirtschaft zu investieren", so invest.austria.

Start-ups sollen zudem durch die Einführung eines Aktivierungswahlrechts bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten unterstützt werden. Wenn ein Unternehmen zum Beispiel eine selbst entwickelte Software im eigenen Betrieb einsetzt, könnte diese in Zukunft in der Bilanz aufscheinen. Ziele sei es, "Nachteile im Wettbewerb um internationale Geldgeber" aus der Welt zu schaffen.

Strengere Investitionskontrollen

Zur Sicherung des Standortes sollen künftig weiters verstärkt "budgetschonende Instrumente zur Unterstützung unternehmerischen Wachstums" eingesetzt werden. Um der Wirtschaft mit garantierten Energiepreisen mehr Sicherheit zu geben, sollen sogenannte "Power-to-Purchase Modelle" attraktiver werden. Gleichzeitig soll die Investitionskontrolle ausgebaut werden. In Zukunft soll demnach auch in den Bereichen Medien und Gesundheit schon ab einem zehn-prozentigen Anteilserwerb durch Akteure aus Drittstaaten eine Prüfung möglich sein.

Energiewende

ÖVP, SPÖ und NEOS wollen noch heuer bis zum Sommer die unter der Vorgängerregierung gescheiterten Energiegesetze auf den Weg bringen. "Für eine rasche und nachhaltige Energiewende sehen wir die drei Leuchtturm-Gesetze (EABG, ElWG und EGG) als prioritäre Umsetzung bis zum Sommer 2025", heißt es im Regierungsprogramm. Mit den drei Gesetzen soll der Erneuerbaren-Ausbau beschleunigt, der Strommarkt modernisiert und mehr Biogas eingespeist werden.

Für Energiegesetze ist in Österreich eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat erforderlich. Das heißt, ÖVP, SPÖ und NEOS brauchen dafür auch die Stimmen von FPÖ oder Grünen.

Für das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) gab es bereits 2024 einen Entwurf von ÖVP und Grünen. Es sollte unter anderem dafür sorgen, dass die Stromnetzkosten gerechter verteilt werden und weniger Strom verloren geht, weil Erzeugung und Verbrauch nicht in Einklang sind. In den vergangenen Jahren mussten wegen des Photovoltaik-Booms nämlich immer häufiger Windräder und Wasserkraftwerke heruntergefahren werden, um Überlastungen im Stromnetz zu vermeiden.

ElWG soll Sozialtarif umfassen

Im Regierungsprogramm heißt es, es gehe beim ElWG um die "Schaffung einer modernen Rechtsgrundlage für ein zukunftsorientiertes, digitales, kosteneffizientes, verursachergerechtes und nachhaltiges Stromsystem, das leistbare und wettbewerbsfähige Energiepreise gewährleistet". Das ElWG soll auch einen Sozialtarif umfassen sowie regeln, wie Stromanbieter künftig ihre Preise ändern dürfen. Auch der Strom aus Autobatterien soll genützt werden dürfen, dazu heißt es: "Im Zuge der Verhandlungen des ElWG soll das bidirektionale Laden berücksichtigt werden im Sinne der Unterstützung der erforderlichen Verbrauchs- und Einspeiseflexibilität."

Mit dem Erneuerbaren-Gase-Gesetz (EGG) soll der Anteil von Biogas gesteigert werden. Als Zielwert werden jährlich 6,5 Terawattstunden (TWh) bis 2030 genannt. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) sollen Energieprojekte schneller genehmigt werden, dazu wird auch ein "überragendes öffentliches Interesse" gesetzlich verankert.

Ziel der Energiepolitik der künftigen Regierung seien stabile und leistbare Preise. Dazu will man unter anderem den Wettbewerb stärken, sich auf EU-Ebene für die Überarbeitung des europäischen Preisbildungsmechanismus (Merit-Order) einsetzen und Energieunternehmen leistbare Energie als öffentliches Interesse gemäß Aktiengesetz vorschreiben. Auch soll eine Expertengruppe zur Senkung der Energiepreise eingesetzt werden.

Öffentliche Hand soll Netzausbau stützen

Um die Kosten des Stromnetzausbaus zu verringern, soll netzdienliches Verhalten durch flexible Netztarife belohnt werden und Batteriespeicher parallel zum Photovoltaik-Ausbau forciert werden. Bei neuen Wind- und PV-Anlagen soll zudem die Spitzenleistung gekappt werden. Die Investitionskosten sollen überdies durch Beteiligung der öffentlichen Hand gesenkt werden und über eine längere Abschreibungsdauer gestreckt werden.

Für den Rückbau des Gasnetzes soll es "koordinierte, vorausschauende Stilllegungspläne" geben sowie eine Umwidmung auf Wasserstoff.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Asyl, Sozialhilfe, Mieten: Das Regierungsprogramm im Detail
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen