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Asyl: Mikl-Leitner und Länderchefs beraten am Mittwoch in Wien

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (L) und Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll nehmen an einer Asyl-Konferenz teil
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (L) und Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll nehmen an einer Asyl-Konferenz teil ©APA
In der Bundeshauptstadt findet am Mittwoch eine von Erwin Pröll (ÖVP) einberufene außerordentliche Landeshauptleutekonferenz statt. Im Mittelpunkt des Treffens steht das Thema Asyl. Es geht um den zuletzt starken Flüchtlingsstrom und dessen Bewältigung.
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Das geplante Treffen zum Asyl-Thema, an dem auch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) teilnehmen wird, hatte Pröll bereits Ende Jänner angekündigt. Er “hoffe auf eine gemeinsame Vorgehensweise”, sagte der derzeitige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz am Dienstag im Vorfeld des Treffens.

Asyl-Konferenz im Palais NÖ

Im Palais Niederösterreich in der Wiener City sollen die Bewältigung des Flüchtlingsstroms und die Aufteilung von Aylwerbern behandelt werden. Außerdem wird es um die von der Regierung geplanten Asyl-Schnellverfahren gehen.

Mikl-Leitner war erst Ende vergangener Woche im Rahmen ihrer Kampagne gegen die Flüchtlingswelle aus dem Kosovo nach Österreich in der ehemaligen serbischen Provinz. Sie erfuhr dabei volle Unterstützung. Premier Isa Mustafa erklärte in Pristina, der Kosovo sei ein stabiles Land, das Sicherheit anbiete. Daher sei er auch einverstanden damit, dass das Innenressort Inserate-Schaltungen in lokalen Medien vornehme, wonach eine Flucht nach Österreich sinnlos sei.

Last durch Asylweber?

Pröll hatte Ende Jänner ebenfalls angemerkt, dass “ein ordentlicher Teil der zusätzlichen Last” durch Asylwerber aus sicheren Herkunftsländern verursacht werde. Er nannte diesbezüglich etwa den Kosovo. Außerdem zeigte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz “volles Verständnis” dafür, dass Mikl-Leitner Schnellverfahren für Asylwerber aus derartigen Ländern einführen wolle. “Auch aus humanitären Gründen”, wie er anmerkte. Es sei nämlich “ehrlicher im Umgang mit Menschen, ihnen rasch mitzuteilen, dass sie aus sicheren Herkunftsländern auf Dauer keine Chance hierzubleiben haben”.

Mikl-Leitner sieht Diskussionsbedarf

Mikl-Leitner meinte am Dienstag beim Ministerrat, es sei wichtig, mit den Ländern zu diskutieren, wie man die aktuelle Asyl-Novelle umsetzen werde. Die entsprechende Regelung ging ja am Montag in Begutachtung. Bei der LH-Konferenz gehe es aber auch um eine umfangreiche Information über die künftigen Verteilerquartiere in den Bundesländern, erklärte Mikl-Leitner vor dem Ministerrat.

Einmal mehr zeigte sie sich froh, dass man sich mit der SPÖ ohne Wenn und Wber auf ein Schnellverfahren geeinigt habe, um klar zwischen Wirtschaftsflüchtlingen und Kriegsflüchtlingen unterscheiden zu können. Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) bekräftigte Bedenken bezüglich der Einschränkung in der Grundversorgung, zeigte sich aber froh, dass man die unabhängige Rechtsberatung sichergestellt habe.

Asyl: Grüne sehen weiter Kritikpunkte

Der Verzicht des Innenministeriums auf eine Teil-Verstaatlichung der Rechtsberatung für Asylwerber findet die Zustimmung von Grünen und NEOS. Für die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun enthält der seit gestern Abend in Begutachtung befindliche Entwurf für eine Reform des Asylwesens aber dennoch einige kritikwürdige Punkte.

So befürchtet die Nationalratsabgeordnete, dass mit den Plänen des Ministeriums ein “Hin- und Hergeschiebe” von Asylwerbern beginne. Wenn nämlich jemand eine negative Entscheidung erfahre, würde er erst wieder vom Privatquartier zurück in die so genannten Verteilerzentren geschickt. Sei die Berufung dann aber erfolgreich, würde die Person dann allerdings wieder in eine Privatunterkunft verlegt. Was damit entstehe, sei nur mehr Bürokratie, so Korun.

“Daumenschraube” gegen Asylwerber

Ebenfalls als “neue Daumenschraube” gegen Asylwerber sieht die Grün-Politikerin eine Einschränkung des Anhörungsrechts. In bestimmen Fällen, etwa bei “Dublin-Verfahren”, wo ein anderer Staat erstzuständig ist, oder wenn eine aufschiebende Wirkung aberkannt wird, soll es künftig in der Zweitinstanz keine mündliche Verhandlung mehr geben, kritisiert Korun. Das bedeute, dass wenn es etwa in der Erstinstanz z.B. ein Problem mit einem Dolmetscher gebe, dieses in der Folge nicht mehr korrigiert werden könne, da das Verfahren bloß am Papierweg weitergehe.

Zufrieden ist Korun immerhin damit, dass “der Wahnsinn”, dass das Innenministerium gegen sich selbst beraten habe wollen, abgewendet worden sei. Es sei erfreulich, dass sich hier der Einsatz von Grünen und Menschenrechtsorganisationen gelohnt habe und auch die SPÖ letztlich diese Linie vertreten habe.

NEOS vorsichtig positiv

Seitens der NEOS stellte Menschenrechtssprecher Niki Scherak in einer Aussendung klar, es sei für die Rechtsberatung essenziell, dass diese von unabhängigen Stellen vorgenommen werde. Rechtzeitig Einsicht zu zeigen sei jedenfalls besser als keine Einsicht, meinte er in Richtung Innenministerium.

An sich begrüßt Scherak eine rasche Abwicklung der Asylverfahren als im Interesse aller Beteiligten. Voraussetzung sei aber, dass die Qualität dabei nicht leide und eine Einzelfallprüfung vorgenommen werde.

Caritas besänftigt, Asylkoordination besorgt

Die Hilfsorganisationen sind froh, dass die ursprünglich geplante Teil-Verstaatlichung der Rechtsberatung für Asylwerber nicht kommt, alle Bedenken bezüglich der neuesten Asylnovelle des Innenministeriums sind deshalb aber nicht gebannt. So warnt die “asylkoordination” weiter vor den geplanten Einschränkungen in der Grundversorgung.

Obfrau Anny Knapp sieht ein Problem auf jene Fälle zukommen, in denen keine aufschiebende Wirkung gewährt wird. Denn diese Betroffenen würden laut Gesetzesplan keinen Anspruch mehr auf Grundversorgung haben. Das heiße, die Menschen würden in die Obdachlosigkeit entlassen, so Knapp. Sie glaubt, dass es hier auch einen Widerspruch zu EU-rechtlichen Bestimmungen geben könnte.

Einschränkungen bei Grundversorgung umstritten

Als “nicht besonders günstig” empfindet die Obfrau der “asylkoordination”, dass das Zulassungsverfahren teils aus den Erstaufnahmezentren in den Bereich der Exekutive, konkret in die Regionalstellen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl ausgelagert wird. Denn eigentlich sei das Asylwesen als zivile Angelegenheit konstruiert, hätten doch viele Flüchtlinge schlechte Erfahrungen mit uniformierten Einheiten gehabt.

Die Caritas zeigte sich in einer Aussendung erleichtert darüber, dass die Möglichkeit, eine vom Innenministerium gegründete Einrichtung mit Rechtsberatung für Asylsuchende zu betrauen, aus dem Entwurf genommen wurde. Nur so könne sichergestellt werden, dass Rechtsberatung für Asylsuchende von unabhängigen Organisationen durchgeführt werde, “die im Interesse und zur Wahrung der Rechte der AsylwerberInnen tätig werden”, befand Caritaspräsident Michael Landau.

Schnellverfahren im Sinne der Asylwerber

In Bezug auf die geplanten beschleunigten Verfahren wiederholt Landau den Standpunkt, wonach schnelle Verfahren im Sinne der Betroffenen seien, diese aber qualitätsvoll abgewickelt werden müssen: “Die Vorgabe einer Beschleunigung darf nicht dazu führen, dass die Verfahren weniger genau geprüft werden”, so Landau.

Im Hinblick auf die am Mittwoch stattfindende Landeshauptleutekonferenz äußert sich Landau besorgt über die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, für die dringend adäquate Unterbringungen und Betreuung sicherzustellen sei. Derzeit seien mehrere hundert Jugendliche in Traiskirchen in nicht jugendgerechter Weise untergebracht. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass die Tagsätze für die Unterbringung und Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen weit unter jenen der Kinder- und Jugendhilfe lägen.

(apa/red)

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