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Asyl in Not: Strafantrag gegen Obmann Michael Genner zurückgezogen

Der Strafantrag gegen Michael Genner wurde zurückgezogen.
Der Strafantrag gegen Michael Genner wurde zurückgezogen. ©APA
Am Donnerstag sollte ein Prozess gegen Michael Genner, Obmann der NGO "Asyl in Not", stattfinden. Nun wurde der Staatsanwaltschaft Wien von der Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA) die Weisung erteilt, den Strafantrag zurückzuziehen. Es kommt nicht zum Prozess, wie OStA-Sprecher Michael Klackl bestätigt.

Die Anklagebehörde hatte Genner das Gutheißen einer mit Strafe bedrohten Handlung im Sinne des § 282 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) angekreidet. Er hatte in einem Kommentar zum Thema Fluchthilfe versus Schlepperei Folgendes zu bedenken gegeben: “Vor jedem ehrlichen Schlepper, der saubere Arbeit macht, der seine Kunden sicher aus dem Land des Elends und Hungers, des Terrors und der Verfolgung herausführt, der sie sicher hereinbringt, den Grenzkontrollen zum Trotz, in unser ‘freies’ Europa, habe ich Achtung. Er ist ein Dienstleister, der eine sozial nützliche Tätigkeit verrichtet und dafür auch Anspruch hat auf ein angemessenes Honorar.”

Anklage gegen Michael Genner

Für eine Staatsanwältin goutierte der “Asyl in Not”-Obmann damit auf eine Art und Weise das Schlepperwesen, das geeignet war, “das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzureizen”. Sie brachte ihn zur Anklage. Im Fall eines Schuldspruchs hätten Genner immerhin bis zu zwei Jahre Haft gedroht.

Bedenken vor dem Prozess

Der dienst- und fachaufsichtsmäßig übergeordneten OStA dürften aber kurz vor dem Prozess Bedenken gekommen sein, ob die inkriminierten Aussagen nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt waren. Zwei Tage vor dem Verhandlungstermin “kassierte” die OStA den Strafantrag, nachdem Genner diesen beeinsprucht hatte – ein äußerst ungewöhnlicher Vorgang, zumal Strafanträge im Unterschied zu Anklageschriften mit dem Einbringen bei Gericht an sich rechtskräftig werden.

Strafantrag zurückgezogen

“Wir sind nach eingehender Prüfung zur Überzeugung gelangt, dass der angeklagte Tatbestand nicht erfüllt ist”, betonte OStA-Sprecher Klackl im Gespräch mit der APA. Genners Stellungnahme sei “eine noch zulässige Kritik an einer Strafbestimmung, nämlich am Schlepperei-Tatbestand”. Daher habe man vom Weisungsrecht Gebrauch gemacht.

Der Antrag auf Bestrafung Genners ist damit hinfällig, die Verhandlung im Straflandesgericht wird abberaumt. Mehrere NGOs hatten zuvor heftige Kritik am Vorgehen der Justiz gegen Genner geübt. “Das Verfahren greift tief in verfassungs- und menschenrechtlich garantierte Rechte ein”, stellte beispielsweise Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, in einer Aussendung fest. (APA)

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