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Asyl: EU will „sicherer Drittstaaten“ deklarieren

Zur Vereinfachung der Asylverfahren in der EU haben einige EU-Staaten die Kommission ersucht, eine Liste „sicherer Herkunftsländer“ auszuarbeiten.

Eine entsprechende Erklärung gaben die fünf Länder während einer Tagung der EU-Innenminister am Donnerstag in Luxemburg ab. Wegen Vorbehalten eines Mitgliedslandes konnte die Erklärung nach Angaben des deutschen Innenministers Otto Schily jedoch nicht im Namen der 15 angenommen werden.

In der Begründung unterstreichen die fünf Länder, dass zahlreiche Asylanträge von Bürgern aus Herkunftsländern gestellt würden, in denen von stabilen, demokratischen Verhältnissen und der Achtung der Menschenrechte ausgegangen werden könne. Verfolgungen auf ihrem Hoheitsgebiet könnten daher weder von diesen Ländern durchgeführt noch zugelassen werden. Damit seien sie als „sicher einzustufen“.

Auf die Liste sollen nach Angaben von Innenminister Ernst Strasser zunächst einmal alle 15 EU-Staaten sowie die zehn Beitrittsländer genommen werden. Dies bestätigte auch Schily. Strasser sprach allerdings nicht von sicheren Herkunftsländern, sondern sicheren „Drittstaaten“, worunter wohl auch Transitländer fallen dürften. Die Liste könnte von den Mitgliedstaaten noch ergänzt werden. Sobald die EU über diese gemeinsame Liste verfügt, könnten etwa Slowaken keine Asylgesuche mehr in Österreich stellen und müssten mit der sofortigen Abschiebung rechnen.

Strasser betonte, dass es sich aus österreichischer Sicht um einen „Durchbruch“ handle. Die fünf großen Staaten hätten damit entsprechende Vorschläge Österreichs und Luxemburgs aufgegriffen. Zugleich wies er innenpolitische Kritik an dem neuen Asylgesetz zurück, das in der zweiten Junihälfte in den Ministerrat kommen soll. Mit seinen Vorschlägen sei er „fest verankert auf dem europäischen Rechtsboden“. Die EU habe am Donnerstag mit der Liste der sicheren Drittstaaten eine „klare Antwort“ gegeben. Was für Europa Recht sei, sei für Österreich billig. Sobald die EU-Kommission eine Liste aufgestellt hat, soll sie vom EU-Ministerrat gebilligt und den jeweiligen Entwicklungen der internationalen Lage angepasst werden.

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