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Asyl-Einreiseanträge wegen Familienzusammenführungen gesunken

Wolfgang Taucher spricht von einem "massiven Rückgang" der Asyl-Einreiseanträge.
Wolfgang Taucher spricht von einem "massiven Rückgang" der Asyl-Einreiseanträge. ©ABD0031_20160602 - WIEN - …STERREICH: Wolfgang Taucher, Direktor des Bundesamtes fŸr Fremdenwesen und Asyl wŠhrend der Pressekonferenz zum Thema "PK "Obergrenze: Asylzahlen 2016" am Donnerstag, 02. Juni 2016, in Wien. - FOTO: APA/HERBERT PFARRHOFER
2018 gab es nur mehr halb so viele Ansuchen wie im Jahr davor. Wie viele Familienzusammenführungen es gab, kann nicht gesagt werden.

Die Zahl der Einreiseanträge zum Zweck einer Familienzusammenführung von Flüchtlingen ist im vergangenen Jahr um rund die Hälfte gesunken. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 2.274 solcher Ansuchen gestellt, teilte das Innenministerium auf APA-Anfrage mit. Das sind 48,4 Prozent weniger als im Jahr davor. Zu wie vielen Familienzusammenführungen es tatsächlich kam, kann nicht gesagt werden.

Antrag auf Familienzusammenführung: Zuständigkeit im Außenministerium

Anträge auf Familienzusammenführung bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland gelten als Einreisanträge und fallen – wie andere Visa-Anträge auch – grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Außenressorts. Die Gestattung der Einreise erfolgt dann durch die Botschaften. Die Entscheidung, ob einer Person die Einreise gestattet wird und wie lange es bis zu einer Einreisegestattung dauert, trifft daher nicht das Innenministerium.

Das Bundesamt für Fremden und Asylwesen (BFA) gibt allerdings bei Einreiseanträgen Familienangehöriger von in Österreich asyl- oder subsidiär schutzberechtigten Personen jedoch eine Wahrscheinlichkeitsprognose ab. Diese erfolgt nur in Hinsicht auf das Verwandtschaftsverhältnis. Im Jahr 2017 hat das BFA insgesamt 7.612 Wahrscheinlichkeitsprognosen – positive wie negative – getroffen. 2018 waren es nur mehr 3.068 Wahrscheinlichkeitsprognosen.

2018 nur mehr halb so viele Ansuchen wie 2017

Wolfgang Taucher, bis Jahresende 2018 Direktor des BFA, spricht von einem “massiven Rückgang” bei den Einreiseanträgen: “Diese betrugen mit knapp 2.200 im Jahr 2018 nicht einmal mehr ein Viertel der Zahlen von 2016.” Auch die Anzahl der tatsächlichen Einreisegestattungen habe sich reduziert: 2017 ist noch in rund 5.600 Fällen eine Einreisegestattung ausgesprochen worden, im Jahr 2018 hat sich diese Anzahl um 65 Prozent verringert. Derzeit befinden sich noch rund 750 Anträge in Prüfung.

Die sinkenden Anträge auf Familienzusammenführung wirken sich naturgemäß auch auf die Anzahl der Einreisegestattungen aus. Aufgrund des anstehenden Zeitablaufs von drei Jahren bei subsidiär schutzberechtigten Personen kann laut Taucher für das Jahr 2019 bereits eine vorsichtige Prognose und Gesamtannahme getroffen werden. Demnach sollen sich die Zahlen der Einreiseanträge bei etwa 2.500 pro Jahr einpendeln.

(APA/Red)

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