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Asyl: Begutachtung für 1,50-Stundenlohn abgelaufen

Die Stellungnahmen zum 1,50 Stundenlohn werden im Innenminsterium geprüft.
Die Stellungnahmen zum 1,50 Stundenlohn werden im Innenminsterium geprüft. ©APA/Herbert Pfarrhofer
Am Ostermontag ist die Begutachtung für die umstrittene Lohnkürzung für Asylwerber abgelaufen. Nun prüft das Innenminsterium die Stellungnahmen.
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Ob man am Plan festhält und wie mit Ländern und Gemeinden verfahren wird, die sich nicht an den neuen Stundenlohn von 1,50 Euro halten, wollte das Innenministerium am Dienstag nicht kommentieren. Man evaluiere erst die Stellungnahmen, hieß es auf APA-Anfrage im Büro von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).

Asylwerber dürfen bis auf wenige Ausnahmen (etwa Erntehelfer oder Haushaltshilfen im Rahmen des Dienstleistungsschecks) keine regulären Jobs annehmen, so lange sie keinen positiven Asylbescheid haben. Erlaubt ist lediglich die Übernahme von Hilfstätigkeiten im Auftrag von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden bzw. zu den Kommunen gehörenden Einrichtungen. Das betrifft etwa Garten- und Hausarbeiten oder Transportdienste. Maximal dürfen so monatlich 110 Euro plus 80 Euro für jedes weitere Familienmitglied verdient werden – und das soll auch weiterhin so bleiben. Deutlich ändern will die Regierung allerdings, wie viel Asylwerber arbeiten müssen, um auf diesen Betrag zu kommen. Denn der von den Auftraggebern mit drei bis fünf Euro festgelegte Stundenlohn wird künftig bei 1,50 Euro gedeckelt.

Plan von Innenminister Kickl stößt auf massive Kritik

ÖVP und FPÖ begründen den Plan damit, dass dieser Stundenlohn auch für Zivildiener zur Anwendung kommen kann. Und zwar dann, wenn Zivildiener tatsächlich die gesetzlich maximal mögliche Arbeitszeit ableisten müssen. Daher wird der künftig maximal zulässige Stundenlohn für gemeinnützige Tätigkeiten von Asylwerbern in der Verordnung mit “höchstens dem 225. Teil” der Zivildiener-Entschädigung (aktuell 339 Euro monatlich) festgesetzt.

In der Begutachtung ist der Plan von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) aber auf massive Kritik gestoßen. IV-Präsident Georg Kapsch bezeichnete die Pläne als “menschenverachtend”, die Opposition spricht von “Lohndumping” und befürchtet, dass damit die Integration von Asylwerbern hintertrieben wird.

Niederösterreich hat sich negativer Stellungnahme nicht angeschlossen

Einen Gesamtüberblick über die Stellungnahmen gibt es zwar nicht, weil die Begutachtung von Verordnungsentwürfen im Gegensatz zu Gesetzen nicht veröffentlicht wird. Bereits in der Vorwoche haben aber acht von neun Bundesländern von sich aus eine ablehnende Stellungnahme veröffentlicht. “Der Innenminister will ein Problem lösen, das es gar nicht gibt. Wir verstehen nicht, wieso er ein funktionierendes System kaputt macht”, kritisierte Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ), auf dessen Initiative die Stellungnahme der zuständigen Landesräte erarbeitet wurde.

Einzig Niederösterreich hat sich der negativen Stellungnahme nicht angeschlossen. Auch auf der Agenda des burgenländischen SP-Landeshauptmannes Hans-Peter Doskozil (SPÖ) steht der Plan nicht besonders weit oben: er sprach bereits im März von einem “Randthema”, weil es im Burgenland nur sechs bis sieben solcher Fälle gebe. Unterstützung erhielt die Regierung vom Präsidenten des Gemeindebundes Alfred Riedl. Allerdings ist die Zustimmung des niederösterreichischen ÖVP-Politikers intern umstritten. Denn sowohl die oberösterreichischen als auch die Vorarlberger Gemeindevertreter kündigten an, an den bisherigen höheren Stundenlöhnen festhalten zu wollen.

Ob und wann die Lohnkürzung für Asylwerber nun in Kraft tritt, hängt davon ab, wann Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) die Verordnung im Bundesgesetzblatt kund machen lässt. Gültig wird sie dann zum der Kundmachung folgenden Monatsersten.

(APA/Red)

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