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Asyl: Aberkennung von Flüchtlingsstatus schon jetzt möglich

Die Aberkennung des Flüchtlingsstatus, wie sie Innenministerin Maria Fekter (V) für straffällige Asylwerber fordert, ist grundsätzlich jetzt schon möglich - allerdings nur bei einer Verurteilung wegen eines "besonders schweren Verbrechens
Experte Bürstmayr zum Fekter-Vorschlag

Fekter möchte nun, dass künftig bei jeder Verurteilung eines Flüchtlings automatisch geprüft wird, ob die Asylgründe weiterbestehen. Wenn nicht, könnte der Asylstatus aberkannt werden. Wie viele Personen das überhaupt betreffen würde, weiß man im Innenministerium nicht. Eine entsprechende Verurteiltenstatistik fehlt.

Geregelt ist die Aberkennung des Asylstatus im Asylgesetz. Demnach darf unter anderem dann kein Asyl gewährt werden, wenn der Flüchtling “aus gewichtigen Gründen eine Gefahr für die Sicherheit der Republik Österreich darstellt” oder wenn er “wegen eines besonders schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden ist” und er deswegen “eine Gefahr für die Gemeinschaft” bedeutet (Paragraf 6). In Paragraf 7 ist geregelt, dass der Asylstatus im Nachhinein aberkannt und der Flüchtling abgeschoben werden kann, wenn diese Gründe binnen fünf Jahren auftreten (danach kann der Asylstatus zwar aberkannt werden, der Flüchtling darf aber mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung im Land bleiben).

Fekter will zusätzlich zu dieser Bestimmung nun bei jeder Verurteilung eines Flüchtlings automatisch prüfen lassen, ob die Asylgründe weiterhin bestehen. Ist das nicht der Fall – etwa, wenn die Heimat des Flüchtlings mittlerweile wieder als sicher gilt – könnte das Asylverfahren neu aufgerollt und der Flüchtlingsstatus aberkannt werden.

Wieviele Personen von dieser Neuregelung betroffen wären, kann das Innenministerium allerdings nicht beziffern. In Österreich wird nämlich nicht erhoben, wie viele Flüchtlinge verurteilt werden. Die Justiz trennt die Verurteilten nur nach “Inländer” und “Ausländer”, unterscheidet aber nicht nach ihrem Aufenthaltsstatus.

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