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Arzt warf Rudergerät aus dem Fenster und attakierte Polizisten: Einweisung

Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Urteil ist rechtskräftig. ©APA/HANS PUNZ
Ein 36-jähriger Arzt war in einem psychotischen Schub ein Rudergerät aus dem Fenster seiner Wohnung. Beim folgenden Polizeieinsatz attackierte er die Beamten. Am heutigen Dienstag wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Ein 36-jähriger Arzt, der nach einem Polizeieinsatz in seiner Wohnung auf Beamte losgegangen war - er bewarf sie mit Hantelscheiben und attackierte sie mit Faustschlägen und Fußtritten - ist am Dienstag vom Landesgericht für Strafsachen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Unterbringung wurde bedingt ausgesprochen, die Entscheidung ist rechtskräftig.

Angeklagter arbeitete bis 2019 an Wiener Spitälern als Facharzt

Obwohl der Arzt einem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann zufolge im Tatzeitpunkt am "Vollbild" einer paranoiden Psychose gelitten hat, hatte er bis 2019 an einem Wiener Spital als Facharzt gearbeitet. Zuvor war er an anderen Spitälern tätig gewesen - oft nur kurz, weil er als schwierig galt, sich gemobbt und dabei anderen überlegen fühlte.

Mediziner warf Rudergerät aus dem Fenster

Am 9. Mai 2020 geriet der Mediziner in seiner Wiener Wohnung in einen akuten psychotischen Schub. Er warf ein Rudergerät aus dem Fenster, als deswegen die Polizei seine Wohnung stürmte, hielt er diese für Einbrecher und attackierte die Beamten. "Ich kann mich nur mehr bruchstückhaft erinnern", meinte er dazu vor einem Schöffensenat. In ihm sei "so eine Wut, so eine Aggression gewesen".

Bis zu seiner Festnahme und darüber hinaus hatte der Mann keinerlei Krankheitseinsicht. Das hat sich in der vergangenen Monaten geändert. "Ich gehe davon aus, dass ich eine psychische Erkrankung habe", betonte er im Grauen Haus. Er nehme "jede Therapie in Anspruch, damit die Krankheit im Zaum gehalten wird". Aufgrund einer regelmäßigen Depotspritze fühle er sich "wie ausgewechselt".

Mediziner hofft wieder im Fachbereich arbeiten zu können

Diesen Eindruck bestätigte Gerichtspsychiater Hofmann: "Es ist 100 zu eins, wie er heute beisammen ist." Die bedingte Nachsicht einer Einweisung in den Maßnahmenvollzug sei unter bestimmten Auflagen machbar, meinte Hofmann. Dem leistete das Gericht Folge: Der Arzt muss sich weiter medikamentös sowie psychotherapeutisch behandeln lassen, wird von einem spezialisierten Verein engmaschig betreut und überwacht. Mittelfristig hoffe er, wieder in seinem Fachbereich arbeiten zu können, erklärte der Mediziner.

(APA/Red)

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