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Arzt verurteilt: Er kam der Patientin zu nahe

Ein Wiener Arzt soll ohne medizinische Notwendigkeit in die Intimsphäre einer Frau eingegriffen haben. Er wurde für Missbrauch seines Autoritätsverhältnisses verurteilt.

Ein praktischer Arzt ist im Wiener Straflandesgericht wegen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er bei einer Routineuntersuchung ohne medizinische Notwendigkeit in die Intimsphäre einer Patientin eingegriffen haben soll. Richter Roland Weber sah dem bisher unbescholtenen Mediziner die Strafe unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach. Von sieben weiteren Verdachtsfällen wurde der Mann im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Arzt erbat Bedenkzeit.

Der Allgemeinmediziner war in einem Wiener Spital in ein Projekt eingebunden, das eine Interferon-Therapie für Hepatitis-Patienten anbot. Seinem zeugenschaftlich einvernommenen Vorgesetzten zufolge zählte es zu seinen Aufgaben, “einen allgemeinen ärztlichen Check wie bei einer Gesunden-Untersuchung” und bei Frauen eine sogenannte Sexualanamnese vorzunehmen, wobei unter anderem Frauenarztbesuche und die Anzahl der Geburten abgefragt wurden.

Brust “aus anamnestischer Notwendigkeit” abgetastet.

Gynäkologische Untersuchungen im engeren Sinn waren dabei nicht angedacht, zumal es auf der Station dafür gar keine geeigneten Vorrichtungen gab. Der Angeklagte betonte, er habe niemals seine Grenzen überschritten, allerdings Frauen, die über Knoten in der Brust klagten, mit deren Einverständnis “aus anamnestischer Notwendigkeit” abgetastet. “Ich habe nur das gemacht, was in meiner Kompetenz steht. Ich hab’ das auch in jeder ärztlichen Sitzung berichtet. Jeder hat das toll gefunden”, gab der Arzt zu Protokoll.

In einem inkriminierten Fall sah der Richter das anders und ging davon aus, dass der Mann unter bewusster Ausnutzung seiner Stellung seine Grenzen überschritt, um sich geschlechtlich zu erregen. Das Ganze war aufgeflogen, als in Ärztekreisen Gerüchte über nach Untersuchungen in Tränen aufgelöste Patientinnen des Mediziners die Runde machten. “Wenn die Geschichten nicht passiert wären, wäre er wahrscheinlich noch jetzt auf der Abteilung”, bemerkte der frühere Dienstvorgesetzte, der sich daraufhin von seinem Mitarbeiter getrennt hatte.

Dieser stellte sich in seiner Verhandlung als Mobbing-Opfer dar. Man habe seinen Vertrag nicht verlängern wollen, weil man fürchtete, er könne sich mit seiner Arbeit zu sehr profilieren. Sämtliche gegen ihn erhobene Anschuldigungen wären “überhaupt nicht wahr”.

 

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