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Aromaverbot für Tabaksticks beschlossen: Neue Regeln ab 2026

Österreich verschärft das Tabakgesetz.
Österreich verschärft das Tabakgesetz. ©APA/AFP/NICOLAS TUCAT
Der Nationalrat hat das Verbot aromatisierter Tabaksticks einstimmig beschlossen. Österreich setzt damit eine EU-Richtlinie um. Für E-Zigaretten gelten die Regeln nicht.

Der Nationalrat hat am Donnerstag das Verbot aromatisierter Tabaksticks beschlossen. Die Änderung des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes betrifft sogenannte erhitzte Tabakerzeugnisse – Tabaksticks, die in speziellen Geräten ohne Verbrennung konsumiert werden. Ab Mai 2026 dürfen diese keine Zusatzaromen mehr enthalten. Bereits hergestellte oder im Umlauf befindliche Produkte dürfen noch bis zum 31. Mai 2026 verkauft werden.

Umsetzung von EU-Vorgaben

Mit der Gesetzesänderung setzt Österreich eine EU-Richtlinie um. Aromen in herkömmlichen Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen sind bereits seit längerem verboten. Für E-Zigaretten, bei denen eine nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft wird, gilt das neue Verbot hingegen nicht.

Auch die Kennzeichnungsvorschriften wurden verschärft. Zukünftig müssen alle Rauchtabakerzeugnisse einheitlich mit Warnhinweisen versehen werden – Ausnahmen wird es nicht mehr geben.

Einstimmigkeit bei Kritik

Die Novelle wurde im Nationalrat einstimmig angenommen. Neben den Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten auch FPÖ und Grüne zu – letztere jedoch unter Kritik: Das Verbot gehe nicht weit genug, argumentierten beide Fraktionen. Die Grünen fordern darüber hinaus ein Rauchverbot auf Spielplätzen sowie ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Entsprechende Entschließungsanträge fanden keine Mehrheit.

Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) kündigte weitere Maßnahmen im Bereich Nichtraucherschutz an: "Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist die Pflicht, die Kür folgt im Herbst."

(APA/Red)

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