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Arigonas Selbstmorddrohung ist keine Erpressung

©APA
Die Selbstmorddrohung der 15-jährigen Kosovarin Arigona Zogaj im Fall einer Abschiebung sei "keine Erpressung", hieß es am Donnerstag im Justizministerium. Es gebe ja "keinen Bereicherungsvorsatz", es sei "nicht um Geld gegangen". Bundespräsident für Bleiberecht nach sieben Jahren

Erpressung sei das “falsche Wort”, aber auch “Nötigung trifft nicht zu”, betonte ein Sprecher des Ressorts. Innenminister Günther Platter hatte zuletzt mehrfach erklärt, dass sich der Staat nicht von Arigona erpressen lasse.

Im ORF-Radio hatte Platter gemeint, es sei der falsche Weg, zu versuchen, den Rechtsstaat durch Drohungsmaßnahmen “in die Knie” zu zwingen. Dies sei ein Erpressungsversuch, dem er nicht nachgeben wolle. Arigona Zogaj hatte sich zwei Wochen versteckt und ist erst gestern, Mittwoch, in Oberösterreich wieder aufgetaucht, wo sie eine Art Kirchenasyl beim Pfarrer von Ungenach gefunden hat. Dort kann sie nach einem Gespräch mit Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer und Platter bleiben. Sie wird nicht abgeschoben, bis der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung getroffen hat, meinte Platter.

Im Justizministerium wurde gegenüber der APA darauf verwiesen, dass es beim Vorgehen von Arigona, die per Videobotschaft mit Selbstmord gedroht hatte, weder um Erpressung noch um Nötigung laut Strafgesetzbuch gegangen sei. Es sei außerdem “höchst zweifelhaft”, ob das Vorgehen des Mädchens “sittenwidrig” gewesen sei, wenn sie mit Selbstmord drohe, weil sie sich vor der Abschiebung in den Kosovo fürchtet.

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