Der ARBÖ rät in einer aktuelle Aussendung allen Käufern eines Gebrauchtwagens, vor Abschluss des Kaufvertrags einen Ankaufstest durchführen zu lassen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug von privat zu privat erworben wird oder bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft wird. Wie wichtig ein solcher Ankaufstest tatsächlich ist, zeigen die dabei zutage getretenen Mängel:
Weitere grobe Mängel
Weitere grobe Mängel betreffen Fahrzeugbeleuchtung, Katalysator- und Auspuffanlagen, Elektroniksysteme, Lenkung sowie Heizungs- und Klimaanlagen. Sorgen bereitet den Testern auch der Zustand der Karosserien, wo häufig Korrosion in der Bodengruppe und Rostschäden an der Außenfläche entdeckt werden.
Redakteur Andreas W. Dick vom ARBÖ-Klubjournal FREIE FAHRT: Diese Mängel stellen einerseits ein erhebliches Verkehrssicherheitsrisiko dar, andererseits führen sie schon nach kurzer Zeit zu erheblichen Reparaturkosten, Reklamationsstreitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer oder in einigen Fällen zu Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. Bedenklich war auch noch, dass in ca. 50 Prozent der Ankaufstests kein Servicenachweis vorhanden war.
Reklamationen haben sich vervierfacht
ARBÖ-Experte Dick weiter: Fast täglich sehen unsere Techniker Gebrauchte, die mit viel Vertrauen gekauft wurden und sich dann mit leeren Versprechungen im Besitz des Käufers befinden. Erst viel zu spät informieren sich dann die Käufer über Garantie und Gewährleistung, Kaufvertrag und dessen Inhalt sowie die Möglichkeit eines Ankaufstests. Im Jahr 2004 haben sich gegenüber dem Jahr 2003 die Reklamationsfälle nach einem Gebrauchtwagenkauf, bei denen der ARBÖ Rechtsbeistand leisten musste, vervierfacht.
Gebrauchter vom Händler oft noch schlechter
Mängel und Defekte sind nicht nur auf Gebrauchte beschränkt, die von privat zu privat verkauft werden. Von Autohändlern angebotene Fahrzeuge haben tendenziell sogar mehr Mängel als die Privatautos. Dick: Bei den Auswertungen unserer Ankaufstests zeigt sich, dass Privatautos im Durchschnitt 5,8 Defekte hatten, bei den Autos von Händlern waren es 6,5 Mängel pro Auto. Ein Trend, der auch in den anderen Bundesländern ähnlich läuft, nur in der Steiermark schneiden Händlerautos ein wenig besser als die privaten ab.
Der ARBÖ verweist darauf, dass bei Privatverkäufen jedoch die Gewährleistung durchwegs ausgeschlossen wird: Beim Fahrzeughandel hingegen erhält der Käufer mindestens ein Jahr Gewährleistung und in vielen Fällen auch eine darüber hinausgehende freiwillig gewährte Garantie.
Wichtig beim Kauf vom Händler ist es, den gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium für Konsumentenschutz, den Autofahrerklubs sowie dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) erarbeiteten Musterkaufvertrag für Gebrauchtwagen zu verwenden. Gebrauchtwagenkäufer können und sollen diesen Mustervertrag einfordern, wenn er nicht ohnedies vom Händler verwendet wird, so der ARBÖ.
Ankaufstest bewahrt vor bösen Überraschungen
Vor unliebsamen Überraschungen beim Kauf vom Händler und von privat schützen verschiedene Teileüberprüfungen des gewünschten Autos bis hin zum großen ARBÖ-Ankaufstest. Termine für diese Zustandsüberprüfungen sind nach Voranmeldung in jedem Prüfzentrum möglich.
Etwa 90 Minuten dauert der Check im ARBÖ-Prüfzentrum. Knapp 150 Punkte umfasst der ARBÖ-Prüfbericht für mehrspurige Kraftfahrzeuge nach der ÖNORM V 5080, anhand dessen der Ankaufstest durchgeführt wird. Neben elektronischen und mechanischen Kontrollen werden auch Karosserie und Lackierung auf Schwachstellen oder unprofessionelle Basteleien überprüft, präzisiert Dick.
ARBÖ-Tipp: Verlangen Sie vom Verkäufer auch den Service-Nachweis und kontrollieren Sie, ob das Auto innerhalb der vorgegebenen Intervalle serviciert wurde.