"Arbeitsunfähige" Jugendliche erhalten Zugang zu AMS

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen entsprechenden Ministerratsvorschlag beschlossen, mit dem junge Menschen nicht vorzeitig als arbeitsunfähig erklärt werden. Damit werden die Betroffenen vom AMS betreut und vorgemerkt und können entsprechende Dienstleistungsangebote nutzen.
"Es geht darum, alle mitzunehmen"
Außerdem soll damit der Bezug von Arbeitslosengeld ermöglicht werden. Das gaben Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) und Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) im Pressefoyer nach der Regierungssitzung bekannt. "Ich finde es sehr wichtig, dass wir ein großes Augenmerk auf diese Gruppe richten. Es geht darum, alle mitzunehmen", sagte Kocher.
Bisher stellte sich das Problem, dass Personen, die von der Pensionsversicherungsanstalt als "arbeitsunfähig" eingestuft werden, grundsätzlich nicht von den Services des AMS erfasst werden. Damit können Betroffene nicht an Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen. Das betrifft auch Jugendliche bzw. Personen unter 25 Jahren mit gewissen körperlichen bzw. intellektuellen Behinderungen. Auch besteht dann kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Überprüfung auf 25 Jahre angehoben
Als Ausweg blieb bisher laut Informationen der Bundesregierung nur die Hilfeleistung nach den Landesbehindertengesetzen, da das AMS an die Beurteilung der PVA gebunden ist. Sobald diese Jugendlichen im Bereich der Behindertenhilfe der Länder platziert sind, sei die Rückkehr in Richtung Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt schwierig, so die Regierung.
Mit dem (noch im Nationalrat zu beschließenden) Vorhaben sollen junge Menschen nicht vorzeitig als arbeitsunfähig erklärt werden. Dazu soll die verpflichtende Überprüfung der Arbeitsfähigkeit auf 25 Jahre angehoben werden. Geschaffen werden soll auch eine bessere Datenlage zur Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung. Dazu sollen etwa Befragungs-und Verwaltungsdaten miteinander verknüpft werden.
(APA)