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Arbeitsrechtlicher Teil beschlossen: Regeln für Home Office sind komplett

Die Regeln für das Homeoffice sind komplett.
Die Regeln für das Homeoffice sind komplett. ©APA/BARBARA GINDL
Am Donnerstag wurden die Regeln für das Home Office fertig gestellt. Neben dem steuerlichen wurde nun auch der arbeitsrechtliche Teil beschlossen.

Die Regelungen für das - seit der Corona-Pandemie massiv mehr genutzte - Arbeiten im Home Office sind komplett. Am Donnerstag hat der Nationalrat nach dem bereits fixierten steuerlichen Teil auch die arbeitsrechtlichen Regelungen beschlossen. Fast alle Fraktionen trugen die von den Sozialpartnern ausverhandelten Regelungen mit, nur NEOS waren dagegen. Als große Reform unisono begrüßt wurde ein weitere Arbeitsrechtsvorlage, nämlich das neue Bundesgesetz für Landarbeiter.

Arbeitsrechtlicher Teil des Home Office beschlossen

Home Office liegt laut dem Gesetzespaket dann vor, wenn die Arbeitsleistungen "in der Wohnung" erbracht werden und darüber eine (schriftliche) Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen wurde. Arbeitszeitregelungen gelten auch im Home Office. Arbeitsinspektoren ist es nicht gestattet, die Wohnung zur Kontrolle zu betreten, es sei denn der Arbeitnehmer stimmt zu. Geregelt wird auch die Frage der Haftung bei Schäden, etwa was eine Beschädigung von Arbeitsmitteln wie Laptops betrifft: Die geltenden Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes sind sinngemäß auch dann anzuwenden, wenn der Schaden durch mit dem Dienstnehmer im gemeinsamen Haushalt lebende Personen verursacht wurde.

NEOS halten Regeln für zu eng, andere Parteien zufrieden

Für NEOS sind die Regelungen viel zu eng gefasst: Man müsste "Mobile Office" auch außerhalb regeln, nicht nur Arbeit in der Wohnung, brachte Sozialsprecher Gerald Loacker vor. Mit dem Gesetz bleibe vieles strittig: So müssten wohl erst die Gerichte klären, ob z.B. Arbeit im Garten auch erfasst ist. Und die notwendige schriftliche Vereinbarung mit einem Monat Kündigungsfrist gehe "am Leben vorbei", kritisierte er.

Die anderen Fraktionen waren zufrieden. SPÖ-Abg. Christian Drobits freute sich über die "rote Handschrift" - nämlich die festgehaltene Freiwilligkeit, die schriftliche Vereinbarung oder die Vorgabe, dass Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt bzw. deren Anschaffung pauschal abgegolten werden muss. Seitens der ÖVP sah Bettina Zopf einen "Schritt in die richtige Richtung am Puls der Zeit". Für die Grünen deponierte Markus Koza die Erwartung, dass mit entsprechenden Rahmenbedingungen verhindert wird, dass Home Office zur "versteckten Betreuung" wird. Auch die FPÖ stimmte zu.

Kocher mit Appell: Home Office in Anspruch nehmen

Arbeitsminister Martin Kocher (V) freute sich über ein "nachhaltiges Regelwerk", das auch über die Zeit der Pandemie hinaus Planungssicherheit ermögliche. Wichtig und richtig sei, dass es keine Pflicht zur Heimarbeit gebe und "niemand gezwungen werden kann". Aber angesichts der Pandemie appellierte er, "dass alle, die können, Home Office so breitflächig wie möglich in Anspruch nehmen, um die Kontakte einzuschränken".

Laut wurde es am Schluss - als ÖVP-Abg. Christian Hammer (der am Vortag seinen Corona-bedingten weitgehenden "Auszug" aus dem Plenarsaal kundgetan hatte) noch einmal die FPÖ-Abgeordneten für ihre mangelnde Maskendisziplin kritisierte. ÖVP-Klubobmann August Wöginger hielt ihnen speziell vor, den Schutz der Mitarbeiter zu missachten, wenn sie auf den Gängen ohne Maske gehen. Auch dort könne Abgeordneten Maskenpflicht nicht verordnet werden, konstatierte der Dritte Präsident Norbert Hofer (FPÖ) - und verlegte die Debatte in die nächste Präsidiale.

Bundesgesetz für Landarbeiter und Gesetzespaket für Bauarbeiter

Einstimmig beschlossen wurde ein neues Bundesgesetz für die Landarbeiter. Die bisher neun Regelungen werden bundesweit vereinheitlich - wobei aber manche Sonderregeln wie zusätzliche Feiertage in einzelnen Bundesländern bestehen bleiben. Gänzlich neu geschaffen wird das Instrument des "Arbeitgeberzusammenschlusses". Damit wird kleinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit eröffnet, Arbeitnehmer gemeinsam zu beschäftigen, wobei der Einsatz der Arbeitskräfte auf einen Bezirk bzw. die angrenzenden Nachbarbezirke beschränkt ist.

Ein Gesetzespaket für Bauarbeiter fand breite Zustimmung - aber nicht jene der NEOS. Sie stießen sich u.a. am (etwas veränderten) "Überbrückungsgeld" für Bauarbeiter. Damit werde die "Frühpensionitis" ausgebaut, kritisierte Sozialsprecher Loacker.

(APA/Red)

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