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Arbeitgebervertreter: Wollen Urlaub sicher nicht kürzen

Harald Mahrer ist WKÖ-Präsident.
Harald Mahrer ist WKÖ-Präsident. ©APA
Am Montag ist in der Aufregung um die Steigerung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit ein weiterer Aspekt dazugekommen. Die Regierung plane womöglich Änderungen im Urlaubsgesetz, kritisierte der ÖGB. Das begründete er mit einer Auflistung von Beispielen für "Goldplating", die die Regierung gesammelt und über die das "profil" berichtet hatte. Arbeitgebervertreter dementierten, Urlaub kürzen zu wollen.
4 statt 5 Wochen Urlaub?

Wien. Als Beispiel für Goldplating – also die Übererfüllung von EU-Regeln – findet sich in der Auflistung das Urlaubsgesetz als Beispiel von der WKÖ. Die Arbeitnehmervertreter fürchteten darob, dass der gesetzliche Urlaub von fünf auf vier Wochen gesenkt werden könnte, da die Regierung “wirtschaftshörig” sei, wie es der Vorarlberger ÖGB-Chef Norbert Loacker formulierte.

Urlaub verusache “Mehrkosten”

Gegenüber der APA versicherten Arbeitgebervertreter von der Wirtschaftskammer (WKÖ) und der Industriellenvereinigung (IV), dass sie keinesfalls forderten, dass der gesetzliche Mindesturlaub von fünf auf vier Wochen verkürzt werden soll, wie es von Vertretern des ÖGB auf Basis des Magazinberichtes als vorstellbar bezeichnet wurde. Zum Urlaubsgesetz heißt es beim Goldplating-Beispiel, dass die EU einen Mindesturlaub von vier Wochen vorsehe und es in Österreich fünf Wochen sind. Das verursache “Mehrkosten; die Unternehmen sind verpflichtet die Dienstnehmer trotz Abwesenheit zu bezahlen”.

Martin Gleitsmann, Leiter der Sozialpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), sagte auf Anfrage, dass von der Regierung Beispiele gesammelt wurden, die Goldplating darstellen. “Da wurde Material gesammelt und ein Beispiel betraf den Urlaub.” Aber, beteuerte Gleitsmann: “Niemand in der WKÖ denkt daran, die fünfte Urlaubswoche infrage zu stellen.”

“Rechtlich unmöglich”

Und wenn man das wollte, wäre es unmöglich, so der Arbeitgebervertreter: Artikel 23 der EU-Arbeitszeitrichtlinie (“Rückschrittsklausel”) untersagt Rückschritte bei rechtlichen Regelungen, die schon vor EU-Beitritt Geltung hatten – und das ist bei der gesetzlichen fünften Urlaubswoche der Fall. “Es wäre rechtlich unmöglich und ist nicht beabsichtigt”, betonte Gleitsmann vehement. “Die WKÖ betreibt das nicht.”

Ähnliches verlautete von einer Sprecherin der Industriellenvereinigung. “Das ist keine Forderungen der IV”, sagte sie zur APA. “Und wir haben diesen Punkt nicht eingeliefert.”

Massive Verschlechterungen

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Max Lercher warnte in einer Aussendung am Montag vehement davor, höhere heimische Standards Stück für Stück zu beseitigen. Er sagte in Richtung ÖVP-FPÖ-Regierung, dass Übererfüllungen auch gute Gründe hätten: Österreich sei eines der wohlhabendsten und gerechtesten Länder der Welt und habe natürlich höhere Standards – “zum Glück”. “Das kommt unseren KonsumentInnen und der Umwelt genauso zugute wie den ArbeitnehmerInnen.” Sollte die schwarz-blaue Regierung diesen Schutz abschaffen, bringe das massive Verschlechterungen für Österreichs Beschäftigte, so der Sozialdemokrat.

Vom Sozialministerium gab es am Montagnachmittag vorerst keine Stellungnahme auf die Anfrage, ob Änderungen im Urlaubsgesetz oder auch im Arbeitsverfassungsgesetz geplant sind. ÖGB-Vertreter hatten nämlich auch die Vermutung geäußert, dass im Arbeitsverfassungsgesetz Änderungen geplant seien. “Wenn dieses demokratische Grundrecht (es garantiert etwa Betriebsräten das Recht, Betriebsversammlungen einzuberufen, Anm.) nur punktuell angegriffen wird, ist es mit der noblen Zurückhaltung vorbei. Dann wird’s stauben”, stellte Loacker Streiks in Aussicht.

(APA)

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