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Arbeitgeber verlangte nach Kündigung über 11.000 Euro – AK wehrte Forderung ab

Über 11.000 Euro sollte der Arbeitnehmer zurückzahlen. Gut, dass er sich an die AK Vorarlberg wandte.
Über 11.000 Euro sollte der Arbeitnehmer zurückzahlen. Gut, dass er sich an die AK Vorarlberg wandte. ©patrickjohn71, AdobeStock
Nach der Kündigung über 11.000 Euro für eine Fortbildung zurückzahlen – und das ohne vor der Fortbildung von dieser Rückforderung zu wissen? Klingt unfair, oder?

Genau das erlebte ein Vorarlberger Arbeitnehmer. Doch dank der AK Vorarlberg konnte die Forderung erfolgreich abgewehrt werden. Denn: Eine Rückzahlungsvereinbarung ist nur gültig, wenn sie vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen wird – und genau das war hier nicht der Fall.

Neugierig auf die ganze Geschichte und wie du dich vor solchen Forderungen schützen kannst?

Auf der AK Website erfährst du, wie die Geschichte des Vorarlbergers weiterging und wie die AK auch für deine Rechte kämpft!

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