“Das ist eine Überwachung ,a priori’, die unzulässig ist”, sagte Werner Anzenberger von der AK Steiermark, der damit einen entsprechenden Bericht vom ORF Radio Steiermark vom Dienstag bestätigte. Man müsse aber sorgfältig unterscheiden, da es sehr wohl “Bereiche in der Arbeitswelt gibt, bei denen eine derartige Testung durchaus Sinn macht”. Bei Pflegepersonal oder im Rahmen der Hüttentauglichkeit bei Stahlwerken zum Beispiel würden Tests zur Absicherung der körperlichen Leistungsfähigkeit durchaus sinnvoll sein.
Im Falle eines Transportunternehmens aber, wie bei jener Grazer Firma, sieht die Arbeiterkammer keine Notwendigkeit zur Überprüfung der Blutwerte oder ähnlichem. Durchaus möglich wäre, dass ein Arbeitgeber aufgrund einer Testung falsche Schlüsse auf den Lebenswandel des Bewerbers ziehen könnte und diesen aus den falschen Gründen ablehnen würde. Bei Leberwerten etwa könne nicht automatisch auf übermäßigen Alkoholgenuss geschlossen werden. Dass aufgrund solcher Werte aber wiederum auch eine Anstellung nicht erfolge, sei rein spekulativ, so Anzenberger.
Eine gesetzliche Regelung, in welcher festgehalten wird, welcher Arbeitgeber medizinische Tests durchführen darf und welcher nicht, gibt es bisher nicht. Laut AK soll nun eine Gesetzesinitiative für eine klare Reglementierung sorgen. Die Arbeiterkammer fordert künftig eine Schadenersatzleistung gegenüber Betroffenen, wobei aber klar differenziert werden müsse, wer einen Anspruch erheben könne und wer nicht. Von Unternehmen wie den ÖBB oder der Fluggesellschaft AUA ist es schon seit längerem bekannt, dass sie Drogentests und medizinische Testungen von ihren Mitarbeitern und Bewerbern verlangen.