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Arbeiterkammer warnt vor unaufgeforderten "Donauland"-Zusendungen

Die AK warnt vor "Donauland"-Zusendungen
Die AK warnt vor "Donauland"-Zusendungen ©APA (Sujet)
Die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer (AK) reagiert auf die zunehmenden Beschwerden über unaufgefordert zugesandte Bücher oder CDs seitens "Donauland" mit einer Warnung und hilfreichen Tipps.

Wie die AK am Freitag in einer Aussendung berichtet, werden die Empfänger bei Nichtbezahlung dann mit Mahn- und Inkassoschreiben bedrängt. Das Unternehmen habe dabei nichts mit dem altbekannten “Donauland” zu tun, dürfte aber die Kundendatei haben. “Nicht einschüchtern lassen”, lautet der Rat von AK-Konsumentenschützer Robert Panowitz, sowie die “Rechnung für nicht bestellte Ware keinesfalls zahlen.” Die AK klagt “Donauland” und informiert auch darüber, dass Konsumenten unbestellte Ware weder zurückschicken noch aufbewahren müssen.

Unaufgeforderten “Donauland”-Zusendungen: AK warnt

In den Zusendungen von “Donauland” wird darauf hingewiesen, dass noch keine quartalsweise Bestellung erfolgt sei und daher würde man einen Empfehlungsband bekommen, beschrieb die AK den Ablauf. “Viele Konsumenten waren früher tatsächlich Mitglied in der ehemaligen ‘Büchergemeinschaft Donauland'”, sagte Panowitz. “Daher meinen sie, dass sie zu einer quartalsweisen Bestellung verpflichtet wären. Das ist aber nicht der Fall. Denn die Mitgliedschaft wurde teils schon vor Jahren gekündigt.” Versuchen die Betroffenen aber, die gar nicht bestehende Mitgliedschaft erneut zu kündigen, reagiert das Unternehmen überhaupt nicht oder meint, dass die Kündigung erst viel später wirksam wird. Bis dahin werden munter weiter Empfehlungsbände zugesandt, erläuterte die AK.

“Betroffene sollen Rechnungen für nicht bestellte Waren keineswegs zahlen. Hier handelt es sich um eine unzulässige, aggressive Geschäftspraktik. Teilen Sie dem Unternehmen schriftlich und eingeschrieben mit, dass Sie die Ware nicht bestellt haben und die Kaufpreisforderung nicht berechtigt ist”, lautet der Rat des Konsumentenschützers. Es bestehe keine Pflicht, quartalsweise zu bestellen oder die vermeintliche Mitgliedschaft zu kündigen. Eine Kündigung wäre nur dann nötig, wenn tatsächlich ein neuer Vertrag abgeschlossen worden wäre.

(APA/Red.)

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