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Arbeiterkammer und EuGH-Experten äußern Zweifel an Kindergeld-Plänen

Ob die Kindergeld-Pläne der Regierung umgesetzt werden können, ist fraglich.
Ob die Kindergeld-Pläne der Regierung umgesetzt werden können, ist fraglich. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die österreichische Regierung wollen das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder auf das dortige Preisniveau anpassen. Arbeiterkammer und EuGH-Experten sehen für den Plan aber schwarz.

ÖVP und FPÖ wollen die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU-Ausland leben, an das dortige Preisniveau anpassen. In der Regel bedeutet das eine Kürzung, weil besonders viele Kinder in Osteuropa betroffen wären. Für einige EU-Länder (sowie für betroffene Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz und Norwegen) wäre aber eine Erhöhung der Zuschüsse nötig. Die Regierung erhofft sich davon Einsparungen von 114 Mio. Euro jährlich. 2016 wurden 273 Millionen Euro für 132.000 Kinder im Ausland ausbezahlt. In Kraft treten soll die Reform heuer.

Arbeiterkammer verweist auf EU-Recht

Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund lehnen die Pläne in ihren Stellungnahmen ab. Sie verweisen erstens auf die drohende EU-Rechtswidrigkeit des Gesetzes. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits 1986 Frankreich untersagt, Familienleistungen für in Italien lebende Kinder zu kürzen. Unter Verweis auf dieses Urteil haben zuletzt auch die EU-Kommission und der EuGH-Präsident die Regierungspläne skeptisch bewertet. Auch Slowenien, Ungarn und die Slowakei haben protestiert.

Wirtschaftskammer begrüßt die Pläne

Begrüßt wird der Plan dagegen von der Wirtschaftskammer. Sie sieht keine EU-Rechtswidrigkeit, weil die Familienbeihilfe aus dem Familienfonds finanziert wird. Und dieser werde – anders als die Sozialversicherung – nicht durch Beiträge der Arbeitnehmer gespeist, sondern durch Arbeitgeberbeiträge. Außerdem erwartet die Arbeitgebervertretung durch die Leistungskürzung Spielraum für die weitere Senkung dieser Beiträge.

Das Familienministerium will die von der Beamtengewerkschaft geforderte explizite Ausnahme für “Auslandsbeamte” prüfen. Man werde sich das Thema ansehen wie andere Begutachtungsstellungnahmen auch, sagte ein Sprecher auf APA-Anfrage. Ausständig ist allerdings noch eine europarechtliche Einschätzung des umstrittenen Gesetzes durch die zuständige Abteilung im Kanzleramt.

Auch EuGh-Experten sind skeptisch

Experten vom EuGH-Präsidenten abwärts haben auf die mögliche EU-Rechtswidrigkeit der Regierungspläne zur “Indexierung” der Familienbeihilfe hingewiesen, weil der Europäische Gerichtshof bereits 1986 Frankreich ein ähnliches Vorgehen untersagt hat. Das Familienministerium hält die beiden Fälle aber nicht für vergleichbar, wie der Sprecher von Ministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) am Freitag sagte. Frankreich habe die Zahlungen von Familienleistungen nach Italien nämlich komplett streichen wollen, Österreich plane nur die Anpassung an die Kaufkraft im jeweiligen EU-Staat.

Der Verfassungsdienst im Justizministerium wünscht sich in seiner Stellungnahme jedoch “spezifischere Aussagen” zur Vereinbarkeit der Regierungspläne mit dem EU-Recht. Konkret vermisst man angesichts der ständigen Rechtsprechung des EuGH eine Begründung, “durch welche zwingenden Erfordernisse des Allgemeininteresses die vorgeschlagene Regelung zu rechtfertigen ist”. Eine Stellungnahme der für EU-Fragen zuständigen Abteilung im Kanzleramt zum Entwurf lag bis Freitagmittag nicht vor.

(APA/red)

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