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Arbeiterkammer sieht Benachteiligung von Flüchtlingen

Arbeiterkammer übte Kritik.
Arbeiterkammer übte Kritik. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Eine Beratungsfirma hat dieses Jahr für eine Untersuchung zahlreiche Scheinbewerbungen verschickt.

Geflüchtete werden bei der Jobsuche selbst bei gleicher Qualifikation deutlich seltener zu Bewerbungsgesprächen eingeladen als Bewerber österreichischer Herkunft. Diese Diskriminierung bei der Jobsuche sei gesetzlich verboten, kritisierte die Arbeiterkammer (AK) Wien am Donnerstag bei einem Pressegespräch. Die AK fordert unter anderem einfachere Wege, um gegen Diskriminierung vorzugehen, und dass Förderungen des AMS für Unternehmen an korrektes Verhalten gebunden werden.

Über 900 Scheinbewerbungen

Für die Untersuchung hatte die von der AK beauftragte Beratungsfirma prospect im Zeitraum März bis Juni 2025 mehr als 900 Scheinbewerbungen an Unternehmen in Wien und Umgebung versendet. Für den sogenannten Korrespondenztest wurden laut Unterlagen jeweils zwei Bewerbungen erfundener Personen mit gleicher formaler Qualifikation erstellt, die sich nur in der zugeschriebenen Herkunft unterschieden: eine Person österreichischer Herkunft und eine aus Afghanistan geflüchtete Person. Die in den Unterlagen angeführten Berufserfahrungen und Deutschkenntnisse seien vergleichbar gehalten und nur minimal variiert worden, "um Misstrauen seitens der Unternehmen zu vermeiden". Untersucht wurden Stellen im Handel mit niedrigen formalen Anforderungen sowie Bürotätigkeiten mit mittlerem Qualifikationsniveau (Lehrabschluss).

Die Rückmeldungen der Unternehmen - Einladungen, Absagen oder ausbleibende Antworten - hätten eine systematische Benachteiligung belegt, heißt es. In beiden Berufsbereichen seien "von rund doppelt so vielen Unternehmen" nur die österreichischen Bewerberinnen und Bewerber eingeladen worden. Noch deutlicher werde das Bild in jenen Fällen, in denen nur eine Person eingeladen wurde: Im Handel sei die Wahrscheinlichkeit, dass ausschließlich der österreichische Bewerber eingeladen wurde, zehnmal so hoch gewesen wie umgekehrt. Im Büro sei das Verhältnis bei rund fünf zu eins zugunsten der österreichischen Bewerberin gelegen.

"Ergebnisse sind erschreckend"

"Die Ergebnisse sind erschreckend", kritisierte AK-Abteilungsleiterin Silvia Hofbauer. "Zum Bewerbungsgespräch werden in vielen Fällen nur jene Personen, mit dem vermeintlich 'besseren' Nachnamen, Alter oder Geschlecht eingeladen. Dabei ist die Diskriminierung bei der Jobsuche gesetzlich verboten." Die AK fordert unter anderem mehr Kontrollen, um Lohn- und Sozialdumping sowie Schwarzarbeit hintanzuhalten. Dafür sei eine massive personelle Aufstockung der zuständigen Behörden (insbesondere Finanzpolizei) notwendig. Aus Sicht der AK muss es strenger bestraft werden, wenn Unternehmen Kontrollen sabotieren, z.B. in dem sie den Behörden Unterlagen vorenthalten.

(APA/Red)

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