Arbeiter zu 15 Monaten Haft wegen Schlepperei in Salzburg verurteilt

Der bisher unbescholtene Bauarbeiter legte vor Strafrichterin Daniela Meniuk-Prossinger ein Tatsachengeständnis ab. Er selbst sei nur deshalb nach Budapest gekommen, weil er den Kleintransporter kaufen wollte. Es habe dann geheißen, er bekomme den Iveco älteren Baujahrs um 500 Euro, wenn er die Leute von Ungarn nach Deutschland bringe. Da habe er eingewilligt. In Hallwang bei Salzburg, nicht weit von der deutschen Grenze entfernt, war die illegale Fahrt zu Ende: Das Fahrzeug wurde von der Polizei angehalten.
Zweifel über qualvollen Zustand der Flüchtlinge
Der Verfahrenshelfer des Angeklagten zog in Zweifel, dass die Flüchtlinge in einen qualvollen Zustand versetzt wurden. Die Luft-Ventilation im Fahrzeug sei zwar nicht optimal, das Fenster zwischen der Fahrerkabine und dem Transportraum aber offen gewesen. “Der Fahrer hatte auch die Seitenfenster geöffnet.” Zudem habe der Rumäne den Flüchtlingen auch ein paar Flaschen Wasser ausgehändigt. Eine Zeuge habe auch angegeben, er habe genug Platz im Wagen gehabt.
“Werde das nicht mehr machen”
Die 18 Personen hätten sich allenfalls in einem qualvollen Zustand in Zusammenhang mit der gesamten Fluchtsituation befunden, meinte der Verteidiger. “Sie hatten Angst, dass sie aufgehalten werden, bevor sie ihr eigentliches Ziel erreichen.” Der Angeklagte selbst erklärte, die hintere Türe sei mit einem Schloss verriegelt gewesen, die Seitentüren habe man aber von außen und innen öffnen können. Dann entschuldigte er sich noch für seine Tat. “Ich werde das nicht mehr machen.”
Keine Toilette für vier Stunden
Laut Strafantrag durften die Flüchtlinge während der rund vier Stunden langen Fahrt nicht auf die Toilette gehen, der Lenker ließ sie nicht aussteigen. Für die Richterin stand fest: Der Transport sei für die Flüchtlinge sehr wohl qualvoll gewesen. Sie hätten die Fahrt auf der Autobahn auf der Ladefläche verbringen müssen, ohne Sitze und ohne angeschnallt zu sein.
Keine Gewerbsmäßigkeit erkennbar
Eine Gewerbsmäßigkeit konnte Meniuk-Prossinger allerdings nicht erkennen. Sie nehme an, dass der Angeklagte die Fahrt zum Erwerb des Wagens durchgeführt und keine weiteren Flüchtlingstransporte geplant hatte. Aus spezial- und generalpräventiven Gründen könne sie aufgrund der derzeitigen Flüchtlingssituation keine teilbedingte Strafe verhängen. Die Richterin verwies auf jenen Fall im Burgenland, wo 71 Flüchtlinge in einem Kastenwagen gepfercht waren und qualvoll ums Leben kamen.
15 Monate Haft
Der Strafrahmen in der Causa reichte von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft. “Mit 15 Monaten war das Auslangen zu finden, weil Sie geständig waren”, sagte die Richterin zum Beschuldigten. Sowohl Staatsanwältin Sandra Lemmermayer als auch der Verteidiger erbaten Bedenkzeit.
(APA)