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Arbeit von Ziviltechnikern muss neu geregelt werden

Die Arbeit von Ziviltechnikern muss neu geregelt werden.
Die Arbeit von Ziviltechnikern muss neu geregelt werden. ©pixabay.com (Sujet)
In Österreich muss die Arbeit von Ziviltechnikern neu geregelt werden. Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss die Arbeit der Ziviltechniker in Österreich neu geregelt werden. Nach der Behandlung des neuen Gesetzes im Wirtschaftsausschuss sehen sich die Ziviltechniker auf gutem Weg, ihre Unabhängigkeit zu wahren. Denn nun ist klargestellt, dass auch bei einer Beteiligung anderer Firmen Ziviltechniker zumindest 50 Prozent an ihrer Gesellschaft halten müssen. Offen ist aber noch die Verwendung des Ziviltechniker-Siegels.

Künftige Unterscheidung bei Ziviltechnikern

Künftig wird es "reine" Ziviltechniker und "interdisziplinäre" Ziviltechnikergesellschaften mit Beteiligungen aus anderen Branchen geben. Auch bei interdisziplinären Gesellschaften und in Schachtelkonstruktionen müssen aber Ziviltechniker zumindest 50 Prozent halten, stellt das neue Gesetz klar. Auch soll in der Namensbezeichnung klar ausgeschildert sein, wenn es sich um eine interdisziplinäre Gesellschaft handelt, damit die Kunden wissen, dass es auch andere Einflüsse gibt.

Offener Punkt aus Sicht der Ziviltechniker ist noch, wer künftig Urkunden mit dem Ziviltechniker-Siegel adeln darf. Noch sind es die Ziviltechniker sowohl in reinen als auch in den interdisziplinären Gesellschaften. Die SPÖ will dem Gesetz aber nur zustimmen, wenn in Zukunft das Siegel ausschließlich reinen Ziviltechnikern oder Ziviltechnikerinnen vorbehalten bleibt - also nicht von interdisziplinären Gesellschaften verwendet werden darf. Sollte das so kommen, dann sähe sich Erich Kern, Präsident der Ziviltechnikerkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland am Ziel. "Für die hoheitlich übertragene Aufgabe der Erstellung von Urkunden mit dem Siegel der Republik Österreich ist und bleibt die Unabhängigkeit die Maxime. Auch nur der Anschein einer Abhängigkeit ist schädlich und zu vermeiden", mahnt er. Die endgültige Entscheidung wird bei der Nationalratssitzung nächste Woche fallen.

(APA/Red)

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