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Arbeit statt gesiebter Luft

Ab Herbst wird es österreichweit möglich sein, eine Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Leistung zu ersetzen.

Justizministerin Maria Berger (S) dehnt den Modellversuch, den ihre Vorgängerin Karin Gastinger (B) im Vorjahr unter dem Motto „Schwitzen statt Sitzen“ startete, auf alle Gerichtssprengel aus. Ebenfalls im Herbst wird sie ihren Gesetzesvorschlag zur Ausweitung der bedingten Entlassung vorlegen.

Auch wenn aus der ÖVP bereits einige negative Signale zu Bergers „Haftentlastungspaket“ gekommen sind, hofft die Ministerin auf die Umsetzung. Dies auch hinsichtlich der – vom Koalitionspartner vehement abgelehnten – bedingten Entlassung ausländischer Straftäter mit Ausreisegebot und Wiedereinreiseverbot. Denn diese Maßnahme stehe im Regierungsübereinkommen, betonte Berger, „und das sollte man doch umsetzen“.

Den Tenor der ÖVP-Kritik, dass mit solchen Maßnahmen zur Entlastung der überfüllten Gefängnisse die Sicherheit gefährdet werde, wies Berger zurück: „Entlastende Maßnahmen werden nur dort gesetzt, wo es keine Sicherheitsgefährdung gibt.“ Sie würden sogar zur Sicherheit beitragen – wenn z.B. anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Tätigkeit geleistet wird, werde der Täter nicht aus seinen sozialen Bezügen gerissen. Und da ursprünglich eine Geldstrafe verhängt wurde, habe das Gericht ja keine Notwendigkeit gesehen, ihn in Haft zu nehmen.

Im bisher auf Wien, Graz, Linz, Wels und Innsbruck beschränkten Modellversuch habe sich „Schwitzen statt sitzen“ übrigens sehr bewährt: 11.000 Hafttage habe man einsparen können. Und viele Verurteilte würden dann doch lieber ihre Geldstrafe bezahlen, berichtete Berger.

Die Zahl der bedingten Entlassungen will Berger u.a. dadurch erhöhen, dass nicht mehr nur durch Richter, sondern gemischte Senate (mit Sozialarbeitern und Psychologen) darüber entscheiden und die „Generalprävention“ als Entscheidungskriterium entfällt. Auch hier gehe es nicht um Straferlass oder eine nachträgliche Korrektur des Urteils, sondern darum, den Haftzweck zu erreichen. Und deshalb will Berger die Möglichkeit der Richter, Auflagen zu erteilen – etwa zu einer Therapie, Meldepflicht oder vielleicht auch gemeinnütziger Arbeiter – „ein bisschen ausbauen“.

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