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Arafat bestätigt Wiederkandidatur

Der palästinensische Präsident Yasser Arafat hat seine Kandidatur bei der nächsten Präsidentschaftswahl bestätigt.

Nach Beratungen mit den Führungsorganen der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) werde er „mit Sicherheit“ zu der Wahl im Jänner antreten, sagte Arafat am Mittwoch im ägyptischen Fernsehen. 1996 hatte er bei der Präsidentenwahl im Westjordanland und Gaza-Streifen 85 Prozent der Stimmen bekommen. Die nächsten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen sind für den Zeitraum zwischen dem 10. und 20. Jänner 2003 angesetzt.

Die USA und Israel betrachten Arafat nicht mehr als legitimen Verhandlungspartner und bauen auf einen Führungswechsel. US-Außenminister Colin Powell sagte am Dienstag im Rahmen der Gespräche des so genannten Nahost-„Quartetts“ in New York, Arafat könne in einem künftigen Palästinenserstaat jedoch eine „repräsentative Rolle“ zukommen. Dagegen bleibt der PLO-Chef für UNO, EU und Russland so lange Verhandlungspartner, als er an der Spitze der Palästinenser steht.

Das neue palästinensische Grundgesetz ist Anfang Juli offiziell eingeführt worden. Die provisorische Verfassung war im Mai vom Legislativrat gebilligt und von Präsident Arafat unterzeichnet worden. In dem Grundgesetz sind die parlamentarische Demokratie und die Gewaltenteilung verankert. Frauen und Männer haben gleiche Grundrechte und Freiheiten ohne jede Diskriminierung. Anders als in den Verfassungen anderer arabischer Staaten wird die Religion in dem palästinensischen Text nicht erwähnt.

Das Grundgesetz der „Palästinensischen Nationalen Autorität“ basiert auf einem im Februar 1996 von der PLO ausgearbeiteten 26-seitigen Entwurf. Jerusalem wird in dem Grundgesetz als Hauptstadt Palästinas bezeichnet. Während der Übergangszeit bis zur Verwirklichung der vollen staatlichen Souveränität stehe es den palästinensischen Behörden frei, den Sitz der Regierung an einem anderen Ort einzurichten.

1993 hatten sich Israel und die PLO auf die gegenseitige Anerkennung und auf Grundlinien einer palästinensischen Selbstverwaltung in den seit 1967 besetzten Gebieten geeinigt. Das Oslo-Abkommen ermöglichte die Errichtung einer palästinensischen Regierungsbehörde („Palestinian National Authority“/PNA) als Völkerrechtsobjekt „sui generis“ und die Wahl eines aus 88 Abgeordneten bestehenden Legislativrates, dessen Vorsitzender Ahmed Korei ist. Nach den vertraglichen Bestimmungen sollte der definitive Status bis zum Ende der vorgesehenen Interimsphase im Mai 1999 geklärt sein. Nach dem Zwischenabkommen von Sharm el Sheikh hätten die Endstatusverhandlungen am 13. September 2000 abgeschlossen sein müssen.

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