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Arabien: Zwangsgeschiedene in Haft

Keine Chance für die Liebe: Ein Berufungsgericht im Königreich Saudi-Arabien hat die Klage einer 34 Jahre alten Frau gegen die Zwangsscheidung von ihrem Mann abgewiesen.

Die Eheleute lieben einander und haben zwei gemeinsame Kinder. Ein Halbbruder der Frau hatte aber hinter ihrem Rücken ihre Scheidung betrieben. Die Mutter von zwei Kleinkindern weigert sich nach einem Bericht der Zeitung „Arab News“ vom Montag, in die „Obhut“ des Halbbruders zurückzukehren, der nach saudiarabischem Recht seit der Scheidung ihr „gesetzlicher Vormund“ ist. Sie will zu ihrem Ehemann zurück.

Fatima ziehe es vor, mit ihrem einjährigen Sohn weiter in dem Gefängnis in der Stadt Dammam zu leben, in dem sie sich seit ihrer Verhaftung im Oktober befindet, hieß es. Ihre zwei Jahre alte Tochter lebt beim Vater, der nach dem Urteilsspruch am Sonntag verzweifelt zusammenbrach. „Jetzt gibt es nichts mehr, was ich tun kann. Unser Land ist gegen uns, und ich kann mich nicht gegen ein ganzes Land auflehnen“, sagte er der Zeitung. Der Anwalt der Frau erklärte, der Richter habe einen Fehler begangen, indem er dem Stammesrecht den Vorzug gegenüber dem islamischen Recht gegeben habe, das eine derartige Einmischung der Familie nicht vorsehe.

Der Halbbruder hatte nach dem Tod des Vaters, der seine Einwilligung zu der Heirat gegeben hatte, einen Richter gefunden, der in Abwesenheit der Eheleute die Zwangsscheidung beschloss. Zur Begründung sagte der Halbbruder, Mansur al-Timani (37) habe, als er um die Hand von Fatima angehalten habe, seine Stammeszugehörigkeit verschleiert. Da sie nun geschieden sind, darf Mansur seine Ehefrau nicht einmal mehr im Gefängnis besuchen.

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