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Apothekengesetz bekommt eine Reform

Das Apothekengesetz wird reformiert.
Das Apothekengesetz wird reformiert. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Das Apothekengesetz steht vor einer umfassenden Reform, wie am Freitag angekündigt wurde. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde zur Begutachtung freigegeben.

Die vorgeschlagenen Änderungen erlauben Apotheken zukünftig, Medikationsanalysen sowie einfache Gesundheitstests wie Blutdruckmessungen durchzuführen. Zudem wird die Einrichtung von ausgelagerten Abgabestellen und Filialapotheken erleichtert. Das Gesundheitsministerium teilte am Samstag mit, dass Apotheken künftig werktags zwischen 6.00 und 21.00 Uhr und samstags zwischen 6.00 und 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

Apothekengesetz: Rauch äußerte sich positiv zu den Änderungen

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) äußerte sich positiv zu den geplanten Änderungen: "Die österreichweit 1400 Apotheken sind für viele Menschen erste Anlaufstelle in Gesundheitsfragen. Mit dem neuen Gesetz können wir die hohe Kompetenz der Mitarbeiter:innen noch besser nützen." Die Reform soll Anfang 2024 in Kraft treten und das Angebot an Beratung und Service für Patienten und Patientinnen erweitern.

Die geplante Gesetzesänderung ermöglicht Apotheken, Gesundheitsdienstleistungen wie Blutdruck- oder Blutzuckermessungen sowie Analysen von Harnproben und anderen körpereigenen Stoffen durchzuführen. Darüber hinaus wird klargestellt, dass Apotheker auch Medikationsanalysen durchführen dürfen, um mögliche Wechselwirkungen aufzuzeigen. Dies wird voraussichtlich die niedergelassenen Arztpraxen entlasten.

Rauch betonte wichtige Rolle der Apotheken während der Pandemie

Minister Rauch betonte die wichtige Rolle der Apotheken während der Pandemie: "In der Pandemie haben wir gesehen, was sie leisten: Die Apotheken haben in kürzester Zeit ein landesweites Netz für Testungen aufgebaut, das die Bevölkerung gut annahm. Die Erweiterung der Kompetenzen ist ein logischer Schritt und ein großer Gewinn für die wohnortnahe Versorgung - gerade auf dem Land."

Des Weiteren wird die zulässige Gesamtöffnungszeit von Apotheken von 48 auf maximal 72 Stunden pro Woche angehoben. Dies wird die Medikamentenversorgung zu Randzeiten und an Wochenenden erheblich verbessern. Zusätzlich dürfen Apotheken zukünftig auch Abgabestellen mit eingeschränktem Angebot und Öffnungszeiten betreiben, sofern es in ihrem Versorgungsgebiet Ortschaften ohne eigene Apotheke oder ärztliche Hausapotheke gibt. Die Anzahl der Filialapotheken wird ebenfalls von einer auf maximal drei erhöht.

NEOS-Gesundheitssprecherin Fiona Fiedler begrüßt die Ausweitung der Kompetenzen für Apotheken. Allerdings sei eine jahrelange Forderung ihrer Partei erneut nicht erfüllt: "Wir NEOS treten seit Jahren für das Impfen in der Apotheke ein." Dass dadurch die Patientensicherheit gefährdet wäre, sei gesundheitspolitischer Unsinn. "In zahlreichen europäischen Ländern geschieht das auch bereits problemlos."

(APA/Red)

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