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Anzeigen von Straftaten mit Betäubungsmitteln gestiegen

Mehr Anzeigen gibt es von Straftaten mit Betäubungsmitteln wie K.o.-Tropfen.
Mehr Anzeigen gibt es von Straftaten mit Betäubungsmitteln wie K.o.-Tropfen. ©APA/ERWIN SCHERIAU (Symbolbild)
Die Anzeigen wegen Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, einschließlich K.o.-Tropfen, sind 2024 gestiegen.

In Österreich wurden 150 Fälle registriert, 27 mehr als 2023, so Heinz Holub-Friedreich, Sprecher des Bundeskriminalamts. Die Zahlen zeigen aber nur die Anzeigenstatistik, nicht die Zahl der Verurteilungen, hielt Holub-Friedreich fest. Außerdem betonte er gegenüber der APA, dass bei der Begehungsform nicht nur K.o.-Tropfen erfasst werden, sondern auch andere Betäubungsmittel wie Medikamente oder Suchtmittel, Alkohol allerdings nicht.

Über 100 Anzeigen wegen Verdacht auf Vergewaltigung unter der Verwendung von Betäubungsmitteln

Die Verabreichung von K.o.-Tropfen und anderen Betäubungsmitteln kann Tatbestand verschiedener Delikte sein. Im Fall der 150 Anzeigen aus dem Vorjahr waren das Raub, schwerer Raub, Vergewaltigung und geschlechtliche Nötigung, sagte Holub-Friedreich. Mit 92 Anzeigen bezieht sich der Großteil auf Wien, wie aus der Anzeigenstatistik hervorgeht. Von den 150 Anzeigen in Österreich betrafen demnach 110 den Verdacht auf Vergewaltigung unter der Verwendung von Betäubungsmitteln. 109 Opfer waren weiblich, die allermeisten der Anzeigen durch Frauen (101) standen im Zusammenhang mit dem Verdacht der Vergewaltigung. 2024 wurden 40 Fälle von Verdacht auf Raub und schweren Raub angezeigt, der Großteil wurde von Männern eingebracht.

K.o.-Tropfen bei Verurteilungen wegen Straftaten mit Betäubungsmitteln nicht erfasst

Ob es auch tatsächlich mehr Fälle gibt, ist unklar. Denn bei Verurteilungen wird das "Sachverhaltselement" der Verabreichung von Betäubungsmitteln nicht statistisch erfasst, teilte Sina Bründler, Sprecherin im Justizministerium, der APA mit. "Das Bundesministerium für Justiz führt daher keine Statistiken zu Verurteilungen aufgrund der Verabreichung von Betäubungsmitteln, wie zum Beispiel K.o.-Tropfen." Sobald die Verabreichung von derartigen Substanzen Auswirkungen auf das Opfer habe, könne es als Körperverletzung geahndet werden, hieß es.

Die vermehrten Anzeigen in dem Bereich führt BKA-Sprecher Holub-Friedreich auch auf ein gestiegenes Bewusstsein in der Bevölkerung zurück. Durch Präventionsmaßnahmen wie Informationskampagnen und Medienberichte seien Menschen verstärkt sensibilisiert. Er betonte, dass man im Verdachtsfall sofort eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen solle.

(APA/red)

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