Nachdem der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger vergangenen März eine Anzeige gegen die damalige freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz wegen Wiederbetätigung eingebracht hat, holt er nun zum Rundumschlag aus: In einer Anzeige nach Paragraf 278a StGB (Beteiligung an einer kriminellen Organisation) und Paragraf 3i des Verbotsgesetzes finden sich 56 beschuldigte Personen und Organisationen, darunter führende Mitglieder der FPÖ wie Parteichef Heinz-Christian Strache, wie Zanger am Mittwoch bei einer Pressekonferenz erklärte.
In monatelanger Arbeit sei es ihm gelungen, unzählige Verbindungen, Kontakte und Machenschaften rechtsradikaler, teils verhetzender und neonazistischer Verbindungen, Burschenschaften, Vereine, politischer Gruppierungen und Einzelpersonen darzustellen, so Zanger. Auffällig sei, dass viele Mitglieder der FPÖ Kontakt zur rechtsradikalen und neonazistischen Szene hätten. Er verdächtige nicht einzelne Personen des Neonazismus, betonte Zanger, doch die Staatsanwaltschaft müsse sich das Netzwerk anschauen und ihre Schlüsse ziehen, welche Teile davon kriminell seien, denn es herrsche eine “enorme Gefahr” für die Demokratie. Bisher dürfte die Behörde in diesem Zusammenhang “geschlafen” haben, meinte Zanger.
Gegen Informationspflicht verstoßen?
Neben führenden FPÖ-Mitgliedern wie Strache, dem Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf oder Generalsekretär Harald Vilimsky finden sich auf der Liste der Beschuldigten auch Gottfried Heinrich Küssel und Gerd Honsik, beide wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt – und der ORF-Korrespondent Hanno Settele.
Er werfe Settele keine rechtsextreme Gesinnung vor, so Zanger, er habe aber Informationen, wonach der Journalist im Zuge der Affäre um veröffentlichte Paintball-Fotos mit Strache vor einigen Jahren ein entsprechendes Bild für die Berichterstattung des ORF verpixelt und Strache damit einen Dienst geleistet habe. Dass dabei lediglich im Sinne der Persönlichkeitsrechte gehandelt wurde, könne er zwar nicht ausschließen, erklärte der Rechtsanwalt auf Nachfrage, dies würde sich aber nicht mit seinen Informationen decken. Im Übrigen sei es um die Frage gegangen, welche Rolle Strache in dieser Sache gespielt habe und deshalb wäre es im Sinne der Informationspflicht legitim, die “rechtsextremen” Personen auf dem Bild öffentlich zu zeigen.
Settele schlägt zurück
Settele selbst zeigte sich in einer Stellungnahme empört und kündigte einen zivilrechtlichen Prozess gegen Zanger an: “Eine infame Frechheit” und “haltlose Wichtigtuerei eines Menschen, den ich in meinem Leben noch nie gesehen oder gesprochen habe”, er hoffe nur, dass Zanger vor Gericht als zurechnungsfähig eingestuft werde, meinte der Journalist. Er frage sich, wie er dazu komme, öffentlich mit Verbrechern wie Küssel, Honsik und Co. in Verbindung gebracht zu werden, die Vorwürfe gegen ihn seien “allesamt falsch” und “frei erfunden”.