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Anzeige gegen "Missio"-Nationaldirektor

Gegen den Leiter der Päpstlichen Missionswerke ("Missio Austria"), Leo Maasburg, ist Anzeige wegen sexueller Nötigung erstattet worden. Mutmaßliches Opfer ist eine heute 45-jährige ehemalige Vertraute des prominenten Geistlichen.

Auch Kardinal Christoph Schönborn soll demnach über die Vorfälle informiert gewesen sein. Maasburgs Sprecher wies die Vorwürfe auf APA-Anfrage entschieden zurück.

Laut Sachverhaltsdarstellung, die Anwalt Werner Schostal für das mutmaßliche Opfer verfasst hat, soll sich 1994 Folgendes zugetragen haben: Mehrmals soll es laut Schilderung der Frau, zu sexuellen Übergriffen gekommen sein, unter anderem in Bayern und auch in einer Wiener Wohnung, wie es in der Sachverhaltsdarstellung heißt. Da sich die Vorfälle bereits 1994 ereignet haben sollen, muss allerdings noch geklärt werden, ob der Fall strafrechtlich nicht bereits verjährt ist.

An Vorwürfen gegen Maasburg “nichts dran”

Für den Sprecher von “Missio“, Eugen Waldstein, ist an den Vorwürfen “nichts dran”. Er sprach von einem Gutachten, das man selbst habe einholen lassen und das den Geistlichen und früheren Begleiter und Beichtvater von Mutter Teresa entlaste. Waldstein verwies auch auf einen angeblich psychisch labilen Zustand der Frau, den dieses Gutachten ebenfalls bestätige.

Bereits als Minderjährige soll es bei der Frau zu sexuellen Übergriffen durch einen anderen Geistlichen in Tirol gekommen sein, was dieser in einem Schreiben, das der APA vorliegt, auch zugegeben hat. Vor wenigen Tagen sei zudem ein weiteres Entschuldigungsschreiben des Schulseelsorgers eingelangt, erklärte ein Betreuer der Frau.

Antwort aus Vatikan blieb aus

Mehrmals wandte sich das mutmaßliche Opfer an kirchliche Einrichtungen, um auf den angeblichen Missbrauch aufmerksam zu machen. Erstmals 1994 an den damaligen Wiener Weihbischof Christoph Schönborn, wie die Frau im November 2010 in einem Schreiben an die Glaubenskongregation in Rom berichtete. Eine Antwort aus dem Vatikan ist bisher ausgeblieben.

2007 wandte sich die Frau schließlich an die Ombudsstelle der Erzdiözese Wien. Deren Leiter meinte in einer Stellungnahme an das mutmaßliche Opfer via E-Mail: “Nach meiner Einschätzung (…) handelte es sich vermutlich um sexuelle Nötigung. Letztgültig kann das aber nicht von Fachleuten beurteilt werden, sondern nur von einem Gericht, da es sich um den Vorwurf eines Straftatbestandes handelt.”

Gegenüberstellung

Im selben Schreiben kündigt die Ombudsstelle an, Schönborn die Akten über den Fall weiterzuleiten. Weiters heißt es in dem der APA vorliegenden Mail-Verkehr: “Ich weiß nicht, ob der Herr Kardinal zuerst die Bearbeitung durch die Kommission abwarten möchte oder bereits vorher auf Ihre Fragen und Bitten reagiert.” Schließlich sei es zu einer Gegenüberstellung des mutmaßlichen Opfers mit Maasburg in Begleitung eines Psychiaters gekommen, was die Erzdiözese Wien auch bestätigt.

Schönborns Sprecher, Michael Prüller, erklärte, dass es bereits 1994 Kontakt mit Schönborn gegeben habe, allerdings habe es sich um ein Beichtgespräch gehandelt. Aus diesem Grund habe man auch das Beichtgeheimnis einhalten müssen, ein offenes Gespräch über die angeblichen Vorkommnisse habe es hingegen nicht gegeben. Zudem ist man in der Erzdiözese nicht der Ansicht, dass es sich um Missbrauch gehandelt habe: Die Frau sei zum Zeitpunkt der angeblichen Übergriffe volljährig gewesen, mündig und in der Lage, sich an ein Gericht zu wenden. Die Frau selbst sieht dies anders und erklärte gegenüber der APA, dass es sich bei dem Gespräch mit Schönborn um kein Beichtgespräch gehandelt habe.

11.369 Euro für Therapie zugesprochen

Auch an die von Schönborn eingesetzte Opferschutzanwaltschaft unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic wurde der Fall weitergeleitet. Diese hat der Frau eine Therapie in der Höhe von 11.369 Euro zugesprochen, allerdings keine finanzielle Entschädigung. Schönborns Sprecher betonte, dass dies “im Zweifel” geschehen sei, da sich die Frau in einem psychisch labilen Zustand befunden habe und “Gefahr im Verzug” gewesen sei. (APA)

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