Anzeige gegen Gewessler - wegen zivilem Ungehorsam

Geortet wurde am Freitag bei einem Pressetermin der Verdacht des Amtsmissbrauchs. Tenor ist, dass die seit 2010 gesetzlich verankerte Verbindung nach dem Bundesstraßengesetz umgesetzt werden müsse. Rückenwind kam vom Strafrechtsexperten Alois Birklbauer.
Amtsmissbrauch
Die Nicht-Umsetzung des Projekts durch Gewessler stellt für den Juristen "zivilen Ungehorsam auf höherer Ebene" dar. Man befinde sich "im Bereich des Amtsmissbrauchs", konstatierte Birklbauer, Strafrechtsprofessor an der Johannes-Kepler-Universität Linz. Gesetzlich gebe es für die Umweltministerin auch "keine Möglichkeit, über eine Redimensionierung zu entscheiden". Einziger gangbarer Weg sei eine Änderung des Bundesstraßengesetzes im Parlament, die Gewessler beantragen könne.
2021 keine Ermittlungen
Bereits 2021 wurde eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, die jedoch nicht in Ermittlungen mündete. Mittlerweile gebe es rechtskräftige, positive UVP-Bescheide sowie einen rechtskräftigen und positiven naturschutzrechtlichen Bescheid, die Umsetzung des Straßenbauprojekts sei daher voranzutreiben.
"Verkehrspolitik bei Sonnenschein"
"Recht muss Recht bleiben", betonte der ehemalige SPÖ-Nationalratsabgeordnete Anton Heinzl. Ihn beschäftige das Projekt "seit circa 1998". Er forderte - wie auch St. Pöltens Vizebürgermeister Harald Ludwig (SPÖ) - bei der Pressekonferenz die Umsetzung. Gewessler mache "Verkehrspolitik bei Sonnenschein". Dieser Ansatz stehe den Lebensrealitäten - auch in Sachen öffentlicher Verkehr in der Region St. Pölten - teils diametral gegenüber, betonte Heinzl sinngemäß.
(APA)