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Anzeige für Wiener Fundamentalisten

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und die FPÖ haben am Mittwoch Sachverhaltsdarstellungen gegen Armin Bibars und den Wiener Imam Abu Muhammad eingebracht.

Die Staatsanwaltschaft Wien wird darin aufgefordert, Ermittlungen wegen Verhetzung gegen die beiden Männer durchzuführen, die zuletzt mit islamisch-fundamentalistischen Aussagen aufgefallen sind. Muhammad ist Prediger in einer Wiener Moschee, Bibars ist stellvertretender Obmann des Vereins, der die Moschee betreibt.

Stritige Aussagen Grund für Anzeige

Grundlage der Sachverhaltsdarstellungen sind Aussagen von Bibars und Muhammad in „Presse“ und „Zeit im Bild 2“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bemängelt in der Sachverhaltsdarstellung laut „News“ unter anderem die Aussage Bibars, wonach die Attentäter von London „keine andere Alternative gehabt hätten, um ihre politischen Forderungen zu kommunizieren“ und dass es „politische Ziele gibt, die erreicht werden sollen“.

FP-Obmann Heinz-Christian Strache führt in seiner Sachverhaltsdarstellung etwa die Aussage Bibars an, dass die Attentäter „etwas ’gutes’ im Sinne führen“. Muhammad wird seine Ablehnung der Demokratie zur Last gelegt („Gott ist der Einzige, der Gesetze macht“). Strache wirft den beiden Männern Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze, Verhetzung und die Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen bzw. deren Gutheißung vor (Par. 281, 282 und 283 Strafgesetzbuch).

Das Innenministerium hat der APA bestätigt, dass am Mittwoch eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht wurde. Den Verdacht der Verhetzung wollte Ministeriums-Sprecher Rudolf Gollia nicht bestätigen. Bibars selbst bekräftigt seine Aussagen in „News“, bezeichnet den britischen Premier Tony Blair als „Massenmörder“ und meint, dass jeder gläubige Moslem ein „Märtyrer“ sein wolle.

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