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Anzahl an Einbürgerungen gestiegen

Die Zahl der Einbürgerungen ist wieder gestiegen.
Die Zahl der Einbürgerungen ist wieder gestiegen. ©APA/Helmut Fohringer
Im ersten Quartal 2016 wurde 2.086 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.

Die Zahl der Einbürgerungen ist im ersten Quartal des heurigen Jahres wieder gestiegen: 2.086 Personen erhielten die österreichische Staatsbürgerschaft, das ist ein Plus von 8,4 Prozent im Vergleich zu den ersten drei Monaten 2015, gab die Statistik Austria am Dienstag in einer Aussendung bekannt. Mehr als ein Drittel der eingebürgerten Personen (rund 36 Prozent) ist bereits in Österreich geboren.

Mehr als die Hälfte der Eingebürgerten waren Frauen (54 Prozent), der Anteil der minderjährigen Kinder betrug 38 Prozent. Etwa 40 Prozent der Neo-Österreicher hatten bisher die Staatsangehörigkeit von einem der folgenden vier Staaten: Bosnien und Herzegowina (313 Eingebürgerte), Türkei (201), Serbien (164) und Kosovo (123). Weitere 15 Prozent der Eingebürgerten waren bisher EU-Staatsbürger, die meisten davon aus Rumänien (62), Deutschland (47) und Kroatien (43).

Einbürgerungen: Keine eindeutigen Trends nach Bundesländern

Sieht man sich die Zahlen nach Bundesländern an, ist kein einheitlicher Trend erkennbar: In vier Bundesländern gab es einen Zuwachs, am deutlichsten fiel dieser in Oberösterreich aus (+37 Prozent). An zweiter Stelle lag Tirol (+27 Prozent), gefolgt von der Steiermark (+26 Prozent) und Wien (+11 Prozent). In Kärnten (-32 Prozent), im Burgenland (-23 Prozent) und in Niederösterreich (-19 Prozent) ging die Zahl der Einbürgerungen dagegen deutlich zurück. Salzburg verzeichnete ein Minus von 3,5 Prozent, Vorarlberg eines um 2,7 Prozent.

Nach dem Einbürgerungsgrund betrachtet, erhielten im ersten Quartal insgesamt 329 Personen (16 Prozent) die Staatsbürgerschaft im Ermessen, darunter 308 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz in Österreich. Mehr als die Hälfte der Einbürgerungen (1.138 oder 55 Prozent) erfolgte aufgrund eines Rechtsanspruchs, 710 davon nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen. 196 Personen wurde die Staatsangehörigkeit aufgrund der Ehe mit Österreichern verliehen. 30 Prozent machten Einbürgerungen unter dem Titel “Erstreckung der Verleihung” aus.

(APA, Red.)

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