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Anwaltsgehilfin soll Klientin in Wien 288.000 Euro abgenommen haben

Die 35-Jährige musste sich am heutigen Dienstag vor Gericht verantworten.
Die 35-Jährige musste sich am heutigen Dienstag vor Gericht verantworten. ©APA/HERBERT NEUBAUER
In Wien soll eine Anwaltsgehilfin einer Klientin rund 288.000 Euro abgeknöpft haben. Am heutigen Dienstag musste sich die 35-Jährige vor Gericht verantworten.

Eine Wiener Anwaltsgehilfin soll in betrügerischer Absicht einer Klientin mehr als 288.000 Euro abgeknöpft haben. Die 35-Jährige, die sich deshalb am Dienstag vor Gericht verantworten musste, soll laut Anklage in mehreren Angriffen von August 2016 bis Dezember 2017 unberechtigterweise Honorare kassiert haben. Die Frau bestreitet das, das Opfer verstrickte sich beim Prozessauftakt in Widersprüche.

Schaden betrug am Ende 288.430 Euro

Angeklagt war die Anwaltsgehilfin wegen gewerbsmäßig schweren Betruges. Sie soll der 56-Jährigen laut Staatsanwaltschaft weisgemacht haben, dass die Honorarzahlungen notwendig seien, um ihr bei einem Strafverfahren wegen Diebstahls zu helfen und um zu verhindern, dass die Finanzbehörden auf ihr Haus in Niederösterreich zugreifen konnten. Auch Geld von einem Sparbuch soll die 35-Jährige unerlaubt behoben haben. Am Ende hatte die 56-Jährige laut Anklage einen Schaden von 288.430 Euro.

2016 war die Putzfrau in eine renommierte Anwaltskanzlei gegangen, weil sie von einem Banker beschuldigt worden war, eine größere Geldsumme bei ihrer Tätigkeit gestohlen zu haben. Sie wurde in dem Verfahren anwaltlich vertreten und fasste schlussendlich eine einmonatige bedingte Strafe wegen Diebstahls aus. Bereits da soll es immer wieder vonseiten der Anwaltsgehilfin zu Honorarforderungen gekommen sein, die die 56-Jährige auch übergab, jedoch habe sie nie dafür eine Quittung erhalten, berichtete sie den Schöffensenatsvorsitzenden Gerald Wagner.

Anwaltsgehilfin wollte Haus der 56-Jährigen kaufen

Im Zuge des Verfahrens gegen die Putzfrau wurde auch ihr Haus in Niederösterreich sowie ihr Sparbuch beschlagnahmt, da im Raum stand, dass sie den Bau des Gebäudes durch den Diebstahl finanziert haben soll. Als die Vermögenswerte nach dem Prozess wieder ausgefolgt wurden, wandte sie sich erneut an die Anwaltskanzlei, berichtete die Angeklagte. Die 56-Jährige überlegte, das Haus zu verkaufen, erzählte die Beschuldigte, wahrscheinlich um ausstehende Prozesskosten zu finanzieren. Zunächst habe die 56-Jährige nur 80.000 Euro verlangt. Somit überlegte sich die Anwaltsgehilfin, die Liegenschaft selbst zu kaufen. Sie gab der Putzfrau sogar eine Anzahlung in der Höhe von 24.000 Euro.

Doch plötzlich überlegte es sich die 56-Jährige anders. "Sie hat behauptet, es gibt noch andere Interessenten, die viel mehr zahlen würden", sagte die 35-Jährige. "Sie konnte mir aber die Anzahlung erst zurückzahlen, wenn der Verkauf über die Bühne geht." Nachdem die 56-Jährige die Anwaltsgehilfin aber immer wieder vertröstete, machte sich die Beschuldigte selbst auf die Suche nach potenziellen Käufern. Ein Mann zeigte Interesse und kaufte die Liegenschaft um 145.000 Euro.

Von einem Verkauf ihres Hauses wollte die 56-Jährige nichts gewusst haben. Erst eine Stunde, bevor sie von der Anwaltsgehilfin zu einem Notar gebracht worden war, habe sie davon erfahren. Es sollte vorübergehend an den Mann überschrieben werden, damit das Finanzamt - mit der Behörde habe sie Probleme - nicht darauf zugreifen könnte. Obwohl sie den Kaufvertrag "nicht lesen konnte", hat die 56-Jährige dennoch unterschrieben. "Was hätte das für einen Sinn gehabt", wollte Richter Wagner wissen. "Wegen dem Finanzamt, das mir im Nacken saß", sagte die Zeugin. Um die Rückabwicklung des Verkaufs des Einfamilienhauses zu sichern, musste sie 143.000 Euro an die Anwaltsgehilfin zahlen, behauptete sie im Zeugenstand. "Das stimmt nicht, sie erzählte damals, dass sie sich eine Wohnung im ersten Bezirk kaufen will", sagte die Angeklagte.

Quittungen waren nicht mehr auffindbar

Das Verfahren gegen die Anwaltsgehilfin nach einer Anzeige der Putzfrau im Februar 2018 wurde zunächst eingestellt. Die 56-Jährige stellte jedoch einen Fortführungsantrag und gab nun an, dass ihre Tochter und ihre Schwiegertochter bei den Geldübergaben dabei gewesen seien. Die beiden Frauen bestätigten die Aushändigung des Geldes. Doch die beiden nahmen an, dass die 56-Jährige Schulden beim Finanzamt habe. Daraufhin klagte die Staatsanwaltschaft die 35-Jährige an.

Dass die Anwaltsgehilfin bei der Geldübergabe stets eine Quittung ausgefüllt und dem Akt beigelegt hat, konnte sie nicht mehr beweisen. Die Unterlagen der Putzfrau sind nach Aufräumarbeiten der Kanzlei verschwunden. "Jedenfalls hat es die Staatsanwaltschaft nicht gefunden", sagte der Richter.

Verhandlungen werden am 8. September fortgesetzt

Weil sich der Käufer des Hauses für den Verhandlungstermin am Dienstag als Zeuge entschuldigt hatte, wurde der Prozess vertagt. Die Verhandlung wird am 8. September fortgesetzt.

(APA/Red)

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