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Anwaltsgebühren in Höhe von 250.000 Dollar

Zwei Jahre nach Ende des Prozesses wegen Vorwürfen des Kindesmissbrauchs hat ein US-Gericht Michael Jackson dazu verurteilt, ausstehende Anwaltsrechnungen zu begleichen.

Der ehemalige „King of Pop“ muss 216.837 Dollar Gebühren (etwa 157.000 Euro) und 39.177 Dollar (etwa 28.000 Euro) Zinsen an die Kanzlei Ayscough and Marar überweisen, wie aus einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des Kammergerichts von Torrance nahe Los Angeles hervorgeht. Die Firma war während des Missbrauchsverfahrens für Jackson tätig geworden.

Der 48-Jährige war im Jahr 2005 nach einem spektakulären Prozess von den Vorwürfen des Kindesmissbrauchs freigesprochen worden. Danach zeigte er sich mehr als ein Jahr lang kaum an der Öffentlichkeit und lebte zurückgezogen, meist in dem Golfstaat Bahrein. Inzwischen soll der in laut Medienberichten finanziellen Schwierigkeiten steckende Jackson in Las Vegas an einem neuen Album arbeiten, dem ersten mit neuen Songs seit 2001.

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