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Anwalt vor Bar abgewiesen: Klage

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Nach der Abweisung vor einer Bar sieht ein Münchner Anwalt dies als unzulässige Diskriminierung von Männern und hat den Besitzer des Nachtlokals verklagt.

Der Jurist war am 17. Juli 2009 von einem Türsteher mit der Begründung abgewiesen worden, es dürften “nicht so viele Männer herein”. Nach seiner Forderung vor dem Münchner Amtsgericht soll das Nachtlokal es unter Androhung eines Ordnungsgeldes künftig unterlassen, Männer als Gäste abzuweisen. Richterin Julia Stubenrauch vertagte das Verfahren am Mittwoch auf unbestimmte Zeit und will noch drei Zeugen laden.

Nach der vorläufigen Rechtsauffassung der Richterin ist der Kläger nicht legitimiert, für alle Männer zu sprechen. Er könne nur verlangen, dass er selbst nicht diskriminiert werde.

Der Anwalt, der für sich auch eine Entschädigung von wenigstens 1.500 Euro erstreiten will, stützt seine Klage auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Auf dieses Antidiskriminierungsgesetz beruft sich auch der Wirt der Bar: Denn Paragraf 20 erlaube eine unterschiedliche Behandlung zur “Vermeidung von Gefahren, der Vermeidung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art”.

Das Lokal sei bei deutlichem Männerüberschuss überfüllt gewesen, trug die Anwältin des Lokalbesitzers vor. Deshalb sei der Türsteher angewiesen worden, vorübergehend keine männlichen Gäste einzulassen. “An diesem Abend musste bereits zwei Männern Hausverbot erteilt werden, das ist ein nachvollziehbarer Grund für die Abweisung weiterer männlicher Besucher”, sagte Anwältin Ama Walton.

Nach Auffassung von Richterin Stubenrauch ist es “rechtserheblich”, ob Männer nur vorübergehend wegen ihrer Überzahl im Lokal weggeschickt werden sollten. Im Übrigen könne die Anwendbarkeit des AGG auf diesen speziellen Fall durchaus angezweifelt werden.

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