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Anwalt rechnet mit 100 Malaria-Opfern

Die Malaria-Dunkelziffer soll bei rund 100 Personen liegen
Die Malaria-Dunkelziffer soll bei rund 100 Personen liegen ©Bilderbox
Eine hohe Dunkelziffer an Kindern, die mit Malaria infiziert wurden, vermutet ein Anwalt, der ehemalige Patienten der 'Klinik Hoff' vertritt:
Experimente an Kindern
Heimkind angeblich mit Malaria infiziert

“Mathematik und Logik legen nahe, dass es etwa 100 Opfer gibt”, sagte Johannes Öhlböck. Bis Mittwochnachmittag hatten sich bereits insgesamt vier Menschen als Betroffene bei ihm gemeldet.

Malaria wurde als ‘Therapie’ verwendet

Ein von Öhlböck vertretener Mann gibt an, 1964 in dem Spital als Heimkind, das mehrfach wegen Misshandlungen ausgerissen war, mit Malaria angesteckt worden zu sein. Diese Angaben würden nunmehr von einer 1963 in der “Klinik Hoff” (Universitätsklinik für Psychiatrie unter Leitung von Hans Hoff ab 1950) behandelten Frau gestützt, die sich am Mittwoch an den Wiener Anwalt gewandt habe. Die in Ostösterreich lebende Frau sei von ihren Eltern, die mit der Pubertierenden nicht zurecht gekommen seien, in das Spital gebracht und der “Malariatherapie” unterzogen worden. “Sie sagt, sie leidet noch heute an Malariaattacken, sie habe laufend Fieberschübe”, betonte Öhlböck. Ein zweiter Mann sei ebenfalls 1964 behandelt worden. Ein Dritter gebe an, er sei als 16-Jähriger nach “einmaligem Alkoholmissbrauch – sein erster Vollrausch” – eingeliefert worden und habe eine sechswöchige “Malariakur” durchgemacht. Auch er habe Spätfolgen und leide bis heute.

Malaria: Dunkelziffer ergibt sich aus Zeitraum

Die von dem Juristen angenommene dreistellige Dunkelziffer ergebe sich aus dem Zeitraum, in dem diese Behandlungen offenbar stattgefunden hätten – von etwa 1960/61 bis 1964 -, der berichteten Dauer der “Kur” (meist 14 Tage) sowie dem Umstand, dass es dafür zwei Kinder gebraucht habe: “Man hat Blut aus der Vene eines Kindes genommen und in den Gesäßmuskel eines anderen Kindes gespritzt”, gab Öhlböck die Darstellungen seiner Mandanten wieder. Das sei vor den Augen der betroffenen Kinder geschehen, und im übrigen auch mit der selben Spritze.

Um diese “Testreihen” – “Mein erster Mandat sagt, ihm gegenüber habe die behandelnde Ärztin immer von ‘Tests’ gesprochen, nie von Therapie”, so Öhlböck – ein Jahr fortzuführen, seien 26 Kinder nötig gewesen, über eine Dauer von vier Jahren ergebe das 104 Betroffene, rechnete der Anwalt vor. Beide ehemaligen Patienten hätten überdies von ihren persönlichen Beobachtungen erzählt, wie andere Kranke in der “Klinik Hoff” mit einer “sehr einschneidenden” Elektroschocktherapie behandelt worden seien.

Verantwortliche sind für den Juristen entweder die Stadt Wien – falls es sich bei der “Malariatherapie” um eine Angelegenheit der Klinik handelte, deren Rechtsträger die Stadt war -, oder aber die Republik Österreich, sofern es “wissenschaftliche Forschung” unter der Ägide der Universitätsklinik gewesen sein sollte. Die Beweisführung sei “mühsame Kleinarbeit”, weil die Krankenakten nach drei Jahrzehnten vernichtet wurden. Bei den Vorwürfen stelle sich die Frage, ob die Methoden lege artis verwendet worden seien. “Wenn Schadenersatz zugesprochen wird, dann nur auf Basis von einer Entscheidung, mit der juristisches Neuland betreten wird”, gab sich Öhlböck wenig optimistisch. “Falls es überhaupt eine positive Entscheidung gibt, dann erst in der dritten Instanz”, ist er sicher. Zuständig wäre das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien, dann das Oberlandesgericht Wien und schließlich der Oberste Gerichtshof. Danach könnten sich die Betroffenen noch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.

Der Opferanwalt kritisierte in diesem Zusammenhang heftig die Verjährungsfristen, die eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellen würden: “Laut dem Amtshaftungsgesetz verjähren beispielsweise Ansprüche an die Stadt Wien nach zehn Jahren. Wenn umgekehrt die Stadt Wien Ansprüche geltend macht, sind diese erst nach 40 Jahren verjährt.”

Opfer können sich keine Prozesse leisten

In vielen Fällen von Missbrauch würden Opfer mehr als 30 Jahren benötigen, um an die Öffentlichkeit zu gehen. “Oft sind diese Menschen nicht nur körperlich, sondern auch geistig gebrochen worden. Eine bürgerliche Karriere wurde ihnen verwehrt. Sie können sich solche Prozesse nicht leisten”, so der Anwalt. Die ebenfalls von Öhlböck vertretenen Frauen, die in den 1970er Jahren im ehemaligen Wiener Kinderheim Schloss Wilhelminenberg misshandelt und vergewaltigt worden sein sollen, seien auf Spenden angewiesen. “Wir brauchen Unterstützung, um das Verfahren starten zu können. Ich möchte als ihr Anwalt die womöglich nötigen Kosten für alle drei Instanzen sichergestellt haben, damit den beiden Frauen keine Belastungen erwachsen, die sie nicht tragen könnten.” Bisher sei etwa die Hälfte des fünfstelligen Betrags vorhanden.

Auf die Frage, ob im Fall der ‘therapeutischen’ Malaria Gutachten vorgelegt werden, um deren Angaben über eine Ansteckung samt bis heute wiederkehrenden Fieberschüben zu belegen, sagte Öhlböck: “Das müssten wir wahrscheinlich machen.”

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