Anwalt Manfred Ainedter wegen übler Nachrede verurteilt

Die Hälfte der Strafe wurde bedingt ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ainedter meldete dagegen volle Berufung an. Mit dem Rechtsmittel wird sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien auseinandersetzen zu haben.
Ainedter war vom Ehemann der Buwog-Richterin Marion Hohenecker geklagt worden, weil er Ende März in einem Interview mit der "Kronen Zeitung" behauptet hatte, Manfred Hohenecker - selbst als Strafrichter am Landesgericht Korneuburg tätig - habe seine Ehefrau seinerzeit als Vorsitzende im Prozess gegen Peter Westenthaler verbotenerweise während der Urteilsverkündung gefilmt. Dieses in seinen Augen rufschädigende Statement ließ sich Manfred Hohenecker nicht gefallen.
Ainedter glückte Wahrheitsbeweis nicht
Der von Ainedter angebotene Wahrheitsbeweis - etliche Augenzeugen, die 2017 bei der Urteilsverkündung dabei waren, wurden nun am Landesgericht zu der Frage vernommen, ob Manfred Hohenecker mit seinem Handy gefilmt hatte - glückte nach Ansicht des Erstgerichts nicht. Er sei sich "schlicht und einfach nicht sicher, ob er (Hohenecker, Anm.) gefilmt hat", stellte der Richter nach dem durchgeführten Beweisverfahren fest. Bei der Strafbemessung hielt er 40 Tagessätze für ausreichend, weil schon der Schuldspruch allein eine "deutliche Wirkung" entfalte.
"Wie soll ich etwas beweisen, was nicht zu beweisen ist? Das wird die Instanz zu klären haben", meinte Manfred Ainedter nach der Verhandlung. Gegenüber der APA gab sich Ainedter zuversichtlich, "dass das Oberlandesgericht meiner Argumentation folgen wird".
(APA)