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Anwalt Gehmacher: Wohl der Bank wichtig

©AP
Als zweiter Zeuge wurde am Montag im BAWAG-Prozess der rechtliche Berater der BAWAG, Anwalt Johann Florian Gehmacher, befragt.

Gehmacher wurde am 27. Oktober 1998 mehrere Male vom damaligen BAWAG Generaldirektor Helmut Elsner angerufen. Dabei ging es um die Informationsrechte des Aufsichtsrats und ob das Gremium in jedem Falle zu informieren wäre. Oberste Handlungsmaxime für den Vorstand sei das Wohl des Unternehmens, habe er damals ausgeführt, sagte Gehmacher heute. Bei einem undichten Aufsichtsrat wäre dieser nicht unbedingt zu informieren, um dadurch Schaden von der Bank abzuwenden.

Eine unmittelbare Erinnerung an die Telefongespräche mit Elsner hat Gehmacher zwar nicht mehr, aber in seiner Kanzlei waren zur Abrechnung vier Telefonate an dem Tag von jeweils drei bis neun Minuten registriert. Er selber hatte einen mit 30. Oktober 1998 datierten Aktenvermerk angefertigt. „Ich konnte gestützt durch den Aktenvermerk eine gewisse Erinnerung aufrufen“, sagte der Anwalt heute im Zeugenstand.

Elsner habe ihm damals zunächst den Fall geschildert, dass ein Kreditnehmer bei einem Geschäft, das der Aufsichtsrat genehmigt habe, in Schwierigkeiten gekommen wäre. Und dass der Vorstand davon ausgehe, dass aus dem Aufsichtsrat gewisse Informationen an die Medien weitergegeben würden. Er habe dann Gesetze zitiert und auf das Wohl des Unternehmens verwiesen und ausgeführt, dass in bestimmten Fällen auch eine Information des Aufsichtsratspräsidenten alleine genüge.

„Von Verlusten weiß ich nichts“, beteuerte Gehmacher heute. Elsner hatte bei den telefonischen Rechtsauskünften Gehmachers das Telefon laut geschaltet, damit die anwesenden übrigen Vorstandsmitglieder und am Nachmittag auch Aufsichtsratspräsident Günter Weninger mithören konnten. Die übrigen mitangeklagten BAWAG-Vorstandsmitglieder und Weninger berufen sich im Prozess in ihrer Verteidigung auch auf diese Rechtsauskunft Gehmachers. „Hätten Sie das telefonisch abgehandelt, wenn Sie von einem Verlust von 640 Mio. Dollar gewusst hätten?“ fragte Richterin Claudia Bandion-Ortner. „Nein, sicher nicht“, betonte Gehmacher.

Von einem „Run auf die Bank“ bzw. einer diesbezüglichen Gefahr habe Elsner ihm gegenüber aber nicht gesprochen, beteuerte Gehmacher. Dann hätten nämlich bei ihm „alle Alarmglocken geläutet“ und er hätte selber sofort reagiert, weil er damals in einer anderen Causa als Masseverwalter einen dreistelligen Millionenbetrag bei der BAWAG deponiert hatte. „Sie wären dann selbst gerannt“, scherzte Richterin Claudia Bandion-Ortner. Er hätte das Geld sofort abziehen müssen, wenn er von großen Verlusten und existenzbedrohenden Problemen der BAWAG gewusst hätte, erläuterte Gehmacher.

Elsner meinte in der Befragung, Gehmachers Aussagen seien „zum Teil richtig und zum Teil falsch“. Er habe nämlich schon von einem Verlust bei einem Geschäft der Bank gesprochen. Er hab Gehmacher gefragt, ob dem Aufsichtsrat auch dann zu berichten wäre, wenn dadurch ein Schaden für die Bank entstünde, weil ein existenzbedrohender „Run auf die Bank“, also ein massiver Abfluss von Kundengeldern, die Folge wäre. „Es wurde überhaupt kein Paragraf thematisiert, ich bin kein Jurist“, betonte Elsner. Gehmachers Antwort sei gewesen, man müsse alles daransetzen, um Schaden von der Bank abzuwenden.

Der mitangeklagte Ex-BAWAG-Vorstand Christian Büttner bestätigte Gehmachers Aussage, dies entspreche auch seiner Erinnerung. Laut dem ebenfalls mitangeklagten Ex-BAWAG-Vorstand Josef Schwarzecker war allerdings gar nicht von einer Bank die Rede, sondern nur allgemein von einer Aktiengesellschaft (AG). Weninger betonte, für ihn sei auch wichtig gewesen, dass die befragten Juristen – neben Gehmacher auch der unterdessen verstorbene Professor Gerhard Frotz – von einer möglichen Schadenersatzpflicht des Aufsichtsratspräsidenten gesprochen hatten, wenn der Bank in Folge ein Schaden entstünde.

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