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Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall Julia Kührer abgewiesen

Der Antrag wurde abgewiesen.
Der Antrag wurde abgewiesen. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Im September wurde der damals 51-jähriger Wiener am Mord der 16-jährige Julia Kühler, deren Überreste man erst nach fünf Jahren fand, schuldig gesprochen. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens wurde nun aber abgewiesen.
Prüfung von Antrag auf Wiederaufnahme
Mordfall könnte erneut aufgerollt werden
Neues Gutachten zu Todesursache
Mögliche Verfahrenswiederaufnahme

Der Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall Julia Kührer ist in erster Instanz abgewiesen worden. “Unsererseits wird dieser Beschluss mit Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien bekämpft werden”, kündigte der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz am Montag an. Er hat dazu 14 Tage Zeit.

Kührer könnte an Überdosis Crystal Meth

Im September 2013 hatte ein Geschworenensenat in Korneuburg einen damals 51-jährigen Wiener in einem Indizienprozess des Mordes an der 2006 verschwundenen 16-Jährigen aus Pulkau im Weinviertel schuldig gesprochen. Die verhängte lebenslange Haft wurde dann auf 20 Jahre herabgesetzt.

Auf dem Grundstück des verurteilten ehemaligen Videothek-Besitzers waren 2011 die sterblichen Überreste der Schülerin entdeckt worden. Die Todesursache ließ sich nicht mehr eruieren. Der jetzige Anwalt des Mannes legte dem eine Verfahrenswiederaufnahme prüfenden Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Korneuburg im Dezember 2017 ein neues Gutachten vor, dem zufolge das Mädchen an einer Überdosis Methamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein könnte. Der damalige Gerichtssachverständige hatte eine letale Überdosis ausgeschlossen.

APA/red

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