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Antrag auf U-Haft nach Anschlagsdrohung auf ORF-Zentrum in Wien

Am Dienstag drohte ein Klein-LKW-Fahrer mit einem Anschlag auf den ORF.
Am Dienstag drohte ein Klein-LKW-Fahrer mit einem Anschlag auf den ORF. ©APA/MAX SLOVENCIK
Ein 53-jähriger Mann blockierte am Dienstagmorgen mit einem Klein-Lkw die Zufahrt zum ORF-Zentrum am Küniglberg in Wien-Hietzing und drohte mit einer Bombe. Er wurde festgenommen und in die Justizanstalt Josefstadt gebracht.
Einsatz nach Anschlagsdrohung auf ORF-Zentrum

Zuerst wurde der 53-jährige Mann von der Polizei aus angeblichen gesundheitlichen Gründen kurzfristig in ein Krankenhaus eingeliefert. Vermutlich gab es Anzeichen für psychische Auffälligkeiten. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf U-Haft wurde mittlerweile stattgegeben. Der Beschluss ist vorerst bis 9. April rechtswirksam.

Ermittlungen nach Anschlagsdrohung auf ORF-Zentrum in Wien

Ermittelt wird gegen den Mann wegen qualifizierter gefährlicher Drohung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung - er hatte den von ihm angemieteten Klein-Lkw in großen Lettern mit dem Schriftzug "Kullmann Wissen Wilton Klima-Wandel ade" verunstaltet. Wilton Kullmann war ein esoterischer Autor, der sich mit Naturheilkunde und Strahlen auseinandergesetzt hatte. Er veröffentlichte Bücher wie "Gottes Gestirnstrahlen lindern Schmerzen, heilen und verjüngen" oder "Die perfekte Hausentstörung: Kurzgefasste Fachkunde für Radiästheten".

Nach APA-Informationen soll der 53-Jährige in der Vergangenheit versucht haben, bei Klimaaktivisten anzudocken. Tätigkeiten bei organisierten Gruppen sind derzeit allerdings nicht belegt. Das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) ermittelt weiter zum Umfeld des Beschuldigten und Hintergründen der Tat. Möglicherweise wird die Staatsanwaltschaft noch einen psychiatrischen Sachverständigen beiziehen, um die Frage der Zurechnungsfähigkeit abklären zu lassen, wie Behördensprecherin Bussek darlegte.

53-Jähriger bisher gerichtlich unbescholten

Der Mann hatte im Dezember 2024 am Heldenplatz einen Lkw abgestellt, auf dem er mit an den Seitenwänden angebrachten Schriftzügen auf das Werk Wilton Kullmanns aufmerksam machte. Ein Verhalten, das gegen das Strafgesetzbuch verstoßen hätte, war ihm damals nicht nachzuweisen. Er wurde lediglich nach dem Verwaltungsstrafrecht bestraft, weil er den Lkw ohne eine entsprechende Lenkerberechtigung in Betrieb gesetzt und gefahren hatte.

(APA/Red)

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