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Anton Stanzel im Zeugenstand

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Ausschließlich das Finanzministerium wäre 2001 dafür zuständig gewesen, auf den BAWAG-Prüfbericht der Nationalbank zu reagieren, sagte der ehemalige Staatskommissär, Anton Stanzel.

Die endgültige Entscheidungsquelle wäre der Minister gewesen – damals war Karl-Heinz wGrasser Finanzminister. Stanzel war von 1986 bis Ende 1993 als Staatskommissär in die BAWAG entsandt, und bis zu seiner Pensionierung 1999 Leiter der Bankaufsicht im Finanzministerium war. Ob die Nationalbank 2001 auf den kritischen Prüfbericht reagieren hätte müssen, traue er sich nicht zu sagen, da er den Bericht nicht kenne, so Stanzel auf eine Frage von Richterin Claudia Bandion-Ortner. Im Prüfbericht hielten die Prüfer unter anderem fest, dass zu Risikogehalten einiger Geschäfte nichts gesagt werden könne, da von der BAWAG keine Unterlagen dazu vorgelegt wurden.

Auch die Staatskommissäre hätten vom Prüfbericht wissen müssen, sie hätten diesen von der zuständigen Abteilung V/13 im Finanzministerium, dessen Leiter Ministerialrat Gancz war, bekommen und diskutieren sollen, meinte Stanzel. Die damaligen Staatskommissäre in der BAWAG, Herbert Sutter und sein Stellvertreter Josef Mantler, haben in ihren bisherigen Aussagen dagegen immer behauptet, den Prüfbericht nicht gekannt zu haben.

Er sei in seiner Zeit als Staatskommissär im BAWAG-Aufsichtsrat von 1986 bis Ende 1993 nicht über die Karibik-1-Geschäfte bzw. die „Vater-Sohn-Geschäfte“ zwischen dem damaligen Generaldirektor Walter Flöttl und dessen Sohn Wolfgang Flöttl informiert worden. Die Aufsichtsratssitzungen der BAWAG hätten sich von der Länge her nicht von anderen unterschieden, außer dass der damalige Generaldirektor Walter Flöttl daraus „ein Seminar für Funktionäre der Gewerkschaft“ gemacht habe. Flöttl habe lange Monologe gehalten, „das musste man bis zu einem gewissen Grad aushalten“.

Nachdem die Karibik-Geschäfte 1994 aufgrund eines „News“-Artikels an die Öffentlichkeit gelangten, wurden sie in der Folge von der Nationalbank überprüft. Dies habe zu Empfehlungen geführt. Bis heute sei nicht eindeutig geklärt, ob es damals wirklich Großveranlagungen waren oder nicht. Entsprechende Gesetzesänderungen seien vorgeschlagen worden. Stanzel bestätigte, dass er bereits 1994 in einem Interview mit der „Financial Times“ die Karibik-1-Geschäfte als „hochriskant“ bezeichnet hatte.

Nach der Wiederaufnahme der Geschäfte 1995 habe er dem neuen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner vorgeschlagen, diese Geschäfte in einem wesentlich geringerem Umfang aufzunehmen. Laut Staatsanwalt Georg Krakow gibt es dazu auch ein Protokoll mit der Abschnitts-Überschrift „Missverständnisse des neuen Generaldirektors der BAWAG Helmut Elsner“.

Die Risikobegrenzung sei für die Bankenaufsicht ein wesentlicher Punkt gewesen. Spekulative Geschäfte generell zu verbieten sei nicht möglich gewesen bzw. hätte auch keinen Sinn gehabt. Es sei um die Risikoeinschätzung gegangen, nicht um die Verhinderung – auch nicht von hochriskanten Geschäften. Man sei selbstverständlich davon ausgegangen, dass der Wirtschaftsprüfer (Anm.: damals bereits die KPMG), der gleichzeitig als Bankpüfer für die Bankenaufsicht tätig war, die erteilten Auflagen in der Folge auch routinemäßig kontrollieren sollte.

Nach dem damaligen Wissenstand habe es keinerlei Grund gegeben, an der Integrität des damaligen Generaldirektors und jetzigen Angeklagten Elsner zu zweifeln. „Das heißt nicht, dass ich heute keine andere Meinung habe – ich habe heute überhaupt keine Meinung dazu, ich überlasse das dem Gericht“, so Stanzel. Auch am langjährigen Wirtschaftsprüfer KPMG habe es damals keinen Grund zum Zweifeln gegeben. „Nach dem heutigen Wissenstand – fragen Sie mich nicht!“, so Stanzel. Bereits 1994 hatte das Finanzministerium an die KPMG in einem Schreiben darauf hingewiesen, „strengere Maßstäbe“ anzuwenden, wurde heute aus einem Schreiben vom 20. Oktober 1994 zitiert.

Nach der Wiederaufnahme der Karibik-Geschäfte wäre es Aufgabe des Bankprüfers gewesen, bei Verletzungen der Auflagen darauf hinzuweisen und dies festzustellen, führte Stanzel aus. Er hätte auch als Staatskommissär nach dem Fortlauf der Geschäfte gefragt, ob es auch sein Nachfolger in dieser Funktion, Herbert Sutter, getan habe, müsse dieser gefragt werden. Es sei Sache des Staatskommissärs, inwieweit er sein Fragerecht im Aufsichtsrat wahrnehme.

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